Vertragsbruch gegenüber allen Eplus Kunden nach Fusion von O2

  • Wo siehst du den Zusammenhang?


    Natürlich besteht kein Anspruch auf das Roaming, aber dadurch ist umgekehrt das Roaming doch kein Vertragsbruch.

  • Natürlich ist das kein Vertragsbruch. E+ garantiert ja auch keine Netzversorgung an deinem Aufenthaltsort, sodass beispielsweise einfach eine BTS, die dein zu Hause oder deine Arbeitsstelle versorgt, durch Auslaufen eines Mietvertrages abgebaut werden könnte und du plötzlich keinen Empfang mehr hättest. Du könntest vielleicht aus Kulanz aus deinem Vertrag entlassen werden, aber Anspruch auf Verfügbarkeit des Netzes an genau dieser Stelle hättest du nicht. Somit ist weder eine Minderung, noch eine Erhöhung der Netzverfügbarkeit ein Vertragsbruch. Du kannst höchstens wegen durch das National Roaming auftretender Störungen der normalen Nutzung auf eine vorzeitige Entlassung aus deinem Vertrag hoffen (aus Kulanz), das macht bei Prepaid aber keinen Sinn. Einen Anspruch auf Netzverfügbarkeit bzw. -nutzbarkeit hast du nicht, selbst im Festnetzbereich hat man meist nur eine garantierte Verfügbarkeit von 98 %.

  • Re: Vertragsbruch gegenüber allen Eplus Kunden nach Fusion von O2


    Zitat

    Original geschrieben von welby
    Die Eplus Kunden haben jetzt aber bei der Nutzung des O2 Netzes eine geringere Internetgeschwindigkeit und somit Nachteile gegenüber den vereinbartem Vertrag.


    Unsinn, oder ich bin der einzige Basekunde der im O2-Netz schneller surfen kann, da bei mir das E-Plusnetz grottig ist bzw. die Qualität massiv nachgelassen hat.


    Zitat

    Genau aus diesem Grund wurden Eplus Kunden im Vorfeld weder gefragt noch informiert.

    Unsinn, ich habe eine Info darüber erhalten. Uns warum sollte die Nutzer gefragt werden?


    Berichte was "Euer" Anwalt hier erreicht - ich gehe davon aus das dein Beitrag hier eine Eintagsfliege ist...

  • Re: Re: Vertragsbruch gegenüber allen Eplus Kunden nach Fusion von O2


    Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Unsinn, oder ich bin der einzige Basekunde der im O2-Netz schneller surfen kann, da bei mir das E-Plusnetz grottig ist bzw. die Qualität massiv nachgelassen hat.


    Ist bei mir mal so, mal so. Je nach Ort liefert O2 20 Mbit/s über UMTS und E+ nur 4 oder auch andersrum E+ 20 und O2 nur 4... Er mag zwar Recht haben, dass das National Roaming für O2 Kunden einen größeren Vorteil bringt als für E+ Kunden, aber das wars auch schon. Der Rest seines Textes ist eigentlich nur Unfug ;)

  • welby
    mein Kumpel, der MTV-Mobile nutzt (E-PLus), ist glücklich,dass es das Roaming gibt, er fährt viel mit der Straßen-(U-Bahn) und kann dank des Roamings zu O2, jetzt auch in der Kölner U-Bahn mit 3G surfen, was er mit E-Plus vorher nicht konnte.
    Ferner gibt es auch gerade in Städten viele Ecken, wo man als E-Plus-Kunde vom gegenseitigen Roaming profitiert.
    Wenn du das anders siehst, ist das deine eigene Sache und somit dein Problem.
    Desweiteren kann ich nicht erkennen, wo der Vertragsbruch stattgefunden haben soll, ist wurden ja keine vertragliche Leistungen gekürzt.
    Ich schlage vor, du argumentierst sachlicher und vor allem nicht auf Sandkastenniveau.
    Was du da von dir gegeben hast ist nur albern.

    Telefonica O2 Free M Boost 10 GB mit 2 Multicards für 17,99 € mit I-Phone 8
    Fraenk mit I-Phone SE

    Lidl-Connect mit Google Pixel 4
    Samsung Galaxy Note 10.1 2014-Edition Tablet und Microsoft Surface 3 Pro
    Kabelinternet: Vodafone/Unitymedia 2 Play 100/50 MBit.

  • Re: Vertragsbruch gegenüber allen Eplus Kunden nach Fusion von O2


    Zitat

    Original geschrieben von welby
    Lasst Euch als Eplus Kunde nicht an der Nase rumführen und wehrt Euch! Erzählt allen die Ihr kennt und Eplus nutzen das sie sich das nicht bieten lassen sollen. Wir zahlen für Eplus (G3) und bekommen O2 (G2) und das ist Vertragsbruch.


    Oh je, das hier lese ich ja gerade erst.


    Du zahlst für E-Plus 3G bekommst aber nur o2 2G?
    Das ist interessant, zumal das Roaming nur für die 3G-Netze aktiviert wurde :rolleyes:

    Smartphone: Poco X6 Pro 8GB+256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (30GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Wo siehst du den Zusammenhang?
    Natürlich besteht kein Anspruch auf das Roaming, aber dadurch ist umgekehrt das Roaming doch kein Vertragsbruch.


    Das ist die Frage. Dabei kommt es meiner Meinung nach auf das geschriebene Wort in den Verträgen an. Je nachdem wie ein Richter darüber urteilt, kann es sein, das der Vertragspartner nicht das Liefert was vereinbart wurde. Aber erstens wird es in diesem Fall nie zu einem Urteil kommen, weil man sich vorher schon außergerichtlich einigt (Vertragsauflösung) und zweitens ist dann immer noch Fraglich wie das Gericht das im Prozess beurteilt.


    Denn eines darf man nie vergessen:
    Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand! & Vor Gericht kann man Pferde kotzen sehen!



    Ich finde das zugrunde liegende Thema schon interessant. Immerhin gilt, man hat keinen Anspruch auf Nutzung des anderen Netzes soll aber ohne jegliche Änderung des Vertrags plötzlich das andere Netz nutzen (dürfen)? Jedem sollte diese Diskrepanz der Unterschiedlichen Rechte schon auffallen. Ich stimme dem TE jetzt nicht unbedingt zu, aber aus juristischer Sicht finde ich das ganze halt interessant.

    Die globale Erwaermung verursacht stark statistisch variierende thermale Kontraktionen, welche wiederum temperaturinduzierte Bewegungen hervorruft, deren Reibungskoeffizienten zu Adhaesion am Plastikteilen fuehren kann...

  • Zitat

    Original geschrieben von surfkiller20
    Ich finde das zugrunde liegende Thema schon interessant. Immerhin gilt, man hat keinen Anspruch auf Nutzung des anderen Netzes soll aber ohne jegliche Änderung des Vertrags plötzlich das andere Netz nutzen (dürfen)? Jedem sollte diese Diskrepanz der Unterschiedlichen Rechte schon auffallen. Ich stimme dem TE jetzt nicht unbedingt zu, aber aus juristischer Sicht finde ich das ganze halt interessant.

    Da gibt es keine Diskrepanz - weder aus logischer noch aus juristischer Sicht. Das Roaming ist eine zusätzliche Leistung, genauso wie eine LTE-Freischaltung in einem Vertrag, der ursprünglich kein LTE vorsah oder das Errichten eines neuen Sendemastes in der Nachbarschaft, wo vorher keiner stand. Auf all das gibt es keinen Anspruch, trotzdem kann der Anbieter natürlich auf freiwilliger Basis die Leistung ausdehnen.

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