Nö, das Auto ist in der Scheune "abgetaucht", keine Ahnung welcher Verwerter ihm den Schein ausgestellt hat aber laut seiner Aussage hat er die BAFA Prämie ausgezahlt bekommen. Konnte er nicht direkt mit dem Händler verrechnen, weil die Sache eben ein
bischen speziell war.
Den Schein hat er extra in einer Zweitausfertigung ausstellen lassen, damit er für den Fall der Fälle ein Papier in der Hand hat. Die BAFA hat ja auf den Brief und! den Verwertungsnachweis bestanden. Ich treff den Donnerstag abend wieder.
Folgendes interessiert mich. Angenommen man hat ein Auto "richtig" abgemeldet über mehrere Jahre - dann soll einem die Zulassung verweigert werden können, weil es nicht mehr den gesetztlichen Vorgaben bzgl. Umwelt und Sicherheit entspricht ? Bei Neuwagen wie nem 1er Golf aus Südafrika (wurde bis 2009 gebaut) ist mir das klar, aber hier wurde das Auto ja mal in Deutschland zugelassen.
Die Auslandszulassen käme in Frankreich in Frage (evtl. Luxemburg), weil das ganz in der Nähe von Saarbrücken ist.