ZitatOriginal geschrieben von Applied
Solange es wahr ist, kann er Tatsachen darstellen, wie er will. Und auch Meinungen äußern oder vom Anbieter abraten. Ich habe ja mit dem Gros des Beitrags gar kein Problem.
Jemanden einer Straftat (hier Betrug) zu bezichtigen ist allerdings keine geschützte Meinungsäußerung. Es ist verboten. Außer natürlich, dies wäre erwiesenermaßen zutreffend. Hier ist der Vorsatz nicht bewiesen. Es sind auch schlicht andere Erklärungen denkbar, siehe oben. Nein, die Tatsache, dass etwas "plausibel" oder "wahrscheinlich" sein mag, ist kein Beweis.
Und nein, natürlich wird diese Bezichtigung nicht allein dadurch eine erlaubte Meinungsäußerung, dass man das mit "Ich glaube..." oder "Ich lege das so aus..." einleitet.
Genau so ist es.