Lidl akzeptiert MasterCard & Visa ab 01.07.15 / American Express ab 10/2018

  • Zitat

    Original geschrieben von Uelmuek
    Und was war bitte noch mal das Thema?


    Ach ja, die Möglichkeit mit Visa und MasterCard bei Lidl zu bezahlen...

    :D :top:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Ganz sicher? ;)


    Ach Gott, diese manipulative, sinnentstellende Zitierweise (meine die Aufzählungspunkte 2. und 3. im Originalbeitrag wegzulassen) war jetzt wirklich allerunterste Schublade der Internet-Trollerei. :rolleyes: Sie ist auch - abgesehen von dir selbst vielleicht - nicht von humoristischer Natur.


    Und dabei belasse ich es jetzt auch wirklich. /out

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Es geht nicht um deine Unterschrift,sondern um die gefälschte und das schuldhafte Zögern,welches ich auf der Vorseite erwähnt hatte.


    Unabhängig davon das ich dir Recht gebe und eine PIN auch als sicherer einstufe als eine Unterschrift, würde ich gerne wissen wie schuldhaftes Zögern definiert wird?


    Ich hab zwar noch keine KK verloren aber ich denke nicht das in den AGB des Betreibers steht ich müsse alle paar Minuten nach meiner KK sehen. Und wenn ich meine Karte morgen verlieren sollte, es drei Minuten später bemerke und aus irgendwelchen Gründen den Verlust erst drei Tage später melde, so kannst du sicher sein das ich "den Verlust eben erst bemerkt und sofort angerufen" habe ;)


    Dürfte wohl niemanden geben der dort anruft und sagt er habe den Verlust bereits vor Stunden bemerkt aber jetzt erst Lust hatte dort anzurufen. Ich benutze meine KK z.B. fast nur zum tanken und das passiert meistens im Wochentakt. ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Unabhängig davon das ich dir Recht gebe und eine PIN auch als sicherer einstufe als eine Unterschrift, würde ich gerne wissen wie schuldhaftes Zögern definiert wird?


    Es heißt "unverzüglich" oder auch "sofort".


    Probleme ergeben sich hierbei vornehmlich wenn die betreffende Person den Verlust erst spät bemerkt und sich schon mehrfache Missbräuche ereignet haben oder sich sonstige Auffäligkeiten ergeben.

  • Das ist mir schon klar, nur, wie lange gilt dieses unverzüglich und sofort?
    Ich würde einen Verlust z.B. schlimmstenfalls nach einer Woche bemerken ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Eine exakte Frist gibt es dafür nicht und das ergibt sich aus dem Einzelfall.


    Nur als Beispiel zur Verdeutlichung:


    Wenn Person A spätestens jeden 2.ten Tag die KK nutzt,so auch am Dienstag,am Mittwoch jemand die Karte klaut und etwas einkauft und die Person erst am Samstag den Verlust meldet,weil sie dachte die Karte verlegt zu haben,könnte es knapp werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Es heißt "unverzüglich" oder auch "sofort".


    Sofort ist (juristisch) nicht gleich unverzüglich und umgekehrt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Sofort ist (juristisch) nicht gleich unverzüglich und umgekehrt.


    Fängst du schon wieder an?


    Ich hatte geschrieben es kommt auf den Einzelfall an.

  • Vielleicht hab ichs im Streit um die Sicherheit der beiden Systeme auch übersehen...ist bekannt ob es mit Unterschrift oder PIN kommt?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!