ZitatOriginal geschrieben von CK-187
Das Land hat sich mit den "bei der FIFA üblichen Mitteln" die WM gesichert. Welche das waren spielt absolut keine Rolle.
Es gibt keinen Bestandsschutz für illegale Aktivitäten. Wer einen Vermögensnachteil erleidet, weil ein durch ihn initiiertes, illegales Geschäft verhindert wurde, hat keinerlei Schadensersatzansprüche. Wäre ja noch schöner.
Es gibt einen einzigen Weg, wie die FIFA die Weltmeisterschaften vergibt. Bewerbung, Abstimmung. Punkt. Mehr nicht.
Wer die Delegierten besticht, um sich Stimmen zu kaufen, handelt illegal.
ZitatAlternativ sollen aber auch die bestraft werden die bisher damit durchgekommen sind.
Wie bei jeder Straftat gibt es auch hierbei Verjährungsfristen.
Inwieweit es nachträglich möglich ist, Vermögen einzuziehen, die durch ein illegales Geschäft erlangt wurden, müssten dann die Gerichte prüfen. Geschädigte sind ja letztlich alle, die die FIFA finanziert haben, also Sponsoren und Käufer von Eintrittskarten, Merchandising, usw. Die hätten dann ggf. Ansprüche gegenüber der FIFA.