Wußte nicht, oder war mir nicht bewußt, daß Du händler bist. :confused:
Okay, abgehakt, weiter im Text!
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Wußte nicht, oder war mir nicht bewußt, daß Du händler bist. :confused:
Okay, abgehakt, weiter im Text!
ZitatOriginal geschrieben von equinox
Genauer lesen, icht ich ahbe meien Verträge gekündigt, ahbe och geschrieben, das ich als Hädnler für Kunden Storniert habe.
Genauer lesen geht aber nur, wenn Du die Zeilen nicht einfach nur hinwurstest und abschickst, ohne nochmal drüberzulesen ;).
Mein Vorschlag: Vernünftig schreiben. [SCNR]
Das gibts aber auch selten....
Händler die stolz sind über ihre hohe Stornoquoten.
Respekt! :top:
ZitatOriginal geschrieben von APM
Das gibts aber auch selten....
Händler die stolz sind über ihre hohe Stornoquoten.
Respekt! :top:
Stolz? Nö?
Hoch? Erst recht nicht, liegen vielelicht bei 2%!
Ich bin Stolz auf zufriedene Kunden, mehr nicht
Ein weiser Mann sagte mal:
"Erfolg ist, wenn statt der ware der Kunde wiederkommt!" (Geschäftsführer Galeria Kaufhof)
Und eben dies ist mein Motto
Gruß
Chris
PS: Du bist gut im Versuch Wörter im Munde umzudrehen
Back on topic, please, ladies and gentlemen!
Dann musst du wahrlich ein sehr guter Verkäufer sein....:D
Wenn es ca. 2 % sind, die storniert wurden, auf die Gesamtzahl deiner aktivierten Karten, dann sind es bei 4 Netzbetreibern und das Wörtchen mehrfach eingerechnet, super Zahlen.
bei 2-fach sinds: 400 Verträge
bei 3-fach sinds: 600 Verträge
.
.
.
Davor hätte ich in der Tat Respekt... :top:
Der
"versuchende Wort-Im-Munde-Umdreher"
PS: Jetzt hören wir aber lieber auf bevor es zu Off-Topic wird...;)
ZitatMeines Wissens sind Handy und Mobilfunkvertrag zwei verschiedene Paar Schuhe.
Genau das hat mir Debitel auch gesagt,als ich zum 5mal ein defektes S25 bekam.Für die monatliche Grundgebühr stellen die Netzbetreiber ihre Dienstleistung zur Verfügung.
Leider verwechseln viele einen Mobilfunkvertrag mit einem Ratenkredit fürs Handy.:D Dem ist allerdings nicht so
Subv. Handy = Köder für den Vertrag.;)
MFG CHris
Schonmal dran gedacht dass ein Mobilfunkvertrag samt subventioniertem Handy auch einen schnöder Ratenkauf für das Handy darstellen könnte. - Dann wäre der Vertrag als Finanzierungsgeschäft im Sinne der § 499ff. BGB bzw. vielmehr als verbundener Vertrag iSv §358 BGB zu qualifizieren und es stünde auch darüber ein Widerrufs- und Rückgaberecht offen.
Nur so ein Gedanke. Kannst ja mal im Palandt nachblättern...
Deine Auskunft oben sah so aus als ob sie Anspruch auf Vollständigkeit erheben würde, daher der Einwurf..
mit freundlichem kollegialen gruss,
altobelli
ZitatOriginal geschrieben von altobelli
DaFunk:
Schonmal dran gedacht dass ein Mobilfunkvertrag samt subventioniertem Handy auch einen schnöder Ratenkauf für das Handy darstellen könnte. - Dann wäre der Vertrag als Finanzierungsgeschäft im Sinne der § 499ff. BGB bzw. vielmehr als verbundener Vertrag iSv §358 BGB zu qualifizieren und es stünde auch darüber ein Widerrufs- und Rückgaberecht offen.
Das habe ich schon kurz angedacht.
Ich glaube sogar, ewas ähnliches schon einmal in einem Urteil gelesen zu haben, kann es aber nicht beschwören.
Mit der Definition des verbundenen Vertrages könnte man die Kurve ganz gut bekommen, denke ich.
Einen aktuellen Palandt habe ich hier in meiner Privatauswahl leider gerade nicht.
ZitatDeine Auskunft oben sah so aus als ob sie Anspruch auf Vollständigkeit erheben würde, daher der Einwurf..
Neue bzw. andere Gedanken sind immer hilfreich.:)
Danke dir.
Gruß
Chris
ZitatSchonmal dran gedacht dass ein Mobilfunkvertrag samt subventioniertem Handy auch einen schnöder Ratenkauf für das Handy darstellen könnte.
Das glaubt ihr doch nicht wirklich:D
MFG CHris:D
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