ZitatOriginal geschrieben von happiestalive
passiert 4. wirklich so leicht?
Ja, dazu gibt es entsprechende Rechtsprechung. Man hat das Geld vom Kontoinhaber unrechtmäßig erlangt. Dem kann man nicht entgegenhalten, dass man die Ware bereits weg gegeben habe.
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Das ist leider im geschilderten Fall nicht anwendbar, weil die Zahlungsbedingungen Bestandteil der Auktion waren. Wenn dort steht, das Überweisung akzeptiert wird, dann ist das verbindlich.
Aber man muss natürlich keine Überweisung von einem Drittkonto akzeptieren.