Möglicher Betrug durch dubiosen Ebay Käufer?

  • Hallo,


    ich habe bei Ebay einen Artikel für etwa 4000€ verkauft.
    Mir scheint der Käufer etwas dubios, was aber zunächst nichts heißen muss.
    Als Zahlungsmöglichkeiten habe ich Überweisung und Abholung angegeben.


    Frage:
    Gibt es irgendwelche Maschen mit denen der Käufer versuchen könnte mich zu betrügen? Google lieferte mir nur den "Paypal Trick", welcher in diesem Falle nicht angewandt werden kann da ich kein Paypal akzeptiere.


    Viele Grüße
    Sebastian

  • Re: Betrug durch dubiosen Ebay Käufer


    Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur Gibt es irgendwelche Maschen mit denen der Käufer versuchen könnte mich zu betrügen?


    Klar. Zum Beispiel wenn der Käufer mit Geld bezahlt, was ihm nicht gehört (gehacktes fremdes Konto, gestohlenes Geld etc.).

  • Re: Re: Betrug durch dubiosen Ebay Käufer


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Klar. Zum Beispiel wenn der Käufer mit Geld bezahlt, was ihm nicht gehört (gehacktes fremdes Konto, gestohlenes Geld etc.).

    Und was soll daran Betrug sein?

  • Überweisung, könnte mit einem nicht ihm gehörenden Konto gemacht werden.(Eher Unwahrscheinlich, nicht unmöglich). Dieses wird dann zurückgefordert irgendwann. Und weg ist es.


    Bei Abholung mit Falschgeld bezahlen. (Auch Unwahrscheinlich).


    Was hast du denn verkauft?

  • Zitat

    Original geschrieben von EliteSkilled
    Überweisung, könnte mit einem nicht ihm gehörenden Konto gemacht werden.(Eher Unwahrscheinlich, nicht unmöglich). Dieses wird dann zurückgefordert irgendwann. Und weg ist es.

    Ja, man muss natürlich überprüfen, ob die Überweisung auch vom Käufer stammt.


    Problematisch könnte das in dem sehr unwahrscheinlichen Fall werden, dass sowohl das Ebay-Konto als auch das Bankkonto gehackt wurde, denn dann stimmen die Namen ja überein.


    Wenn die Überweisung aber nicht unmittelbar von einem gekaperten Konto stammt, sondern aus einer kriminellen Vortat (Geld gestohlen, von gehacktem Konto abgehoben, für gestohlene Ware erhalten etc.), ist es für den Verkäufer/TE unproblematisch, da keine Rückforderungsansprüche bestehen.

  • Bei der Summe würde ich mir vom Abholer den Ausweis zeigen lassen und ggf. auf Barzahlung bestehen und es in seinem Beisein bei der Bank einzahlen.


    Beliebter Trick scheint auch zu sein:
    [list=1]
    [*] Gehacktes Konto überweist Geld auf Verkäuferkonto
    [*] Käufer sagt, dass ein Bekannter die Ware abholen will - Kein Problem, Geld ist ja schon da
    [*] Opfer des Kontohacks bemerkt es und meldet es
    [*] Geld wird zurückgeholt
    [*] Verkäufer macht langes Gesicht
    [/list=1]

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux Wenn die Überweisung aber nicht unmittelbar von einem gekaperten Konto stammt, sondern aus einer kriminellen Vortat (Geld gestohlen, von gehacktem Konto abgehoben, für gestohlene Ware erhalten etc.), ist es für den Verkäufer/TE unproblematisch, da keine Rückforderungsansprüche bestehen.


    Aber der Verkäufer hat dann allermindestens einen zusätzlichen Aufwand (muss zur Polizei/zum Gericht zur Aussage, bekommt selber eine Strafanzeige welche er vor Gericht abwehren muss etc.), und bekommt evtl. riesigen Ärger mit dem rechtmäßigen Besitzer des Geldes.

  • Zitat

    Original geschrieben von _-=voodoo=-_
    Bei der Summe würde ich mir vom Abholer den Ausweis zeigen lassen und ggf. auf Barzahlung bestehen und es in seinem Beisein bei der Bank einzahlen.


    Das ist leider im geschilderten Fall nicht anwendbar, weil die Zahlungsbedingungen Bestandteil der Auktion waren. Wenn dort steht, das Überweisung akzeptiert wird, dann ist das verbindlich.

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