1&1 Bayrischer Inkassodienst

  • Hallo,


    ich habe eine Frage bezüglich eines Inkassofalles, welcher sich gerade in meiner Familie zuträgt.


    A schließt für seinen damaligen B einen DSL Vertrag bei 1&1 ab. Beide trennen sich. Der Vertrag bleibt dennoch bestehen und die monatlichen Grundgebühren werden durch A überwiesen und B überweist das Geld jeden Monat an A. Die Zugangsdaten zum Online-Control-Center liegen beim B (ich weiß, dumm!!!).


    Nun ging A ein Inkassoschreiben über 162,20 EUR zu. Grund der Forderung ist, dass B einen Umzug über das Online-Controll-Center - ohne Wissen von A - in Auftrag gegeben worden ist. Die fällige Umzugsgebühr sollte 59,95 EUR betragen.


    Eine Bestätigung über den Umzugsauftrag soll an die hinterlegte Adresse von A gegangen sein (angebl. Bürgenstrasse). Die Zahlung der 59,95 EUR erfolgte durch B nicht, A hat nichts davon mitbekommen, da im Online-Control-Center eben die eMail Adresse vom B ist und die hinterlegte Adresse von A (seit Schaltung nicht geändert) Bürgenstrasse lautet.


    Gleichzeitig vollzog der B einen Tarifwechsel (10 EUR teurerer Tarif). A hat weiterhin jeden Monat seine 29,99 EUR Grundgebühr überwiesen und von keinen Mahnungen (gingen per E-Mail an den B). Lt. 1&1 erginge nur die letzte Mahnung per Brief an die hinterlegte Anschrift des Vertragsinhabers A, bevor der Fall ans Inkasso abgegeben wird.


    Jetzt kommt nämlich der Knackpunkt:


    Person A wohnte nie an einer Bürgenstrasse bzw. gibt es diese gar nicht in unserem Ort. A wohnt auf einer Strasse die mit "Bürgen" endet (also z. B. Zehnbürgenstr.). Woher 1&1 an die Bürgenstrasse kommt, können die mir nicht sagen. Einen Briefrückläufer soll es nicht geben - weder von der Umzugsbestätigung oder der letzten Mahnung.


    Jetzt denk ich mir natürlich, wie kann das sein?! Ein Brief der an eine Anschrift geschickt wird die gar nicht existiert, muss zurück gehen.


    Nehmen wir einfach mal an, die Briefe kamen wirklich nicht zurück, muss 1&1 jetzt nicht aufgrund der nicht existierenden Anschrift den Inkassoauftrag wieder zurück ziehen und erstmal eine Mahnung bzw. letzte Rechnung an die richtige Anschrift schicken? Es kam ja nachweislich nie etwas an!


    Die Hauptforderung ansich beträgt lediglich 40,77 EUR (dem Inkassodienst wurden 70,33 EUR übergeben).


    Wie sehen das hier die Experten?


    Kann man gegen den B eine Anzeige wegen Datenmissbrauch bzw. Betrug stellen? Die Daten wurden ja "freiwillig" rausgegeben bzw. waren in der gemeinsamen Wohnung vergessen worden.


    Und ja bevor jemand die Moralkeule o.ä. raus holt, A war mehr als dämlich und hat daraus gelernt! Vertrag ist zu nächsten Monat gekündigt und bleibt gesperrt.


    Gruß,
    schore3000

  • Auch wenn es wehtut, ich würde das an As Stelle als Lehrgeld verbuchen und zahlen (und B den Arsch aufreißen).



    Eigentlich müsste 1&1 nachweisen, dass A die Mahnung erhalten hat. Wenn in dem Vertrag jedoch fest ein Zahlungsziel vereinbart wurde, dann tritt der Verzug auch ohne Mahnung ein.
    Vor dem Hintergrund mit der Verwirrung mit A und B, den Adressen und allem, würde ich da nicht zu viel Energie hinein verschwenden.


    Ich bin kein Jurist und dies keine juristisch fundierte Beratung.

  • Zahlen und gut ist es.


    Alles andere bringt sehr viel zeitlichen und finanziellen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum evtl. Nutzen steht.

  • Hallo!


    1. Einen Briefrückläufer muss es nicht geben wenn der Postbote den Irrtum erkannte und an die richtige Adresse ausgeliefert hat. Mein Postbote weiss auch dass ich in der Hausnummer mit dem Zusatz b wohne, auch wenn auf dem Brief nur die Hausnummer ohne Zusatz steht.


    2. Schuldner und Vertragspartner ist A. Daher hat A auch alle Konsequenzen zu tragen. Er kann B in Regress nehmen, was ohne RA wohl eher nichts bringen wird.


    3. Auch wenn A die Daten freiwillig herausgegeben hat, hat sich B strafbar gemacht. B hat A einen finanziellen Schaden zugefügt. Allerdings ist der Schaden zu gering um ihn strafrechtlich verfolgen zu lassen. Der Staatsanwalt wird wohl wegen geringer Schuld einstellen. Bleibt nur das Zivilgericht.



    BTW:
    Ist das nicht gefährlich auf einer Straße zu wohnen? ;)


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Re: 1&1 Bayrischer Inkassodienst


    Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    ...


    A schließt für seinen damaligen B einen DSL Vertrag bei 1&1 ab.


    ...


    Also hat A einen Vertrag geschlossen und diesen B zur Nutzung überlassen?

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