Vermieter will das Sohn auszieht

  • Hallo,


    folgendes trägt sich im Moment im Freundeskreis zu.


    Kollege, 22 Jahr alt, wohnt bei Mutter + Lebensgefährte in 4 1/2 Zimmer Wohnung zur Miete.


    Der Kollege hat öfters Ärger mit einem Nachbarn, der meint er wäre zu laut, würde die Polizei rufen wenn dieser Nachbar auf dem Radweg parkt usw. Der Nachbar hat sich nun an den Vermieter gewandt. Es ist ein Privatvermieter.


    Nun verlangt der Vermieter von der Mutter meines Kollegens, dass nur er auszieht! Sonst würde der Familie komplett gekündigt.


    Die Vorwürfe vom Nachbarn, dass mein Kollege zu laut sei weist er zurück. Der Nachbar ist einfach typsich Deutsch und hat halt das Beschweren im Blut. Er hat Ihn bei jeder Kleinigkeit auf dem Kieker. Scheint aber mit dem Vermieter dicke zu sein.


    Nun meine Frage:


    Kann der Vermieter verlangen, dass der Sohn ausziehen muss. Die Drohnung, dass die komplette Familie gekündigt, wenn man seiner Weisung nicht folgt, ist doch nicht ganz richtig?


    Ich hoffe Ihr könnt mir und meinem Kollegen helfen.


    Gruß,
    schore3000

  • Sieht schlecht aus für die Drei.


    Untermietverhältnisse sind genehmigungspflichtig. Selbst wenn die Genehmigung vorliegt kann sie auch wieder entzogen werden. Wenn dann könnte er "gratis" bei seiner Mutter wohnen, dem muss der Vermieter zwar auch wieder zustimmen, aber eine Ablehnung muß begründet werden, und dann gehts im Ernstfall vors Gericht. Der Mieterbund weiß da bestimmt mehr.


    Und er muß auch nicht drohen der Familie zu kündigen, er kanns einfach tun.


    Das mit dem "gratis" Einziehen haben wir mit unserem Vermieter durch, er wollte mich hier nicht einziehen lassen, aber konnte es nicht verhindern. Lebenspartner dürfen nicht verweigert werden, man muß den Einzug halt einfach zeitnah melden.

  • Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    Der Vermieter kann den Auszug des Sohnes nicht verlangen.


    Wenn Du noch ne fundierte Begründung für Deine Aussage spendierst, könnte das ein herausragender Post werden...
    ... aber so :flop:

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Ohne die genauen Verhältnisse (liegt überhaupt eine Einwilligung zur Untervermietung vor? Kann diese gem. Mietvertrag mit den Hauptmieter widerrufen werden?) zu kennen kann man dazu gar nichts sagen.


    Dafür gibt es Anwälte und ggf. den Mieterbund.


    Grds. kann natürlich eine Zustimmung zur Untervermietung widerrufen werden, insbesondere wenn der Untermieter "Probleme" macht (ob dies so ist sei mal dahingestellt).


    Also soll der Kollege bzw. der Hauptmieter sich da mal fachlich beraten lassen ob und welche Chancen oder Risiken bestehen.

  • Hallo,


    danke schonmal für die Antworten.


    Also in die Wohnung ist er mit seiner Mutter vor 8 Jahren eingezogen. Er noch in der Ausbildung und einen Untermietvertrag wurde natürlich nicht abgeschlossen. Wusste nichtmal dass sowas innerhalb der Familie in der gemeinsamen Wohnung gemacht werden muss bzw. soll.

  • warum wohnt der da offiziell zur untermiete? wenn es der sohn ist, kann er doch auch ganz offiziell dort kostenlos als teil der familie dort wohnen. was dann passiert, wenn die türen zu sind, ist eine andere sache...


    solange untermiete: schlechte karten, weil er da nichtmal nachweise für die ruhestörungen braucht. die nicht-genehmigte untermiete reicht.


    wenn keine untermiete: gute karten, dann muss er die ruhestörungen nachweisen etc. dann zu kündigen ist wohl deutlich schwieriger.


    edit: wie kommt der vermieter darauf, dass es eine untervermietung sei, wenn kein vertrag geschlossen worden ist und es der sohn in ausbildung ist?

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Wenn Du noch ne fundierte Begründung für Deine Aussage spendierst, könnte das ein herausragender Post werden...
    ... aber so :flop:


    Er hat eine Frage gestellt, ich habe diese beantwortet.


    Für dich kann ich es aber auch gerne begründen: Die hier notwendigen Stichpunkte sind: 553 BGB, Zuzugsrecht, enge Familienangehörige. Damit solltest Du genügend im Internet finden.


    Edit: Extra für Dich: LG Potsdam, Urteil vom 04.09.2012 - 4 S 96/12


  • Von Untermiete war seitens des Vermieters keine Rede, sondern nur dass er raus muss da der Stress und Ärger von Ihm ausgeht. Er wohnt einfach noch zuhause - nicht als Untermieter sondern teil der Familie. Er ist mittlerweile aus der Ausbildung raus, aber ausziehen wollte er derzeit eigentlich nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Hallo,


    danke schonmal für die Antworten.


    Also in die Wohnung ist er mit seiner Mutter vor 8 Jahren eingezogen. Er noch in der Ausbildung und einen Untermietvertrag wurde natürlich nicht abgeschlossen. Wusste nichtmal dass sowas innerhalb der Familie in der gemeinsamen Wohnung gemacht werden muss bzw. soll.


    Beim Nachzug eines Kindes wird kein Untermietvertrag benötigt, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen, wie z.B. eine zu kleine Wohnung.


    Läuft die Wohnung auf den Namen seiner Mutter? Dann wäre der Lebensgefährte zugezogen und benötigt einen Untermietvertrag! Oder er tritt direkt in den Mietvertrag ein.


    Oder aber die Wohnung läuft auf den Namen des Lebensgefährten, dann benötigt die Mutter einen Untermietvertrag! Oder sie tritt direkt in den Mietvertrag ein.


    Sollte der Mietvertrag von Mutter und Lebensgefährten unterzeichnet worden sein, ist alles in Ordnung.


    So ganz klar wird das alles aus deinen Ausführungen nicht! ;)

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

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