Portierung - Vertragsbeginn

  • Hallo,


    ich finde dazu nirgendwo eine verbindliche Aussage zur folgender Konstellation:


    "Normale" Portierungen können ja 123 Tage vor Vertragsende beantragt werden.


    Vertrag A ist gekündigt zum 01.10.2015


    Vertrag B wird heute abgeschlossen mit Rufnummernportierung zum Vertragsende von A.


    Wann beginnt die Vertragslaufzeit von Vertrag B ? Heute oder am 01.10. ?
    Oder ist das anbieterspezifisch ?



    Danke

  • Normalerweise dann erst, wenn die Nummer portiert wurde.
    War zumindest bei mir so, beim Wechsel von o2 zu Smartmobil.

    Smartphone: Xiaomi 11T Pro 256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (20GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Eine Rufnummernportierung ist jederzeit möglich, auch wenn der Vertrag noch länger läuft. Die beschriebene "Wartezeit" von 123 Tagen kamen bei mir (Einzelfall ?) nicht zum Tragen, die Rufnummernmitnahme wurde bei mir ca. 250 Tage vor Vertragende genehmigt (Anruf zur Hotline genügte) und ging technisch auch innerhalb einer Woche (für die Restlaufzeit des Vertrages bekam ich kostenlos eine andere Rufnummer zugeteilt). Die Portierungsgebühr wurde sofort in Rechnung gestellt und die festen Kosten des Vertrages blieben bis zum Erreichen der Kündigung unverändert.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Dann portierst du halt zum Ende deiner Vertragslaufzeit, kannst du doch überall so angeben.

  • Sollte eigentlich so sein, ja

    Smartphone: Xiaomi 11T Pro 256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (20GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Komt drauf an wie man es vereinbart


    Manche Anbieter aktivieren einen neue Vertrag auf sofort mit einer voruebergehenden neuen Rufnummer und wechseln zum Portierungstermin einfach die Rufnummer - dan beginnt der neue Vertrag schon eher

  • Ich bin in den Drillisch AGB (Anbieter B) fündig geworden:


    Vertragsbeginn:
    "Beantragt der Kunde die Portierung einer Rufnummer von einem Dritten Mobilfunkanbieter zu dem Diensteanbieter, so kommt der Vertrag mit dem Diensteanbieter abweichend von III.1. im Zeitpunkt der tatsächlichen Portierung zustande."

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