Nötigung in der Fussgängerzone !

  • Zitat

    Original geschrieben von TheOidter
    astreiner Fall von "unverbesserlicher Oberlehrer". Ich gönn dir die (berechtigte) Anzeige, wenn es denn eine gibt.


    ich muss mich verbessern.... "unverbesserlicher militanter Oberlehrer"

  • Keine Sorge, den Einsatz von Reizgas behalte ich dem "entsprechenden Personenkreis"
    vor. Anschließend braucht sich derjenige auch nicht mehr einer Auseinandersetzung
    bzgl. unterschiedlicher Rechtsauffassung auseinanderzusetzten ... in diesem Fall
    würde ich die Sache auf sich bewenden lassen und meiner Wege ziehen.


    Jetzt weiß ich, warum ich mein Selbstverteidigungsspray immer bei mir habe ... höhöhöhö

  • Du verstehst es nicht, echt nicht. Oder?
    Junge, wenn du anfängst mit Reizgas rumzufuchteln und dich "der richtige" erwischt, dann knallst du mit dem Kopf so heftig gegen eine Hauswand (er konnte ja nichts sehen und hat sich verteidigt) dass die Sache verjährt ehe du aus dem Koma erwachst. Das meinte ich damit ;)


    Kümmere dich lieber um die Bergung des Atommülls. Dürfte auf Dauer gesünder für dich sein

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Irgendwie hofft man, dass dieser Thread nur ein Scherz ist, der im Suff entstanden ist... :eek:

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Bin ich eigentlich der Einzige, der diese "blumige" Erzählung anzweifelt?


    Hier bindet Euch Jemand einen Bären auf und Ihr geht noch in die Hocke, damit der Bär auch schön festgebunden werden kann ;)

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  • Re: Nötigung in der Fussgängerzone !


    Zitat

    Original geschrieben von mondlaub24
    Ich muss mich also in der Fussgängerzone erst überfahren lassen, damit der andere
    mal mehr als 15 Euro Bussgeld bezahlen muss. Hallo ?? Gehts noch ?

    Du nimmst aber keine Drogen oder verzehrst übermäßig Alkohol?

  • Re: Re: Nötigung in der Fussgängerzone !


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Du nimmst aber keine Drogen oder verzehrst übermäßig Alkohol?


    Zählt Reizgas und Atommüll dazu?

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mondlaub24
    (...) Im Gegenteil, den Tatbestand der Nötigung seh ich mehr auf meiner Seite (...)


    Da lacht nur der Troll. Manche Leute haben eine recht verquere Rechtsauffassung. Wenn man jemandem am Wegfahren hindert ist das sehr wohl eine Nötigung. Auch die Autofahrerin hat niemanden genötigt. Die Autofahrerin hat eine Ordnungswidrigkeit begangen und keine Straftat. Und das "Jedermannfestnahmerecht" greift bei einer Ordnungswidrigkeit nicht, also ist das Festhalten/Aufhalten eine Nötigung.


    Aber jetzt schicken wir den Troll zurück auf seine Trollwiese.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

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