immer wieder schön, wenn die (Voll-, Halb-, Dreiviertel-, Hobby-, Hinterhof-, Nicht-....)Juristen bereits ab Seite 2 meinen den Thread an sich reissen zu müssen.
Warnung vor der Fa. Rebuy!
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Original geschrieben von SunnyStar
Eben nicht, er schrieb "Also: Finger weg von ........."Guten Morgen Zusammen,
SunnyStar hat recht: Ursprünglich hatte ich die o.g. Formulierung verwendet.
Ich bin dankbar aber auch überrascht über die Rückmeldungen zu diesem Thema. Dennoch bitte ich doch um einen etwas freundlicheren Umgangston untereinander.
Meine Intention bestand darin, andere Leute vor einer möglicherweise schlechten Erfahrung mit besagter Firma und einem daraus resultierenden finanziellen Schaden zu bewahren. Mir lag nicht daran, einen Streit vom Zaun zu brechen.
Natürlich habe ich auch darüber nachgedacht gegen die Fa. rebuy eine Anzeige wg. Betrugs zu erstatten. Es ist nur fraglich wie hoch die Erfolgschance als Privatperson ist. Sämtliche Emailkorrespondenz hatte ich als Beleg ausgedruckt. Ein Fall für die Presse wäre es sicherlich auch.
In diesem Sinne wünsche ich einen friedlichen Sonntag mit einer Diskussion die auch ohne gegenseitige Anfeindungen auskommt.
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In diesem Sinne wünsche ich einen friedlichen Sonntag mit einer Diskussion die auch ohne gegenseitige Anfeindungen auskommt.
:top:
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viell. machen die solch 'krasse' abwerrtungen auch nur, weil sie grad nicht ankaufen wollen? ähnlich wie bsplw. amazon händler, die zeitweilig z.b. 1m hdmi kabel für 9000€ anbieten...?!
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Original geschrieben von SilentBoB
viell. machen die solch 'krasse' abwerrtungen auch nur, weil sie grad nicht ankaufen wollen? ähnlich wie bsplw. amazon händler, die zeitweilig z.b. 1m hdmi kabel für 9000€ anbieten...?!Naja, dann fände ich es "ehrlicher" klipp und klar zu kommunizieren, dass das Gerät derzeit nicht angekauft wird. Das ist eindeutige Kommunikation, die keinen Spielraum zur Interpretation übrig lässt.
Wenn ein quasi neuwertiges Gerät mit "Scharnier gebrochen, bootet nicht, etc." bewertet wird und damit der Ankaufspreis auf ein aberwitziges Niveau gedrückt wird, dann ist es auf jeden Fall am Rande der Legalität.
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Hatte ähnliche Erfahrungen mit rebuy und kann den Shop bzw. Dienst ebenfalls nicht empfehlen!
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Original geschrieben von SilentBoB
viell. machen die solch 'krasse' abwerrtungen auch nur, weil sie grad nicht ankaufen wollen? ähnlich wie bsplw. amazon händler, die zeitweilig z.b. 1m hdmi kabel für 9000€ anbieten...?!Dann hätten sie vorher den Wert schon niedriger taxiert, statt den Kunden das Gerät einschicken zu lassen.
Ich bewerte das ganze schon als System, das auf einem ähnlichen Level rangiert, wie manche Leasingfirmen anfangs vollmundig versprechen, dass "leichte, nutzungstypische Mängel" akzeptiert werden, aber dann bei der Rückgabe jeden Krümel als Grund zur Minderung des Restwerts ansehen. Da gibt es ja auch bei den verschiedenen Leasing-Firmen sehr, sehr große Unterschiede.
Juristisch bewegt sich das in einer Grauzone.
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Bei meinen letzten 2 Verkäufe an rebuy.de hatte ich auch schon den Verdacht, dass die beim Ankauf die Geräte hinterher künstlich runtersetzen vom Wert her. Seitdem behalte ich die Geräte lieber und entsorge die dann wenn die wirklich nichts mehr sein sollen. Die sind bei mir immer alle sehr gepflegt und die ersten Verkäufe dort sind auch immer so akzeptiert worden, dass der volle Wert ausbezahlt wurde.
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Original geschrieben von system02
Guten Morgen Zusammen,SunnyStar hat recht: Ursprünglich hatte ich die o.g. Formulierung verwendet.
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Auch die Formulierung "Finger weg von ..." wird m.E. noch durch die Rechtsprechung gedeckt, wenn sie Folge einer zuvor vorgetragenen sachlichen Kritik ist, wie sie der TE formuliert hat.Ansonsten finde ich die Fortentwicklung der Threads hilfreich, weil sie ein Problem anreißt, welches immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. Eine grundsätzliche und sachliche (und glaube mir: nach meinen Erfahrungen im TT ist das hier noch extrem sachlich) halte ich für hilfreich - insbesondere dann, wenn wie hier ein konkretes Beispiel untersucht werden kann, welches seinem Charakter nach einen durchschnittlichen Fall repräsentieren dürfte.
Abschließend ein weiteres konkretes Beispiel:
Ein im Zivilverfahren vor dem AG Duisburg unterlegener Kläger erhebt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Ri'in des AG Duisburg, in der er u.a. feststellt, die Richterin habe ein "skandalöses Fehlurteil" gefällt, welches als "absichtlich oder unabsichtlich schlampig und arglistig" anzusehen sei. Im weiteren forderte er, die Richterin "effektiv zu bestrafen", damit sie nicht "auf die schiefe Bahn gerät". Auch im Übrigen war seine Kritik nicht wirklich zurückhaltend.Ziemlich "starker Tobak" also, der zu einem Strafverfahren gegen den Betroffenen führte. In diesem Verfahren war der Betroffene zunächst (bis zur letzten Instanz) rechtskräftig wegen Schmähkritiks verurteilt, das Urteil dann aber vom BVerfG auf seine Verfassungsbeschwerde hin wieder aufgehoben worden.
In den Gründen seiner Entscheidung führt das BVerfG aus:
"Das Urteil des Landgerichts, dem sich das Oberlandesgericht anschließt, nimmt in verfassungsrechtlich nicht mehr tragbarer Art und Weise an, dass es sich bei den für strafbar erachteten Äußerungen um Schmähkritik handele. Hierbei verkennt das Landgericht die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik. Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts hat das Bundesverfassungsgericht den in der Fachgerichtsbarkeit entwickelten Begriff der Schmähkritik eng definiert. Danach macht auch eine überzogene oder ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen. Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung."
Das gesamte Urteil des BVerfG, aus dem auch der Verfahrensgang hervorgeht, findet sich im Übrigen hier.
Nur vorsorglich:
Diesen Fall darf ich hier benennen, weil der Angeklagte sich an mich gewandt und dabei erklärt hatte, ihm sei an einem breiten öffentlichen Interesse gelegen und er wünsche sich die Anwesenheit neutraler Beobachter, wenn das Verfahren erneut verhandelt werde.Diese öffentliche Hauptverhandlung ist auf übermorgen Vormittag terminiert. Wer dem Interesse des Beschuldigten an der Anwesenheit neutraler Beobachter nachkommen möchte, darf sich gern per PN an mich wenden.
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Original geschrieben von SilentBoB
viell. machen die solch 'krasse' abwerrtungen auch nur, weil sie grad nicht ankaufen wollen? ähnlich wie bsplw. amazon händler, die zeitweilig z.b. 1m hdmi kabel für 9000€ anbieten...?!Das liegt daran, dass man so die Anzeige bei nicht lieferbaren Artikeln eben nicht rausnehmen und neu wieder einstellen muss. So ändert man nur mal schnell den Preis.
Gruß Jörg
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