Nehmen wir an, jemand hat einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob. Dieses Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitgeber gekündigt. Eine neuen (Neben-) Job möchte der betroffene Arbeitnehmer nicht mehr annehmen.
Besteht Anspruch auf ALG I als Versicherungsleistung (wie etwa Krankengeld) oder setzt der Bezug von ALG I eine (aktive) Arbeitssuche voraus? Der Betroffene beabsichtigt im Übrigen nicht, sich "pro forma" als arbeitssuchend zu melden, weil er dem Arbeitsmarkt de facto nicht zur Verfügung steht - diese (theoretisch möglicherweise bestehende) Möglichkeit steht daher nicht zur Disposition.