Vermieter will das Sohn auszieht

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum


    Mit welcher Begründung denn?


    Störung des Wohnungsfriedens in der Mietergemeinschaft z.b....


    Wer will der findet was, dann kommt halt in Zukunft bei jeder "Lärmbelästigung" die Polizei, es gibt 2 Abmahnungen und dann die Kündigung und dann steht die gesamte Familie auf der Straße bzw. muss sich was neues suchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Störung des Wohnungsfriedens in der Mietergemeinschaft z.b....


    Wer will der findet was, dann kommt halt in Zukunft bei jeder "Lärmbelästigung" die Polizei, es gibt 2 Abmahnungen und dann die Kündigung und dann steht die gesamte Familie auf der Straße bzw. muss sich was neues suchen.


    meine Meinung, kann allerdings die Sicht der Dinge eines Vermieters nicht gänzlich ablegen :D


    so oder so scheint der Ärger vom Fehlverhalten des Muttersöhnchens ausgelöst worden zu sein, einen Querulanten vermag ich bei dem Nachbarn so nicht zu erkennen


    gerade bei vom Ordnungsamt oder der Polizei dokumentierten Verstößen ist eine ordentliche Kündigung in der Regel kein Problem

  • Als Sohn würde ich mal auf die Waagschale legen, ob meine akustischen Absonderungen dem gesetzlichen Rahmen entsprechen, was Lautstärke und Uhrzeit angeht. Und wenn alle anderen
    im Haus deutlich leiser sind, dann würde ich Dämmung oder/und Runterdrehen zumindest in Betracht ziehen. Ob man muss oder nicht...


    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    So wie ich das verstanden habe, parkt er auf einem öffentlichem Radweg. Das hat mit der Mietwohnung doch nichts zu tun.

    Um auch dieses anscheinende Missverständnis auf's Tablett zu bringen. Es ist doch garnicht der Sohn, der auf dem Radweg parkt, sondern der Nachbar. Und der Nachbar denkt unzutreffenderweise, daß der Sohn - aus vermeintlicher Rrache - die Polizei kommen lässt zum Knöllchenschreiben.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Störung des Wohnungsfriedens in der Mietergemeinschaft z.b....


    Wer will der findet was, dann kommt halt in Zukunft bei jeder "Lärmbelästigung" die Polizei, es gibt 2 Abmahnungen und dann die Kündigung und dann steht die gesamte Familie auf der Straße bzw. muss sich was neues suchen.

    Der Nachbar ruft möglicherweise wohlweislich nicht die Polizei, sondern versucht auf dem kurzen Dienstweg zu lösen, weil eine amtliche Lärmmessung ode auch das Empfinden der Streifenbeamten seine Ansprüche vielleicht zerfließen lassen würde. Eine Lärmbelästigung zu empfinden, heißt ja noch lange nicht, daß jemand eine objektive Lärmbelästigung begangen hat.


    Bangemachen gilded nich! (-:=

    Je suis Charlie

  • Bei Problemen mit Nachbarn in einer Mietwohnung hilft nur deeskalierend wirken, sich nicht aufregen und eine neue Wohnung suchen...
    Der Vermieter kann aber nicht verlangen, dass der Sohn bzw. aus der Wohnung, die er mit der Mutter bewohnt, auszieht.

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Um auch dieses anscheinende Missverständnis auf's Tablett zu bringen. Es ist doch garnicht der Sohn, der auf dem Radweg parkt, sondern der Nachbar. Und der Nachbar denkt unzutreffenderweise, daß der Sohn - aus vermeintliche Rache - die Polizei kommen lässt zum Knöllchenschreiben.


    Hast völlig Recht. Lesen muss man können. :gpaul:


    Dann wird die Sache ja noch absurder.


    Also der Sohn hört gerne laute Musik. Der Nachbar parkt dafür gerne auf dem Radweg und glaubt, dass der Lautmusikhörer die Sheriffs auf ihn hetzt. Jetzt hat der Nachbar das dem Vermieter gesteckt und der will jetzt den Lautmusikhörer raus kicken.


    Was ein Affentheater.


    Ich glaube, da wäre erst einmal ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter angesagt.

  • Schreiben vom Vermieter bezüglich seiner Forderung sichern - falls vorhanden.


    Dann ab zum Mieterschutz, sich da beraten lassen.


    mMn wäre es wichtig, eben solche Forderungen dokumentiert zu haben, falls es nachfolgend sonst auf anderen Wegen wie Eigenbedarf versucht werden soll. ;)



    Mal unabhängig davon, ob der Sohn tatsächlich ein Störfaktor ist oder nicht. ;)

  • Re: Vermieter will das Sohn auszieht


    Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Der Kollege hat öfters Ärger mit einem Nachbarn, der meint er wäre zu laut, würde die Polizei rufen wenn dieser Nachbar auf dem Radweg parkt usw. Der Nachbar hat sich nun an den Vermieter gewandt. Es ist ein Privatvermieter.


    Parkt der Sohn oder der Nachbar auf dem Radweg?
    Nun verlangt der Vermieter von der Mutter meines Kollegens, dass nur er auszieht! Sonst würde der Familie komplett gekündigt.

    Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Die Vorwürfe vom Nachbarn, dass mein Kollege zu laut sei weist er zurück.


    Das liegt immer im Auge des Betrachters. Für einen ist springend durch die Wohnung hüpfen kein Lärm, für den der darunter wohnt aber der Horror.


    Ich habe leider das gleiche Problem mit dem Mieter über mir. Der hat das auch immer bestritten zu laut zu sein. (Lärmprotokol und Mietminderung schaffte etwas Druck. all 3-4 Wochen verfallen die aber wieder in alte Muster zurück.
    Parken tut er auch immer da wo gerade Platz ist. (egal ob er andere einparkt oder Absolutes Haltverbot ist) Müll wird einfach an Bäumen abgelegt. usw.
    :mad:
    Ist der Sohn in der Wohnung seiner Mutter denn wenigstens gemeldet?

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    Schreiben vom Vermieter bezüglich seiner Forderung sichern - falls vorhanden.


    Dann ab zum Mieterschutz, sich da beraten lassen.

    Die beraten nur gegen Zahlung der Jahresgebühr ;-)
    Der Sohn und der Lebensgefährte müssen dem Vermieter aber mitgeteilt werden (z.B wenn Nebenkosten auf Personenzahl berechnet werden)

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Die beraten nur gegen Zahlung der Jahresgebühr ;-)
    Der Sohn und der Lebensgefährte müssen dem Vermieter aber mitgeteilt werden (z.B wenn Nebenkosten auf Personenzahl berechnet werden)


    Mutter und Sohn wohnen seit acht (!) Jahren da und sind gemeinsam eingezogen. Da sollte in Bezug auf den Sohn gar nichts mehr mitgeteilt werden müssen.


    Und so ne Jahresgebühr Mieterverein kostet nun nicht gerade die Welt...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!