Nötigung in der Fussgängerzone !

  • Hallo Leute,


    heute war mal wieder so ein Tag - und ich hatte verdammt schlecht Laune.


    Also ich durch die Stadt - Fussgängerzone - mit Fahrverbot am kompletten Sonntag ..
    seh ich glatt 6 ! Autos parken.


    Dann mir so ne Tante mit ihrer Kiste entgegengekommen. Ich mich demonstrativ vor ihr
    Auto gestellt. Na ja kam wie`s kommen musste - sie wollte nich zurückfahren und ich
    bin keinen Schritt zur Seite. Halbe Stunde gewartet auf die Kollegen von der Polizei.


    Meinten die, die Dame hätte einen Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, aber mich
    könnte Sie anzeigen wegen NÖTIGUNG !


    Ich muss mich also in der Fussgängerzone erst überfahren lassen, damit der andere
    mal mehr als 15 Euro Bussgeld bezahlen muss. Hallo ?? Gehts noch ?


    Wenn man sich ne halbe Stunde in die Fussgängerzone stellt und damit ein Auto
    am verkehrswidrigen Befahren hintert - wohlgemerkt, die Dame hätte problemlos den Rückwärtsgang einlegen können - dann bin ich schuld ?????


    Hallo ????

  • Auch wenn du das jetzt nicht hören willst:


    Hast du nichts anderes zu tun als dich ne halbe Stunde vor ein Auto zu stellen und dich zum Affen zu machen?


    Und natürlich ist das Nötigung. Du darfst ja auch als Fußgänger keinen Parkplatz freihalten oder ähnliches.



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Re: Nötigung in der Fussgängerzone !


    Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von mondlaub24
    [...] dann bin ich schuld [...]


    Jawohl. Du hast eine Nötigung begangen (eventuell kommt noch Freiheitsberaubung hinzu). Und diese Nötigung ist eine Straftat die höher wiegt als die Ordnungswidrigkeit der Verkehrsteilnehmerin. Du hättest das Kennzeichen der Verkehrsteilnehmerin aufschreiben und der Ordnungsbehörde anzeigen können.


    Gruß, René


    P.S. Bußgeld schreibt man mit ß, nicht mit ss.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Re: Nötigung in der Fussgängerzone !


    Zitat

    Original geschrieben von mondlaub24
    Hallo Leute,



    aber mich
    könnte Sie anzeigen wegen NÖTIGUNG !


    Geh schon mal zum Anwalt :D

  • astreiner Fall von "unverbesserlicher Oberlehrer". Ich gönn dir die (berechtigte) Anzeige, wenn es denn eine gibt.

  • Es wird m.E. kein Verfahren geben. Der Staatsanwalt wird wegen fehlendem öffentlichen Interesse einstellen. Aber eine Lehre sollte es dem TO sein. Wenn ein anderer eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begeht berechtigt das einem nicht selber eine Straftat zu begehen. Und das "Jedermannfestnahmerecht" sollte mit Bedacht eingesetzt werden.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Nein, keine Nötigung, denn du hast ja mit dem Rücken zum Auto gestanden und im Vertrauen auf das sonntägliche Fahrverbot auch das laute Hupen nicht gehört, da du gerade mit großem Interesse das Balzverhalten einer Amsel beobachtet hast. ;)

  • Achwas, Stehen ist in einer Fußgängerzone ja erlaubt, zumal am autofreien Sonntag. Hup- und Schimpfgeräusche müssen wohl einer sonntäglicher Aktionskunstinstallation entstammt sein. Und eventuelle Diskussionsansätze beruhten auf Verzerrung durch gemeinsamen Sonnenstich. Um dieses Thema schlußendlich mit dem angesprochenen, anderen Thema zu verknüpfen seien nur die Stichworte Bagger, Genehmigungsbehörde, Keller, Baumaßnahme und Blockade erwähnt.

    Je suis Charlie

  • Einfach nur lächerlich. Schade, dass dir nicht die Kosten für den Einsatz "aufgedrückt" werden können.


    Gruß
    Tommy

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