Frage bzgl. Ausgleich von Wochendarbeit mit Aufenthalt

  • Hi,


    ich habe mal eine Frage zum Ausgleich von (hier im speziellen) Wochenendarbeit.


    Bei uns ist in der Regel wie folgt:


    Arbeitszeit an Wochenende oder Feiertagen wird mit einem Urlaubstag x 1,5 oder Stundenlohn x 1,5 vergütet. Ob ich dafür Geld oder Urlaub will kann ich mir (in Grenzen) aussuchen.


    Wenn ich 8 Stunden voll bekomme nehme ich eigentlich immer die 1,5 Tage Urlaub, ansonsten das Geld.


    Fahrzeit zum Büro wird (wie unter der Woche und auch üblich) nicht mit eingerechnet.


    Nun zu einem Sonderfall.


    Wie sieht es aus, wenn ich an einem Wochenende zu einem anderen Einsatzort muss (3 Stunden Fahrzeit pro Strecke, statt der üblichen 30 Minuten zum Büro) und dort im Hotel übernachten muss (Samstag früh hin, vor Ort arbeiten, abends ins hotel, Sonntag arbeiten und abends nach Hause - Montag wieder regulär ins Büro).


    Wird das hier mit der Fahrzeit und dem Aufenthalt im Hotel im Normalfall anders geregelt, oder kann ich auch hier nur mit den Stunden pro Tag x 1,5 rechnen?


    Mich würde interessieren, wie andere Unternehmen diesen Fall regeln.


    Danke und Gruß
    Sebastian

  • Also ich kenne das nur so, dass du eben die tatsächliche Arbeitszeit am Wochenende angerechnet bekommst (ggf. zzgl. Wochenendzuschlag). Für die Zeit der Abwesenheit von zu Hause bekommst du nur den Verpflegungsmehraufwand erstattet.


    Eine "Entschädigung", dass du schlimmstenfalls stundenlang durch die Pampa gurken und in irgend einem Kaff am Arsch der Welt die restliche Zeit sinnlos abhängen musst, gibt es normalerweise nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Also ich kenne das nur so, dass du eben die tatsächliche Arbeitszeit am Wochenende angerechnet bekommst (ggf. zzgl. Wochenendzuschlag). Für die Zeit der Abwesenheit von zu Hause bekommst du nur den Verpflegungsmehraufwand erstattet.


    Eine "Entschädigung", dass du schlimmstenfalls stundenlang durch die Pampa gurken und in irgend einem Kaff am Arsch der Welt die restliche Zeit sinnlos abhängen musst, gibt es normalerweise nicht.

    Daß man Freizeit, Ernährung und Schlaf nicht daheim, sondern unterwegs verbringt, wird normalerweise nicht vergütet, soweit d'accord. Aber die Reise zum auswärtigen Dienstort ist Arbeitszeit, falls man entweder selber fährt oder unterwegs dienstliches zu erledigen hat. Persönlich habe ich auch die Zeit vom angeordneten Hotel zum Einsatzort als Arbeitszeit vereinbart. Wenn man tagtäglich erhebliche Wegezeiten hat zwischen Wohnung und Arbeit, dann brächte das natürlich nichts, sondern nur, wenn man ansonsten beides beieinander hat. Aber vielleicht meintest du ja auch letzteres und nicht die eigenhändige/beschäftigte Anreise zum außeordentlichen Dienstort.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Eine "Entschädigung", dass du schlimmstenfalls stundenlang durch die Pampa gurken und in irgend einem Kaff am Arsch der Welt die restliche Zeit sinnlos abhängen musst, gibt es normalerweise nicht.

    Wenn er in eine andere NL fährt ist auch die Fahrzeit Arbeitszeit.

  • bei uns ist es so..
    Fahrzeit zum Kunden bzw andere Standort = Arbeitszeit
    Hotel incl Frühstück zahlt die Firma, Auslöse / Verpflegungsmehraufwand wird wegen Frühstück gekürzt
    Stunden vor Ort an denen nicht gearbeitet wird = Privatvergnügen

  • Zitat

    Original geschrieben von stonecold
    bei uns ist es so..
    Fahrzeit zum Kunden bzw andere Standort = Arbeitszeit
    Hotel incl Frühstück zahlt die Firma, Auslöse / Verpflegungsmehraufwand wird wegen Frühstück gekürzt
    Stunden vor Ort an denen nicht gearbeitet wird = Privatvergnügen

    Exakt so läuft das bei uns auch.

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