Ich habe auch kein Storno erhalten. Meine Bestellung steht auch Online noch unter Gravis Bestellungen. Mal schauen.
Fotos von eurer Apple Watch
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Gut, dass der Thread-Titel so gut zu den Beiträgen passt... :confused:
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Das letzte Foto wurde am 10.06.2015 eingestellt. Heute haben wir den 09.10.2015.
Sehe es so: Wir tun was, damit wir neue Fotos einstellen können. -
Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Wieviele Bestellungen da wohl dank der Schnäppchenportale plötzlich reingeregnet sind?
Und wieviele vorsorgliche Kündigungen hinterher!Einige haben bestimmt gleich mehrfach bestellt.
Wie immer bei denen: Die Leute bestellen Unmengen von Artikeln, nur um sie sofort wieder bei eBay und in deren Kleinanzeigen zu verkaufen.
Sollten die frühen Besteller wirklich beliefert werden, ist spanend zu beobachten wann die ersten Gerät hier im Biete auftauchen. Natürlich zum Originalpreis -
Zitat
Original geschrieben von derAL
Das letzte Foto wurde am 10.06.2015 eingestellt. Heute haben wir den 09.10.2015.
Sehe es so: Wir tun was, damit wir neue Fotos einstellen können.Ich hoffe ihr sorgt schon mal für genug neue Armbänder vor;sonst haben wir hier (oder besser gesagt ihr :p) x-Mal dieselbe Uhr zu bestaunen!
Für die Watch gibt's es auch übrigens endgeile Hüllen:
:p
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Zitat
Original geschrieben von happiestalive
sehe das ähnlich, mit der zweiten email steht der VertragDer kommt eigentlich in 99% der Fälle erst mit Auslieferung zustande.
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SO, eben wurde ich angeschrieben... STORNO!
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So, jetzt kam auch ein Storno an.
Habe mal folgendes geantwortet:
'Sehr geehrter Herr N...,
den Sachverhalt bewerte ich anders.
Zwischen G... und mir ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag mit allen daraus entstehenden Rechten und Pflichten entstanden.
Sie haben mir den Auftrag nach 1ner Stunde und 40 Minuten bestätigt. Genug Zeit also, um den Auftrag und die Annahme nach den Grundsätzen eines ordentlichen und ehrenwerten Kaufmanns zu prüfen. Ihre Argumentation erst nach über 24 Stunden 'auszuspielen', macht diese nicht glaubhaft.
Wenn Sie die Annahme in einer angemessenen und ausreichenden Zeit nicht ordentlich geprüft haben, habe ich das nicht zu vertreten.
Ich fordere Sie daher auf, den Kaufvertrag bis zum 31.10.2015 zu erfüllen.
Gerne können wir den Sachverhalt juristisch klären. Einer juristischen Bewertung zu meinen Gunsten sehe ich auch nach Rücksprache äußerst gelassen entgegen.
Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass ich durch den mit Ihnen geschlossenen rechtsgültigen Kaufvertrag ein alternatives Sonderangebot nicht genutzt habe, das mir auch einen deutlichen zweistelligen Preisnachlass andiente und nun nicht mehr gültig ist.
Sie dürfen davon ausgehen, dass bei der juristischen Bewertung mindestens ein Vertrauensschaden zu bewerten ist.
Mit freundlichen Grüßen'
Schauen wir mal. Mein RS ist ohne SB
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Bin gespannt, berichte mal!
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Zitat
Original geschrieben von derAL
Wenn Sie die Annahme in einer angemessenen und ausreichenden Zeit nicht ordentlich geprüft haben, habe ich das nicht zu vertreten.
Hier liegt der Hund begraben!
Der automatisierte oder manuelle Versand einer Bestellbstätigung* stellt nach herrschender Meinung (Rechtssprechung) keine unmittelbare Annahme voraus,sondern bestätigt quasi die Willenserklärung des Kunden (nochmals).
Eine Anfechtung als Beispiel wäre von beiden Seiten andernfalls fast ausgeschlossen.
Die Formalien des Kaufvertrags werden erst mit der Lieferung erfüllt.
*es wäre nur anders zu beurteilen,wenn dort ausdrücklich die Annahme des Vertrags bestätigt wird oder sonstige Formulierungen unmissverständlich darauf schließen lassen,so. z.B. die Aufforderung den Kaufpreis vorab/sofort zu begleichen.
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