Wenn die Postbank für einige Kunden die Möglichkeit de facto abschafft und dies sogar schriftlich bestätigt -wie hier- und eine telefonisch angestoßene Auszahlung verweigert:
ZitatOriginal geschrieben von a414 Nach Beschwerde erhielt ich eine ausführliche schriftliche Stellungnahme u.a. folgenden Inhalts: (a) die Sparcard sei schließlich "ausschließlich zur Ansammlung von Vermögen" da; "Spareinlagen müssen den Kreditinstituten auf unbestimmte Dauer zur Verfügung stehen"; (b) "Teilumbuchungen vom SparCard-Konto über das Telefon-Banking und Online-Banking [sind] nur auf ein eigenes Zielkonto bei der Postbank zulässig." "Es tut uns leid, dass auf unsere [sic] Homepage nicht explizit darauf hingewiesen wird." (c) "Sie haben aber die Möglichkeit, uns einen schriftlichen Auftrag zur Überweisung zu erteilen. Hier kann selbstverständlich ein Fremdbankkonto angegeben werden."
Da denke ich schon, daß man schwerere Geschütze auffahren muß. Die Postbank kann ja ihre Konditionen ändern, aber sich an die eigenen Konditionen nicht zu halten geht gar nicht.