Er hat doch nichts von Verschwörung oder ähnlichem Dummfug den du schreibst gesagt.
Pflichtangaben bei Unfallaufnahme?
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Zitat
Original geschrieben von Gag Halfrunt
hinter der Aufnahme der Personalien durch Polizeibeamte für eine Zeugenaussage eine Verschwörung zu wittern, während man bereitwillig Google, Facebook, Apple & Co. die intimsten Geheimnisse anvertraut
Das Anvertrauen der intimsten Geheimnisse an diese amerikanischen Anbieter geschieht freiwillig. Die geben sich nicht den Anschein, dass man dazu verpflichtet sei. Im übrigen ist es auch nicht so, dass jeder Autofahrer (oder überhaupt "jeder") diesen intimste Geheimnisse anvertraute.Mich irritiert die immer wiederkehrende Unterstellung, jeder, also "auch ich" würde alles Facebook anvertrauen immer wieder ziemlich.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Es scheint in gewissen Kreisen eine Art neuer Sport zu sein, die Exekutive des Staats, in dem man lebt, und dessen Legislative man selbst demokratisch legitimiert hat, als Feind anzusehen. Ich finde das äußert befremdlich.
Ich finde das nur verständlich.
Gerade in punkto Daten.Stichwort Vorratsdatenspeicherung: Wenn ein Staat meint, anlasslos sämtliche Kommunikation überwachen zu müssen, zum Beispiel wer mit wem wo telefoniert, dann empfinde ich das als "feindlichen" Akt.
Ich bin der Meinung, ein Staat bzw. einzelne Behörden müssen nicht mehr über "mich" wissen, als zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötig.
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Moin, 111 OWIG sagt:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.Somit wirst du mit leben müssen, dass die Polizei die Daten erhebt und auch muss. Da ich Polizist bin kann ich ja auch was zu sagen.
Anhand der Daten werden bei uns statistische Werte erfasst.
Wie alt sind die Beteiligten, Senior, Beamter, Angestellter?
Was war ursächlich?Zu diesen o.g. Angaben sind die Beteiligten verpflichtet.
Die freiwilligen Angaben sind ja erörtert worden.Für weitere Fragen: Fragen.
Grüsse
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Unabhängig davon der Frage des TE:Einer Verkehrsunfall und deren Owi sind zu zumeist keine geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, gerade wenn Punkte dabei sind.Und die Fragen des Polizeibeamten sind ja nicht rechtswidrig; die Beantwortung kann ja abgelehnt werden.
ZitatOriginal geschrieben von Kaan
Moin, 111 OWIG sagt:(...)
Somit wirst du mit leben müssen, dass die Polizei die Daten erhebt und auch muss
Geht eigentlich jemand auf den Widerspruch ein? :confused:"Der Umfang der zu fordernden Angaben richtet sich laut Rechtsprechung nach der Art und der Schwere des zu ermittelnden Einzelfalles. So wird die Forderung nach der Angabe des Familienstandes und des Berufes im Rahmen der Ermittlungen einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit (meist Verkehrs-OWi) regelmäßig als unverhältnismäßig und die Ahndung von Falsch- oder Nichtangaben gemäß § 111 OWiG abgelehnt"
Und wenn schon explizit Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten als Beispiel für "geringfügige Ordnungswidrigkeiten" genannt werden... also wenn die Beschädigung eines geparkten Autos nicht eine solche sein soll, was dann? (Es entsteht vielleicht ein "teurer" Schaden - aber der Rechtsverstoss ist doch nun wohl wahrlich gering)
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Mir ist das auch egal. Wenn du das bei nem 0815 Unfall ablehnst, dann kann ich da auch gut mit keben und würde da auch kein Verfahren einleiten.
Wie gesagt: Statistik, anonym und so.
Gruß
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Zitat
Original geschrieben von Kaan
Wie gesagt: Statistik, anonym und so.
Wenn es doch aber nur um die Statistik geht, dann geht es ja offensichtlich nicht um die originäre Aufgabenerfüllung der Polizei. Gerade da ist aber doch - zumindest wenn man es genau nimmt - die Frage:Welches Gesetz verpflichtet mich, solche "statistische Angaben" zu machen?
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Zitat
Original geschrieben von murmelchen
Er hat doch nichts von Verschwörung oder ähnlichem Dummfug den du schreibst gesagt.Ach, komm... Welchen Grund sollte dieser Thread denn schon haben?
Was bitte ist so schlimm daran, der Polizei, die gerade dabei ist, einem zu seinem Recht zu verhelfen, zu sagen, wann und wo man geboren ist und welchen Beruf man hat?
Du liebe Güte!
Wir sprechen hier nicht von sexuellen Vorlieben, der Höhe des privaten Vermögens oder sonstige Intimitäten. Es geht hier um ein paar lapidare Eckdaten zur Personalien-Feststellung.
Tut mir sehr leid, aber wenn man nicht einmal der Polizei in diesem Lande vertrauen soll, WEM DENN DANN?
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Zitat
Original geschrieben von Applied
Stichwort Vorratsdatenspeicherung: Wenn ein Staat meint, anlasslos sämtliche Kommunikation überwachen zu müssen, zum Beispiel wer mit wem wo telefoniert, dann empfinde ich das als "feindlichen" Akt.Wann du geboren bist und wo, steht sogar in deinem Pass. Unfassbar intime Geheimnisse, was? Ob Beruf und Familienstand für die Feststellung der Personalien dringend notwendig sind, lass ich mal dahin gestellt. Es gehört aber zu den Angaben, die du als Zeuge vor Gericht nennen musst.
Aber welche unfassbare Intimität versteckt sich dahinter? Welchen Beruf du hast, weiß auch das Finanzamt. Ob du ledig bist, ebenfalls -- das weiß auch das Standesamt.Also von welchen hoch geheimen und intimen Daten reden wir hier?
Tut mir leid, sollte ich hier überreagieren, aber diese latente Feindseligkeit und die Witterung einer unfassbaren Verschwörung gegen den Bürger in den profansten Kleinigkeiten, geht mir einfach nur auf die Nüsse.
Es mag manche echt in ihrem Weltbild erschüttern. Aber es gab eine Zeit, in der man solche "Intimitäten" in fast jedem Telefonbuch nachlesen konnte.
Wir sollten uns in Sachen Datenschutz doch mal lieber auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren, wenn tatsächlich in unser Privatleben eingegriffen wird, statt uns darüber aufzuregen wenn ein Polizist (!!!) ein paar lächerliche Eckdaten zur Personalienfeststellung erfragt.
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Zitat
Original geschrieben von Gag Halfrunt
Was bitte ist so schlimm daran, der Polizei, die gerade dabei ist, einem zu seinem Recht zu verhelfen, zu sagen, wann und wo man geboren ist und welchen Beruf man hat?
Identifikation: Einverstanden.
Und ich würde dir sogar zustimmen: Sooo "schlimm" ist das mit der Berufsangabe gar nicht.Aber erlaube meine Gegenfrage:
Warum sollten die Angaben erfragen, die zu ihrer Aufgabenerfüllung gar nicht nötig sind?Welchen Vorteil habe ich davon?
Keinen.ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Welchen Beruf du hast, weiß auch das Finanzamt. Ob du ledig bist, ebenfalls
Kennen die den Beruf?Es mag überraschen, aber ich würde sogar bezweifeln, dass meine Finanzbehörde meinen Beruf weiss (zugegeben, den Arbeitgeber erfahren sie aus der Lohnabrechnung). Ich weiss nicht definitiv, wie's in Deutschland ist, aber wenn ich mir die bis vor kurzem geltende Lohnsteuerkarte bei Wikipedia als Anhaltspunkt mal anschaue, dann sehe ich da eigentlich auch keine Berufsangabe..?
Und den Personenstand benötigen sie ja zur Erfüllung ihrer originären Aufgaben.
Ich bin da grundsätzlich zwar dafür, alle Paare getrennt zu besteuern, so dass das keine Rolle spielt, aber das ist wahrlich ein anderes Thema.
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Was ist denn unsere Aufgabenerfüllung?
Du hast gar keine Ahnung, zu über 50 % ist es die Prävention.
Denn jeder Unfall wird im Stecknadelverfahren erfasst, Schwerpunkte werden herausgearbeitet.
Und diese werden dann intensiv überprüft, als Unfallschwerpunkte gekennzeichnet, da wird gemessen, unsere Präventionsbeamten sprechen mit Übertretern von Geschwindigkeiten usw.
Was ist denn deiner Meinung nach unsere Aufgabenerfüllung?
Wenn du keine Ahnung hast, wozu das ganze gut ist, dann frag mich doch.
Mich kann man ansprechen, anfassen und ja, man kann mich auch was fragen.
Gruß
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