ISDN-"Klau" nach Laune des Anschlussanbieters: ein Musterbrief

  • Nachdem ich in jüngster Zeit einige Verängstigung darüber erlebe, daß Verbraucher von ihren Festnetz-Anschlußanbietern nahegelegt wird, dem baldigen Tod ihres ISDN-Anschlusses durch Vertragsänderung zu entrinnen, habe ich heute abend einen Musterbrief online gestellt.


    Mit Diesem kann man das Heft ein bißchen in der Hand behalten, welche persönlichen Folgen die "Umstellungswut" der Anbieter hat.


    Der Musterbrief steht hier: http://telthies.de/topic87.html


    Über Retweets freue ich mich natürlich: #MEINanschluss telthies

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Telthies,
    du hast bei einer Vertragskündigung kein Mitspracherecht. Das Recht zur einseitigen Kündigung war bei Vertragsabschluss bestandteil des Vertrage und das ist unstrittig.
    Es heißt hier friss Vogel oder stirb. Und da hilft Dir auch dieses Schreiben wenig bis gar nichts. Der Anbieter muss sich zu gar nichts verpflichten.


    Da Du mir aber eh nicht glauben wirst... viel Erfolg im Wahn.


    Anders sieht es übrigens bei Geschäftsanschlüssen aus.

  • Dito.
    Die "Verhandlungsposition" ist denkbar schlecht, so dass solch ein Brief mehr peinlich als hilfreich ist, zumal einige Rechtschreib- ("Sie anerkennen") und Formfehler ("Sehr geehrte Damen und Herren!") enthalten sind.

  • Bekanntlich hat bereits ein einziger Jurist mehrere Meinungen: eine, wie die Sache vernünftig zu sehen wäre, eine weitere, wie man sie aber auch sehen könnte; und diejenige, die er vertritt wenn er dafür bezahlt wird, muß in den beiden ersten noch nicht enthalten sein.


    Die Gültigkeit von Einseitigkeiten ist mitnichten unumstritten. Und ja, mein Impuls kam in der Tat aus dem Geschäftskundenbereich. Was ein Geschäftskunde ist, darüber ist sich der Anbieter meist selbst nicht einig: bei der Telekom war ich z.B. mal Geschäftskunde wegen drei Leitungen (obwohl privat), und kurz danach Privatkunde mit einem Basisanschluß (obwohl geschäftlich). Im übrigen mag das HGB für die Kaufleute zuweilen das detailliertere Kochbuch sein, aber das BGB schützt den Verbraucher auch nicht schlecht, und die Entscheidungstendenz in Verfahren geht zunehmend pro Verbraucher.


    Es steht ja jedem der sich nichts davon verspricht frei, nicht zu handeln oder zumindest nicht diese Vorlage dabei zu benutzen.


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    und Formfehler ("Sehr geehrte Damen und Herren!")

    Danke für den Nachbesserungshinweis. Würdest Du denn wenn der Angstbrief des Anschlußanbieters nicht unterschrieben war immer den Vorstandsvorsitzenden namentlich adressieren ? - nach meiner Erfahrung blitzt man mit Rubrumspingeligkeiten schnell ab, da sagen die Richter dann, das Erkennen des Gemeinten sei dadurch nicht wirksam behindert gewesen.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Zitat

    Original geschrieben von telthies
    Danke für den Nachbesserungshinweis. Würdest Du denn wenn der Angstbrief des Anschlußanbieters nicht unterschrieben war immer den Vorstandsvorsitzenden namentlich adressieren ?


    Das war damit nichtmal gemeint. Eher dass bereits die Anrede zum restlichen Brief passt.
    Man brüllt niemanden mit Ausrufezeichen an. Da gehört ein Komma hin und danach wird klein weitergeschrieben...

  • Ach so. Meine Schulzeit war, als es noch ein "ß" gab, der Ketchup noch kein "s" hatte und Schiffe stets so fuhren, daß dabei keine drei "f" zusammenstießen :-)

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Zitat

    Original geschrieben von skybird1980
    Anders sieht es übrigens bei Geschäftsanschlüssen aus.

    Inwiefern anders? Eine vertraglich vorgesehene ordentliche Kündigung kann doch ebenso im GK-Bereich ausgesprochen werden.


    Zitat

    Original geschrieben von telthies
    Ach so. Meine Schulzeit war, als es noch ein "ß" gab, der Ketchup noch kein "s" hatte und Schiffe stets so fuhren, daß dabei keine drei "f" zusammenstießen :-)

    Auch damals stand am Ende der Anrede allerdings ein Komma. ;)

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