Moin,
vermutlich wurde etwas Ähnliches schon einmal diskutiert, aber ich durchblicke die Ergebnisse der Suche gerade überhaupt nicht Sorry!
Folgende Situation:
Eltern haben aktuell einen Telekom-Anschluss, dessen Kündigungsfrist gerade verpasst wurde. Also praktisch Laufzeit bis Spätsommer 2016. Es ist ein seliger Call & Surf Universal, auf dem Papier mit max. 16 MBit/s, die auch in der Verfügbarkeitsprüdung als verfügbar angezeigt werden. Tatsächlich geschaltet ist aber m.W. nach wie vor max 6 MBit/s, weil sie schon vor Jahren die 16 MBit/s trotz diverser Konsultationen nicht gebacken bekamen und wir schließlich insgeheim auf den Ärger und die "Highspeed"-Leitung verzichteten.
Nun wollen meine Eltern in Kürze umziehen und die Aktion möglichst preiswert halten. Sie würden notfalls auch gern bei der Telekom bleiben - wenn nur die "Umzugsgebühr" von 70 € entfiele.
1. Lässt sich mit der Telekom um die Gebühr feilschen?
2. Gilt notfalls ein Sonderkündigungsrecht? Soweit ich das verstehe, gibt es das nicht, wenn ein gleicher Anschluss am neuen Standort geschaltet werden kann.
- Schaltet die Telekom noch "original" ISDN-Anschlüsse? Wäre das ein Ansatzpunkt? Ehrlich: nach dem Auszug der Kinder sind die zwei Leitungen überflüssig und die verbleibenden ISDN-Endgeräte nach 20 Jahren am Ende ihrer Lebensdauer... es wäre aber vielleicht eine brauchbare Verhandlungsmasse? Ich würd die 70 € dann lieber in VoIP-Endgeräte stecken...
- Am neuen Standort kann die Telekom laut Verfügbarkeitscheck nur max. 6 MBit/s liefern. Das ist auch nicht weniger als bisher tatsächlich geschaltet, allerdings weniger als laut Reklame (und vertraglichem "Maximum") versprochen. Ansatzpunkt?
Besten Dank schon einmal!