Richtige SF-Klasse herausfinden?

  • Hallo liebes Forum,
    nach einiger Zeit ohne Auto möchte meine Freundin sich nun einen neuen Flitzer holen. Bei allen Unterlagen versuch ich nun gerade die SF Klasse bei der KFZ Versicherung herauszufinden. Die letzte eigene Versicherung ist vom März 2012 Ausfertigungsgrund = Vertragsaufhebung) Hier hat sie die SF3


    Danach hatte sie aber für 2 Jahre ein KFZ wo sie eine Versicherung über einen Flottenvertrag hatte - es war ein Leasingfahrzeug, wo aufgrund eines Autoeinbruchs die TK in Anspruch genommen werden musste.


    Meine Frage dabei ist jetzt welche SF Klasse muss ich nun angeben? "Arbeite" ich nun mit der SF 3 von 2012 weiter (für Preisvergleiche relevant) oder hat dieser Flottenvertrag Auswirkungen? Wenn letzteres keine Auswirkungen hat (Gebühr war davon in der Leasingrate drin) welche SF Klasse geb ich da jetzt bei der neuen Versicherung an?


    Fragen über Fragen - kann mir da einer auf die Sprünge helfen? :-)

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  • Re: Richtige SF-Klasse herausfinden?


    Zitat

    Original geschrieben von thomas1250
    Danach hatte sie aber für 2 Jahre ein KFZ wo sie eine Versicherung über einen Flottenvertrag hatte - es war ein Leasingfahrzeug, wo aufgrund eines Autoeinbruchs die TK in Anspruch genommen werden musste.


    Meine Frage dabei ist jetzt welche SF Klasse muss ich nun angeben?


    SF3.


    Bei dieser Art von Verträgen, bei denen die Versicherungsprämie durch den Leasingvertrag quersubventioniert wird, ruht in der Regel die SF-Einstufung. Eine Nutzung der Teilkasko hat keine Hochstufung zur Folge. Steht normalerweise alles in den Unterlagen zu dem Leasing-/Versicherungsvertrag.


    Wenn die SF3 allerdings durch eine Sondereinstufung zustande kam (Zweitwagen- oder Eltern/Kind-Regelung) könnte es sogar sein, dass da noch 2 Klassen abgezogen werden, also SF1 relevant wäre.


    Ich persönlich würde mit SF3 rechnen, bzw. einfach mal bei der letzten Versicherung (Flottenvertrag) anrufen und die SF bestätigen lassen.

  • danke für die infos erstmal.
    hat es ansonsten sinn ein saisonkennzeichen zu nehmen? es ist so, dass meine Freundin im winter nicht unbedingt fahren will - ist dann der Monatsbeitrag günstiger oder ist er "normal" hoch und in den Monaten wo man nicht fährt wird einfach nichts abgebucht vom Beitrag?!

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  • Zitat

    Original geschrieben von thomas1250
    hat es ansonsten sinn ein saisonkennzeichen zu nehmen?


    Bei Saisonkennzeichen zahlt man Steuer+Versicherungen nur für die Monate, die auf dem Kennzeichen stehen. Die Teilkasko gilt auch für die übrigen Monate, aber ohne Beitrag (Ruheversicherung). Das lohnt sich aber nur, wenn im Winter gar nicht gefahren wird z.B. für Motorräder.


    Alternative ist ein Vertrag, wo eine bestimmte Fahrleistung pro Jahr vereinbart wird (z.B. 6000 km). Dann sind die Prämien für HP + TK deutlich günstiger; gilt dann allerdings nicht für die Steuer.


    => https://www.check24.de/kfz-versicherung/

  • Heutzutage ist bei Versicherungen alles "verhandelbar", z.B. die Anrechnung der unfallfreien Jahre mit einem Fremd-PKW auf die eigene SF-Klasse, oder ein Beitragsrabatt auf den Tarif der eigenen SF-Klasse (so funktionieren häufig Rabattretter, das "böse Erwachen" kommt dann beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft.


    "Verhandelnbar" heißt aber auch, dass "vieles kann" aber "nichts muss". Irgendeinen Hansel einmalig billig oder vergünstigt haftpflichtversichern ist aus Sicht einer Versicherung nicht so der Brüller.


    Ich empfehle daher den Gang zum örtlichen Versicherungsvertreter, wo auch andere Versicherungen (Hausrat, Privathaftpflicht, Gebäude, Rechtsschutz, usw.) abgeschlossen wurden. Da bekommt man persönliche Beratung und entsprechenden Service.


    Alternativ kann man den eigenen PKW auch auf andere Personen versichern, z.B. auf Eltern oder Großeltern. Vielleicht schlummert da noch ein ungenutzter Rabatt? Meines Wissens kann man aktuell die "eingefahrenen Prozente" bis zu 7 Jahre lang ungenutzt parken.


    Saisonkennzeichen scheitert bei Sparbrötchen häufig daran, dass während der Nicht-Zulassungszeit kein geeigneter Unterstellplatz (Garage, Abstellplatz) zur Verfügung steht. Laternenparken auf öffentlichem Grund mit Saisonkennzeichen ist nicht erlaubt.


    Gruß Jörg

  • das parken ist kein problem da wir hier ein Parkhaus haben wo ein platz angemietet wird. danke erstmal für alle infos hier :-) Hat mir sehr geholfen *daumenhoch*

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