Hi,
ich habe mal eine Frage zum Ausgleich von (hier im speziellen) Wochenendarbeit.
Bei uns ist in der Regel wie folgt:
Arbeitszeit an Wochenende oder Feiertagen wird mit einem Urlaubstag x 1,5 oder Stundenlohn x 1,5 vergütet. Ob ich dafür Geld oder Urlaub will kann ich mir (in Grenzen) aussuchen.
Wenn ich 8 Stunden voll bekomme nehme ich eigentlich immer die 1,5 Tage Urlaub, ansonsten das Geld.
Fahrzeit zum Büro wird (wie unter der Woche und auch üblich) nicht mit eingerechnet.
Nun zu einem Sonderfall.
Wie sieht es aus, wenn ich an einem Wochenende zu einem anderen Einsatzort muss (3 Stunden Fahrzeit pro Strecke, statt der üblichen 30 Minuten zum Büro) und dort im Hotel übernachten muss (Samstag früh hin, vor Ort arbeiten, abends ins hotel, Sonntag arbeiten und abends nach Hause - Montag wieder regulär ins Büro).
Wird das hier mit der Fahrzeit und dem Aufenthalt im Hotel im Normalfall anders geregelt, oder kann ich auch hier nur mit den Stunden pro Tag x 1,5 rechnen?
Mich würde interessieren, wie andere Unternehmen diesen Fall regeln.
Danke und Gruß
Sebastian