ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Es hilft, einfach mal zu lesen, was er schrieb:
"Ich finde das nicht nur eine starke Unverfrorenheit, sondern lege es persönlich schon als vorsätzlichen Betrug aus!"
Wo genau hat er hier die Firma einer Straftat bezichtigt? Er schrieb lediglich, dass er persönlich diesen Vorfall als Betrug auslegt.
Da er aber kein Richter ist, kann er keinerlei Straftaten feststellen. Demzufolge bleibt es bei einer rein subjektiven Bewertung eines Verhaltens ihm gegenüber.
Es hilft, einfach mal zu lesen, was ich oben bereits geschrieben habe:
natürlich wird diese Bezichtigung nicht allein dadurch eine erlaubte Meinungsäußerung, dass man das mit "Ich glaube..." oder "Ich lege das so aus..." einleitet.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Da er aber kein Richter ist, kann er keinerlei Straftaten feststellen.
ä
Richtig. Und da das auch keiner getan hat, sollte er damit auch nicht öffentlich auf den Putz hauen.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Es ist nunmal etwas anderes, ob ich dich als Lügner bezeichne oder ich das, was du gesagt hast, persönlich als Lüge auslege.
Der subtile Unterschied ist ganz woanders:
Lügen ist per se nicht strafbar.
Jemanden zu betrügen allerdings schon.
Und wenn du das behauptest, ohne dass das erwiesenermaßen richtig ist, dann ist das auch strafbar.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Aber diesen subtilen Unterschied scheinen einige hier nicht zu verstehen
Ich verstehe den Unterschied. Aber er wird dadurch weder richtiger noch relevanter.
Mit Verlaub, diese Wortklauberei entspringt dem Reich der juristischen Laienmythen.
Das ist ungefähr auf dem Niveau: "Wenn ich zum Polizisten 'du Arschloch' ist es eine Beleidigung - wenn ich aber sage "Ich denke, sie sind ein Arschloch, ist es nur eine Meinungsäußerung.