Telekom: Umzug: Möglichkeiten?

  • Moin,


    vermutlich wurde etwas Ähnliches schon einmal diskutiert, aber ich durchblicke die Ergebnisse der Suche gerade überhaupt nicht :) Sorry!


    Folgende Situation:


    Eltern haben aktuell einen Telekom-Anschluss, dessen Kündigungsfrist gerade verpasst wurde. Also praktisch Laufzeit bis Spätsommer 2016. Es ist ein seliger Call & Surf Universal, auf dem Papier mit max. 16 MBit/s, die auch in der Verfügbarkeitsprüdung als verfügbar angezeigt werden. Tatsächlich geschaltet ist aber m.W. nach wie vor max 6 MBit/s, weil sie schon vor Jahren die 16 MBit/s trotz diverser Konsultationen nicht gebacken bekamen und wir schließlich insgeheim auf den Ärger und die "Highspeed"-Leitung verzichteten.


    Nun wollen meine Eltern in Kürze umziehen und die Aktion möglichst preiswert halten. Sie würden notfalls auch gern bei der Telekom bleiben - wenn nur die "Umzugsgebühr" von 70 € entfiele.


    1. Lässt sich mit der Telekom um die Gebühr feilschen?
    2. Gilt notfalls ein Sonderkündigungsrecht? Soweit ich das verstehe, gibt es das nicht, wenn ein gleicher Anschluss am neuen Standort geschaltet werden kann.


    - Schaltet die Telekom noch "original" ISDN-Anschlüsse? Wäre das ein Ansatzpunkt? Ehrlich: nach dem Auszug der Kinder sind die zwei Leitungen überflüssig und die verbleibenden ISDN-Endgeräte nach 20 Jahren am Ende ihrer Lebensdauer... es wäre aber vielleicht eine brauchbare Verhandlungsmasse? Ich würd die 70 € dann lieber in VoIP-Endgeräte stecken...
    - Am neuen Standort kann die Telekom laut Verfügbarkeitscheck nur max. 6 MBit/s liefern. Das ist auch nicht weniger als bisher tatsächlich geschaltet, allerdings weniger als laut Reklame (und vertraglichem "Maximum") versprochen. Ansatzpunkt?


    Besten Dank schon einmal!

  • Lösung: Es besteht ein Sonderkündigungsrecht, welches der beratende Telefonagent wohl von sich aus ins das Kundengespräch einbringen muss.


    Grund: Die Telekom kann den Umzug immer noch nur dann realisieren, wenn der Kunde den Vertrag ab Umzug wieder für 2 Jahre verlängert. Dies ist nicht konform zum TKG. (http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html)


    Siehe §46, Satz 8: "Der Anbieter [...] ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen"

  • Bei Umzug nach TGK bleibt der ISDN Anschluss und die Laufzeiten. Aber nur wenn die gleiche Leistung bereitgestellt werden kann.


    Wenn max. nur 6 Mbit möglich ist besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Sprich Du meldest jetzt den Umzug, dann ist die Kündigung zu Ende September.

  • Zitat

    Original geschrieben von MJ-KI
    Wenn max. nur 6 Mbit möglich ist besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Sprich Du meldest jetzt den Umzug, dann ist die Kündigung zu Ende September.

    Nein, es gibt kein Sonderkündigungsrecht - jedenfalls nicht aus diesem Grund. Die 6 MBit sind jetzt vertragsgerecht und sie sind es auch am neuen Anschluss. Nur unter 6 MBit muss der Kunde explizit zustimmen, dass eine geringere Geschwindigkeit geschaltet wird.


    Wenn es in der Tat so ist, wie laporte sagt, dass es die Telekom praktisch nicht hinbekommt, nach Umzug eine geringere Laufzeit als 24 Monate einzupflegen, dann ist der Kunde in der Tat nicht verpflichtet, den Vertrag weiterzuführen. Dann besteht m.E. aber auch nicht die Karenzzeit von drei Monaten, dann kann mit Wirkung zum Umzug gekündigt werden.

  • Du musst den Mitarbeiter nur sagen das du einen Umzug nach TKG willst, dann wird sofern möglich alles 1 zu 1 übernommen wenn nicht hast du ein Sonderkündigungsrecht.

  • Die eigentliche Frage wurde m.E. noch nicht beantwortet: Meines Wissens muss man keine Umzugsgebühr zahlen, wenn man am neuen Standort wieder 24 Monate MVLZ eingeht.

  • Doch die wird ausser in den neuen GK Tarifen immer berechnet, kann aber durch den Mitarbeiter durch eine Gutschrift erstattet werden.

  • Also ich sehe Folgendes:


    1) Du bestehst darauf, dass du den bestehenden Tarif genau so behalten willst.
    a) Telekom sagt: Okay - genau den Anschluss schalten wir wieder. --> keine Änderung der Vertragslaufzeit --> 70 Euro Umzugsgebühr zahlen
    b) Telekom sagt: ISDN-Anschluss geht nicht mehr oder Tarif geht dort nicht --> du hast Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Frist (zahlst also im schlimmsten Fall noch 3 mal die Grundgebühr, je nachdem wie lange der Umzug noch dauert, kann also auch 3 * 30 = 90 Euro kosten.


    2) Du wechselst im Zuge des Umzugs in einen aktuellen Tarif (Zuhause All-IP) --> keine Umzugsgebühren (bzw. werden die dann wieder erstattet wenn du darauf bestehst, neue Laufzeit von 24 Monaten, eventuell ist mit etwas Handeln auch etwas mehr Nachlass möglich (bspw. 12 * 10% Preisnachlass o.ä.).


    Die Frage wäre auch: Soll die Nummer behalten werden (wenn Umzug innerhalb gleichem Vorwahlgebiet)? Gerade dann wäre wohl ein Wechsel in einen aktuellen Tarif die einfachste Lösung (keine Umzugsgebühren, keine 3 Monate weiter zahlen, kein Problem mit Rufnummerportierung, ggf. sogar noch ein bisschen Grundgebührenreduzierung).

  • Der Umzug geht in ein anderes Vorwahlgebiet, die Nummern sind in jedem Fall futsch. In der Richtung gibt es keine Probleme. Bei der Konkurrenz gibt es auch ein deutlich besseres Angebot (30 € für 50 MBit/s inkl. Fritzbox-Leihgerät und Festnetzflat, keine MVLZ, 0 € Anschlussgebühr gegenüber 34 € bei der DTAG für 6 MBit/s, Festnetzflat, kein Router, 2 Jahre MVLZ, 70 € Anschlussgebühr...), so dass die Telekom kein Muss ist...


    Wohl aber mit der ollen @t-online.de-Mailadresse, die nach wie vor in Benutzung ist. Da gab es vor ein paar Jahren mal einen Trick, um sie auch nach Kündigung des Telekomanschlusses zu halten. Weiß jemand, ob das noch geht?


    laporte: Danke. Wie liefe das dann ab? Meine Eltern schreiben der Telekom, dass sie ab 1. August gern den Anschluss an der neuen Adresse xy in Z-Stadt hätten und zwar nach TKG ohne Verlängerung der Mindestlaufzeit. Telekom kann das nicht und macht daraufhin eine Kündigung von sich aus zum... 31. Juli?

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