ZitatOriginal geschrieben von borusse
Was heisst "Ermessenssache" ?
Laut BGB darf man doch eigentlich von jedem Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten, oder?
nein
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ZitatOriginal geschrieben von borusse
Was heisst "Ermessenssache" ?
Laut BGB darf man doch eigentlich von jedem Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten, oder?
nein
@Boruse: Was für ein BGB hast du denn? Das könntest du mir mal ausleihen:)
Du hast grundsätzlich mal keine Möglichkeit abgeschlossene Verträge zu wiederrufen, ausnahmen gibts aber speziell im Mobilfunkbereich die Ausnahme bei Onlinekäufen ist schon ziemlich kompliziert (von wegen Karte darf nicht benutzt sein und so)
Also kannst du nur auf Kulanz hoffen - wenn du natürlich nen Gerätedefekt haben solltest gibts möglichkeiten das Gerät nach misslungener Nachbesserung zurück zu geben - mit dem Mobilfunkvertrag hat das aber nix zu tun.
ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Meines Wissens sind Handy und Mobilfunkvertrag zwei verschiedene Paar Schuhe.
Da geht die Rechtsprechung inzwischen übrigens auch in zwei verschiedene Richtungen.
Es gab immer wieder Einzelfallentscheidungen, die das Handy und den Vertrag als untrennbare Einheit eingestuft haben.
Urteile, die das genau andersherum sehen, gab es auch schon zur Genüge...
Gekauft habe ich das Gerät bei Vodafone-Shop(nicht online), aber die Karte habe ich(offensichtlich glücklicherweise) noch nie benutzt, da mein Eplus-Vertrag noch ein bisschen läuft.
Das ist erst 4 Tage her, aber ich würde gerne zurücktreten, da mir das Rauschen und andere Bugs extrem auf den Keks gehen. Das würde ja auch Sinn machen, wenn ich das dürfte, schließlich kann mir ja z.Z. auch von denen kein einwandfreies Gerät angeboten werden.
Ob das wohl funktioniert? :confused:
Klingt eher danach, als würdest Du bereuen, den Vertrag gemacht zu haben.
Glaube nicht, daß Vodafone sich deswegen einen Kunden entgehen läßt. Die werden Dir anbieten, das Gerät auszutauschen oder reparieren zu lassen, ggf. auch gegen ein anderes zu tauschen.
So, da das Ganze aber mit dem T610 an sich weniger zu tun hat, verschiebe ich mal.
Ich führe den Thread dann mal dem Ende zu:D
Zunächst muß man unterscheiden, welchen Vertrag man eigentlich hat.
Die 14-tägige Widerrufsfrist gilt ausschließlich bei Fernabsatzverträgen.
Auf die Ausnahmen (begonnene Dienstleistung beim Mobilfunkvertra) die den Widerruf ausschließen, brauche ich in diesem Fal nicht einzigehen.
Bei allen anderen Verträgen gilt der Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten).
Fazit: Zunächst einmal bist du an den Vertrag gebunden.
Was du nun anstrebst, spielt sich auf einer ganz anderen Ebene ab.
Du hast ein mangelhaftes Endgerät erhalten. Das bedeutet für dich zunächst, dass der Händler zweimal nacherfüllen darf/ muß.
Scheitert diese Nacherfüllung, kannst du vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall hast du das Problem, dass du noch den Mobilfunkvertrag am Hals hast.
Hierzu gibt es eine Gerichtsentscheidung, die im Ergebnis dem Kunden dann das Recht einräumt, sich vom Mobilfunkvertrag zu lösen, sofern der Händler nicht den *vollen* Gerätepreis erstattet, also nicht nur die 79 € mit Vertrag, sondern den angegebenen Preis ohne Vertrag.
Genaueres dazu entnimmst du bitte diesem Thread, da habe ich die Sachmängelgewährleistung und das Urteil schon einmal genauestens erläutert.
Die Nutzung des Mobilfunkvertrages hat aber keine negativen Auswirkungen, wenn du aufgrund des mangelhaften Handys zurüktrittst. Dieses Problem interessiert nur bei Widerruf von Fernabsatzverträgen.
Bleibt noch zu erwähnen, dass du, sofern die Nacherfüllung unmöglich ist, da der Mangel nicht zu reparieren und nicht durch ein Austauschgerät zu beheben ist direkt auf die nächste Stufe übergehen kannst, also zu Rücktritt, Minderung usw. Das solltest du aber dann auch sicher wissen bzw. beweisen können, denn der Rücktritt von beiden Verträgen insbesondere vom Mobilfunkvertrag lässt sich meist nur gerichtlich durchsetzen. Da erwähnte Urteil, aus dem anderen Thread, ist übrigens gegen Vodafone ergangen .
Gruß
Chris
Ob die Karte benutzt wurde oder nciht, ist den netzbetreibern sowas von Latte, das glaubt ihr gar nicht!
Ich habe bereits bei allen 4 Netzbetreibern verträge Storniert (mehrfach).
Folgende Gegebenheiten müssen erfüllt sein:
1. Trifftiger grund nötig z.B. Vertrag war bei vErsand nciht unterschrieben, Händler hat inkorrekt beraten und gibt dieses zu (Eidesstattliche Versicherung!!!)
2. Kunde muss schriftlich vom Vertrag zurücktreten (Ob per Fax oder Post ist irrelevant, beides funktioniert, E-Mail wird ignoriert!)
3. Der Händler muss einen Händlerstorno einreichen
4. der Händler muss eine Provisionsverzichtserklärung einreichen (jeweils mit Vertragskopie und Aktivierungsbestätigung)
5. Der Vertragsabschluss darf nicht länger als 6 Wochen zurückliegen
6. Die laufende und/oder letze Rechnung darf zusammengefasst 17 € nciht übersteigen (Grundgebühren/Anschlusspreise sind nicht darin eingerechnet, es geht um die Verursachten kosten)
Nach ca 2 Wochen gibts für den Kunden eine schriftliche, für den Händler eine Dreifachbestätigung (FAX, Post, Anruf). Die Warscheinlichkeit, das eine Stornierung scheitert, liegen bei gerade mal 20%.
Gruß
Chris
PS: Wenn der Kunde niedere Beweggründe vorschiebt (Will jetzt einen anderen Netzanbieter, habe das Gerät dort und dort günstiger gesehen...), kann er mich so ziemlich! Über den handypreis kann man im Nachhinein nocht reden, no Prob, aber so Sachen von wegen "Will nen anderen NB", dann hätte er sich das frühe rüberlegen sollen, und mehr fragen müssen, auch Händler können nicht hellsehen
Wirds denn bei so nem regen Kündigungsverhalten nicht mit der Zeit schwer nicht in eine gewisse Kartei in Hamburg zu geraten?;)
ZitatOriginal geschrieben von equinox
Ich habe bereits bei allen 4 Netzbetreibern verträge Storniert (mehrfach).
Auch wenn es schwer OT ist- darf man erfahren, warum?
Kann es nicht nachvollziehen, warum man kurze Zeit, nachdem man sich für einen Vertrag entschieden hat, sich wieder umentscheidet.
Und das gleich mehrfach bei allen Vieren.
Ich als Händler habe Storniert, nicht ich als Kunde Wenn ich abschließe, dann habe ich mich informiert, und tue mir ganz bestimmt nicht den oberpeinlichen Stress an, einen Vertrag vorzeitig zu Kündigen.
Also Klartext: Ich habe FÜR Kunden Storniert... und nicht umgekehrt
Alles klar? Fein
EDIT:
ZitatOriginal geschrieben von APM
Wirds denn bei so nem regen Kündigungsverhalten nicht mit der Zeit schwer nicht in eine gewisse Kartei in Hamburg zu geraten?;)
"Kind" (SCHERZ)
Genauer lesen, icht ich ahbe meien Verträge gekündigt, ahbe och geschrieben, das ich als Hädnler für Kunden Storniert habe.
Ich verkaufe Verträge und es kommt ab und zu vor, das ein Vertrag storniert werden muss. Ist aber unter genannten Kriterien absolut kein Problem
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