Warum gibt es so viele Massaker in den USA?

  • Ohne die Existenz von echten Waffen/Bomben in privater Hand würden auch ihre Attrappen zur Nullnummer. Aber das geht wahrscheinlich wieder am Thema vorbei.


    Bestimmt wäre es besser, wenn jeder Bürger eine echte Bombe mitführt, um sich gegen Bombenanschläge wirksam schützen zu können. :rolleyes:


    Wie krude diese US-amerikanische Logik ist, scheint dort niemandem einzuleuchten. Möglicherweise ist die natürliche Radium-Strahlung dort doch um ein Vielfaches höher als bisher angenommen. Fracking kann an diesem Phänomen ausnahmsweise mal nicht schuld sein, weil es schon älter ist, als die Förderung von Erdgas überhaupt ...

  • Erstmal sollte man das Ganze relativieren. Amerika ist riesig und hat eine hohe Bevölkerungsdichte- sowie Anzahl. Da sind "viele Massaker" runtergerechnet auf eine Menschenmenge die Deutschland z.B gleichkommt, schon gar nicht mehr sooo viel.
    Es sind die fucking Waffengesetze. Und das drum herum. Immer und immer wieder. Vorallem aber die Gesellschaft, die sich MIT diesen Gesetzen entwickelt hat. Man kann soetwas ohnehin nicht einfach so vergleichen. Es heißt nicht umsonst "andere Länder, andere Sitten." Die Gesellschaft dort funktioniert essentiell anders, als unsere.
    Und außerdem... unzufriedene Menschen werden eher irre, nicht?

  • sehe das ähnlich, auch fehlt mir in obiger Diskussion der Abgleich mit anderen Straftaten, zB Unterschiede bei Einbrüchen, auch wenn ich selber leider keinen ziehen kann

  • Dem Volk soll das Recht und die Möglichkeit auf Selbstverteidigung genommen werden, während der Schutz des Bürgers durch die Polizei inzwischen nicht mehr gewährleistet werden kann, was sie sogar selbst zugibt. Unterdessen machen die Kriminellen was sie wollen, ja sie verstoßen sogar gegen Gesetze, obwohl das ausdrücklich verboten ist! Diese Schere des Unrechts klafft immer weiter auseinander.
    Was machen wir denn am Besten dagegen, Herr F. aus Wedau? Einfach gut sichtbar ein Peace-Zeichen tragen oder an der Haustür befestigen?


    Anders: mir ist nicht bekannt, dass in Österreich ein erhöhter Schusswaffenmissbrauch mit legalen Waffen feststellbar ist, und das, obwohl in Ö die Behörde eine Waffenbesitzkarte für Pistolen z.B. ausstellt, wenn nur das Bedürfnis "Selbstschutz daheim" vorliegt. Flinten und Büchsen (nicht halbautomatisch) sind ohnehin frei erwerbbar. Für das Führen der Waffe, also das permanente Dabeihaben derselben allerdings gelten ähnliche restriktive Bedingungen wie in D.

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    So kann es gehen. Von mir würde der Herr einen Orden bekommen wenigstens einen von diesen ziehenden Gangstern erledigt zu haben. Leider nur einen.....


    Flüchten Täter nach einem missglückten Einbruchsversuch ohne Beute und erschießt sie jemand auf der Flucht (von hinten), dürfte der Angriff auf das Rechtsgut zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegenwärtig sein, so dass ich kaum Zweifel hege, dass der Schütze verurteilt werden wird. Selbst ein Polizeibeamter könnte in arge Schwierigkeiten kommen, wenn er so handelt ... auch dann, wenn er vorträgt, nur auf Extremitäten gezielt zu haben. Sein Rechtfertigungsdruck wäre jedenfalls erheblich.


    Wenn ich manche Kommentare hier lese, wird es wohl Zeit, ein Exempel zu statuieren und den Schützen zu einer mehrjährigen Haftstrafe zu verurteilen. Die im Spiegel-Artikel genannte Bewährungsstrafe von neun Monaten in einem anderen Fall hat ihre generalpräventive Wirkung offenbar verfehlt.


    Inhaber von Waffenbesitzkarten sollten zumindest bei Facebook Vorsicht walten lassen, wenn sie sich dort äußern. Wer im Besitz einer Schusswaffe ist und dann in einem öffentlichen Forum Straftaten mit Schusswaffen gutheißt, könnte Anlass bieten, seine Zuverlässigkeit (die Voraussetzung für einen Waffenbesitz ist) zu überprüfen. Zwar weiß ich nicht, ob die Polizei solchen Äußerungen nachgeht, ich könnte mir aber vorstellen, dass solche Aussagen nicht folgenlos bleiben müssen, wenn die Identität des Schreibers auf der Hand liegt.

  • Kurz angemerkt, weil es gerne verwechselt wird: der Böse ist der Einbrecher! Derjenige, der geschossen hat, hatte nicht darum gebeten, Einbruchopfer zu werden.


    Und Exempel werden in D nicht statuiert, sondern es wird Recht gesprochen. In diesem Fall wohl gegen den Schießenden, weil von Notwehr wohl keinesfalls mehr gesprochen werden kann, wenn man die vorliegenden Informationen zu Grunde legt.
    Warum in diesem Land jedoch bei eindeutiger Notwehrlage der beschossene Kriminelle mehr betrauert wird, als das eigentliche Opfer, wird mir wohl nie klar werden. Dieses Paradoxum erklärt jedoch, warum dieses Land so absurd tickt wie es tickt.


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Inhaber von Waffenbesitzkarten sollten zumindest bei Facebook Vorsicht walten lassen, wenn sie sich dort äußern. Wer im Besitz einer Schusswaffe ist und dann in einem öffentlichen Forum Straftaten mit Schusswaffen gutheißt, könnte Anlass bieten, seine Zuverlässigkeit (die Voraussetzung für einen Waffenbesitz ist) zu überprüfen. Zwar weiß ich nicht, ob die Polizei solchen Äußerungen nachgeht, ich könnte mir aber vorstellen, dass solche Aussagen nicht folgenlos bleiben müssen, wenn die Identität des Schreibers auf der Hand liegt.


    Die müssen gar nichts, außer sich an das Gesetz halten! Es gibt doch eine Meinungsfreiheit in Deutschland, oder ist die jetzt schon ausgesetzt und nur noch für Salafisten gültig, die Terrororganisationen in der Fußgängerzone repräsentieren?

  • Ich habe auch nicht geschrieben, dass irgendwer irgendetwas veranlassen muss. Meine Äußerung bezog sich auf die Person des Schreibers ... und als Waffenbesitzer würde ich solche Aussagen in Netzwerken, in denen die Identität leicht feststellbar ist, tunlichst unterlassen, weil ich persönlich unangenehme Folgen für mich nicht sicher ausschließen könnte.


    Aber in der Tat ... die Meinungsfreiheit lässt entsprechende Äußerungen durchaus zu. Das habe ich als solches nie in Frage gestellt. Allerdings besteht durchaus die Gefahr, dass derartige Aussagen Einfluss auf die Beurteilung der charakterlichen Eignung des Aussagenden haben können, wenn diese charakterliche Eignung (etwa bei Beantragung einer Waffenbesitzkarte) zu prüfen ist.



    Edit:

    Zitat

    Original geschrieben von Jay
    ...
    Und Exempel werden in D nicht statuiert, sondern es wird Recht gesprochen. ...


    Das muss sich doch nicht ausschließen! Selbstverständlich geht auch der generalpräventive Zweck einer Bestrafung in die Bemessung des Strafmaßes ein. Schließlich die die Strafe auch dem Zweck (oder soll es zumindest) potenzielle Täter in Zukunft von der Begehung gleichartiger Straftaten abzuhalten. Ob das allerdings in der Praxis funktioniert, steht auf einem ganz anderen Blatt ...

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