Das bezieht sich z.B. auf Kühltransporte.
Interessant wird es in den AGB aber weiter hinten. Denn DHL sichert keine Lieferfristen zu, sofern man nicht ein entsprechendes Produkt gewählt hat.
Wenn also der Spargelbauer seine Sendung als normales Paket verschickt hat und das Zeug vergammelt unterwegs, dann hat er wohl Pech.
Bei Expressgut dürfte das anders aussehen.