Wohnung gekauft mit vermerk "unverbaubarer Blick" nun Bauland

  • Servus,


    wir haben letztes Jahr im Juni eine Wohnung gekauft. Damals wurde die Wohnung mit "unverbaubarer Blick" angepriesen. Nun, 9Monate später haben wir erfahren, dass es eben für dieses "unverbaubare Grundstück" einen nun beschlossenen Bauplan gibt. Mir ist klar das "unverbaubar" nur so lange "unverbaubar" ist, bis jemand den Geldbeutel weit aufmacht. Nur ist der Zeitraum vom Kauf bis zum Bauplan doch sehr gering, und es stellt sich die Frage ob dies dem Makler evtl. bewusst war. Wie schaut es hier rechtlich aus, in Sachen Täuschung ?


    Wir werden dies auch die Tage vom Anwalt prüfen lassen, aber vielleicht ja hier jemand auch was fachkundiges beizutragen.


    Vielen Dank!


    Sasch

  • Ich denke mal der Makler war so schlau das "unverbaubarer Blick" nicht vertraglich zu erwähnen ...insofern dürfte wenn überhaupt höchstens ein "Schmerzensgeld" rausspringen. Ich würde es aber auch auf jeden Fall versuchen !

  • Naja, das Expose hatte diesen Vermerk im Titel, muss nochmal schauen ob selbiges Bestandteil des Vertrages beim Notar war.

  • Hi


    normalerweise dauert der Planungsprozeß bis zum Bebauungsplan mehrere Jahre - zumindest in Deutschland.


    Unbebaubares Land wird zuerst Bauerwartungsland, und später Bauland.


    Es ist unwahrscheinlich, daß dieser gesamte Prozeß innerhalb von wenigen Monaten erfolgte.


    Ein Makler weiß in aller Regel ganz genau, wie der Status der (Nachbar)Grundstücke ist. Nun gilt es zu prüfen, ob es sich hier um eine zugesicherte Eigenschaft handelt. Da hilft der Blick in den Kaufvertrag.


    Mich wollte auch mal ein windiger Makler veräppeln. Ich wollte ein Haus kaufen, auf der Übersichtskarte war allerdings ein großer Bereich freigelassen worden. Auf meine Nachfrage hin sagte er, es sei landwirtschaftliche Nutzfläche. War es auch - zu diesem Zeitpunkt. Erst durch eigene Recherchen habe ich dann erfahren, daß dort ein Netto Markendiscount gebaut werden wird. Das hätte doch den Erholungswert stark gesenkt: klappernde Einkaufswagen, LKW-Verkehr ab 05.00 Uhr morgens usw..... Manche Makler sind Schlitzohren, das ist leider so.


    Allerdings kann man sich zum Glück über die Babauungspläne in der zuständigen Gemeinde informieren. Das ist grundsätzlich anzuraten - Makler wollen nur verkaufen und werden wohl keinesfalls sagen: "Die tolle Aussicht haben sie nur noch ein paar Monate, dann kommt hier ein Büroklotz hin.".


    Weil die Provision direkt vom Kaufpreis abhängig ist, wird es leider kaum einen Makler geben, der wertmindernde Faktoren offenlegt.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Re: Wohnung gekauft mit Vermerk "unverbaubarer Blick", nun Bauland


    Wenn Du unmittelbarer Nachbar bist und Grundstückseigentümer, dann hättest Du doch Rechte in der Bauplanung, oder? Diese Mitspracherechte/ Einspruchsrechte kannst Du mit einem Fachanwalt wahrnehmen.


    Zitat

    Original geschrieben von Hotdog
    Nun, 9Monate später haben wir erfahren, dass es eben für dieses "unverbaubare Grundstück" einen nun beschlossenen Bauplan gibt.

  • Würde ich von geeigneter Stelle prüfen lassen, es ist durchaus möglich das ein Anspruch gegen den Makler besteht, aufgrund der Objektbeschreibung.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Wir sind gerade dabei Haus und Hof anzuschaffen. Dabei sind wir auch oft über "unverbaubarer Blick" gestolpert. Meist stehen so Phrasen im Exposé, in den "Details" sind sie dann aber verschwunden. Und ein Verkäufer hat dann mal salopp erwähnt "Unverbaubarer Blick!? - Klar, sagt ja keiner wie weit man blicken kann.." Irgendwo hatte er Recht.


    Ist der Begriff "Blick" eigentlich irgendwo rechtlich definiert?


    Haben uns nun für ein Grundstück entschieden hinter welchem ein Acker liegt, dieser liegt außerhalb des Innenbereiches, Nutzungsvorgabe "Landwirtschaft". Sicherer kann man aktuell angeblich keinen "unverbaubaren Blick" haben, abgesehen von einem Naturschutzgebiet. Gehen aber auf Nummer Sicher und gestalten das eigene Grundstück so, dass wir ohne "Blick" auskommen würden.


    Leider ist's für den Ersteller hier zu spät, aber ich kann jedem Interessenten nur raten sich im Geoportal des Bundeslandes über die Nutzung der zukünftigen Nachbarschaft zu informieren.

  • Mein Makler hat bei einer penthouse Wohnung zwei absolute Großbaustellen mit je 3 und 5 Jahren Bauzeit vergessen zu erwähnen, welche direkt in der Zufahrt und Hörweite liegen, erst entsprechende Behörden gaben diese Auskunft, selbst bei Preisverhandlungen hat das bisher nicht geholfen

  • Zitat

    Original geschrieben von xpop
    Sicherer kann man aktuell angeblich keinen "unverbaubaren Blick" haben, abgesehen von einem Naturschutzgebiet.


    Wir haben hier Blick auf geschützten Baumbestand. Da kann der Besitzer noch so pleite sein, der Wald bleibt definitiv :top:

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