Warnung vor der Fa. Rebuy!

  • Re: Re: Warnung vor der Fa. Rebuy!


    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Ich will überhaupt nicht näher auf Dein Posting eingehen, aber mit solchen Äußerungen in einem öffentlichem Internetforum wäre ich an Deiner Stelle äußerst vorsichtig!


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Betrug ist immer vorsätzlich. Diese öffentliche Anschuldigung ist allerdings schon ganz, ganz starker Tobak. Und rechtlich höchst problematisch. Beweisen kannst du es nicht, und es gibt auch meines Erachtens nichts, was darauf hindeutet.


    Er hat eine persönliche Meinung und subjektive Einschätzung des Vorfalls geliefert. Das darf er. Wenn mir jemand auch nach Nachfrage versichert, dass das Gerät in einem schlechteren Zustand als beschrieben ist, dies aber nicht der Fall ist, und sich genau dies zum finanziellen Nachteil auswirkt, dann werte ich dies aufgrund der Vorfälle als Betrug.


    Er hat weder den Anbieter nicht beleidigt, verleumdet oder über ihn falsche Tatsachen verbreitet.


    Insofern: Haltet mal schön die Füße still.

  • Zunächst einmal halte ich die Füße still, wenn ich es für angebracht halte und nicht wenn Du das sagst.


    Zum anderen macht es sehr wohl einen Unterschied, ob man nur seine schlechten Erfahrungen postet oder
    schlichtweg jeden dazu auffordert, eine Firma zu meiden. (siehe sein Posting)

  • Re: Re: Warnung vor der Fa. Rebuy!


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Betrug ist immer vorsätzlich. Diese öffentliche Anschuldigung ist allerdings schon ganz, ganz starker Tobak. Und rechtlich höchst problematisch. Beweisen kannst du es nicht, und es gibt auch meines Erachtens nichts, was darauf hindeutet. Irgendwelche Verwechslungen, administrative Probleme, allgemeines Chaos wären mindestens so plausible Erklärung wie ein Betrug.


    Ich frag mich auch, wer so bescheuert sein sollte, das zu machen, bzw. wo die Motivation dazu sein soll. Wenn das Gerät zu einem schlechteren Zustand günstiger aufgekauft wird, dann müssen sie es ja auch günstiger weiterverkaufen bzw. verarbeiten. Und wenn sie das - ohne Überarbeitung - dann zum deutlich besseren Zustand weiterverkaufen, ist die Diskrepanz ja offensichtlich. Rebuy ist ja keine kleine Hinterhofbude. Die müssen ja, schon aus Gründen der Hehlerei, Buch führen über ihre Sachen.


    Falls das tatsächlich mal jemand überprüft, hätten die dann ein Problem.

    Was sollte denn das überprüft werden können? Über hausinterne Handgriffe muss genausowenig Buch geführt werden, wie über die intern pro Geschäftsvorfall angefallenen Kosten und Aufwendungen. Nötigenfalls heißt es dann einfach "Aufarbeitung" und die Umwandlung von 29c Ankaufangebot in 80€ Ankaufbewertung ist erledigt.


    Selbstverständlich müssen sie für 29c angekaufte Artikel keineswegs billiger weiterverkaufen als solche für 80€ angekaufte. Hinterhofbude oder nicht bedeutet garnichts. Es sind auch schon bekanntere oder größere Unternehmen als Betrüger enttarnt worden. Um Einzelfälle, Verwechslungen oder Zufälle kann es sich angesichts der zahlreichen Berichte und deren dramatischen Bewertungsangaben kaum noch handeln. Und wie soll da überhaupt was durcheinandergekommen sein, wenn am Ende das Gerät sehr guten Zustands wieder beim Einsender landet, und nicht etwa ein damit verwechseltes Gerät sehr schlechten Zustandes? Wahrscheinlich sind die spezifischen Möglichkeiten dieser Art des Handels einfach zu verlockend. Das längst anerkannte Beispiel der kärtchenverteilenden Autoaufkäufer wurde ja schon erwähnt.


    Und wenn es sich um die berühmtberüchtigten Einzelfälle handelt, dann ist das jenseits von Vorabbewertung und Kundenerwartung überbezahlte Tablet ja auch ein verirrter Einzelfall. <-;<

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Zunächst einmal halte ich die Füße still, wenn ich es für angebracht halte und nicht wenn Du das sagst.

    Ach, Gottchen... :rolleyes:


    Zitat

    Zum anderen macht es sehr wohl einen Unterschied, ob man nur seine schlechten Erfahrungen postet oder
    schlichtweg jeden dazu auffordert, eine Firma zu meiden. (siehe sein Posting)

    Stimmt, es ist in der Tat ein Unterschied, aber hier irrelevant, da beides vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.


    Selbstverständlich darf jeder öffentlich Empfehlungen aussprechen, so lange er keine falschen Tatsachen behauptet.


    Er schreibt klipp und klar: "Ich muss vor Fa. Rebuy warnen" ... "Ich kann Rebuy keineswegs empfehlen". Dies untermauert er mit einer detailliert geschilderten persönlichen Erfahrung.


    All das darf er.


    Wo kämen wir denn hin, wenn man nicht mehr öffentlich seine Erfahrung und daraus gezogenen Schlüsse kundtun dürfe... ?


    Etwas anderes wäre, wenn er sinngemäß schreiben würde: "Fa. XY ist ein übler Verbrecherverein, der seine Kunden betügt." Aber genau das hat er nicht getan, sondern nur seine persönliche Erfahrung aus seiner subjektiven und nicht verallgemeinerten Sicht geschildert.


    Ich weiß, dass es leider zu viele Menschen gibt, die diesen Unterschied nicht verstehen. Aber nur deshalb schränkt man in diesem Land die Meinungsfreiheit nicht ein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    ....

    Eben nicht, er schrieb "Also: Finger weg von ........."

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Eben nicht, er schrieb "Also: Finger weg von ........."

    Kann ich nirgendwo finden. Und selbst wenn er das geschrieben hatte, auch das ist nur eine Meinungsäußerung. Aus dem Kontext ist klar ersichtlich, dass es eine persönliche Erfahrung ist.


    Meine Güte...


    Scheint schwerer zu sein, als ich befürchtet habe.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Kann ich nirgendwo finden.

    Er hat es nachträglich abgeändert.....darum findest Du es nicht mehr.

  • Geil, wie alle wieder die Keule schwingen, obwohl sie rechtlich keinen Blassen haben. Gag hat absolut Recht. Und jetzt entspannt euch mal. Hängt vielleicht mit irgendwelchen dubiosen Fällen zusammen, wo Anwälte gegen so etwas vorgegangen sind. Aber noch mal: Das ist alles harmlos und völlig legitim.

    -I-

  • Solange es wahr ist, kann er Tatsachen darstellen, wie er will. Und auch Meinungen äußern oder vom Anbieter abraten. Ich habe ja mit dem Gros des Beitrags gar kein Problem.


    Jemanden einer Straftat (hier Betrug) zu bezichtigen ist allerdings keine geschützte Meinungsäußerung. Es ist verboten. Außer natürlich, dies wäre erwiesenermaßen zutreffend. Hier ist der Vorsatz nicht bewiesen. Es sind auch schlicht andere Erklärungen denkbar, siehe oben. Nein, die Tatsache, dass etwas "plausibel" oder "wahrscheinlich" sein mag, ist kein Beweis.


    Und nein, natürlich wird diese Bezichtigung nicht allein dadurch eine erlaubte Meinungsäußerung, dass man das mit "Ich glaube..." oder "Ich lege das so aus..." einleitet.

  • Gag  Nordisc:


    Falsch. Eine subjektive Wertung, die den "Bewerteten" (zu Unrecht) einer Straftat bezichtigt kann sehr wohl verfolgt werden. Und es verfolgen dich keine "Hinterhoffirmen", sondern Firmen, denen, wenn im Internet ein (dann zu Unrecht) schlechter Ruf vorliegt, der geschäftsschädigend ist, etwas daran liegt, dass das richtig gestellt wird.


    Das geht von Unterlassungserklärungen, Unterlassungsklagen, Strafanzeigen bis hin zu strafbewehrten Abmahnungen. Vgl. auch §185, 186, 187 StGB.


    Die freie Meinungsäußerung ist regelmäßig da überschritten, wo es zur Schmähkritik kommt. Zudem: wenn die (falsche) Rechtsauffassung dem Adressaten (hier: die User, die den TT nutzen) die Vorstellung von konkreten Vorgängen vermittelt, die beweismäßig überprüfbar sind, dann ist die Meinung ebenfalls nicht schützenswert.


    Von daher wäre man(n) in konkreten, nachvollziehbaren (Vor-)Fällen lieber vorsichtig mit (widerlegbaren) Vorwürfen, die man als Beleidigung, Ehrverletzung oder ähnlichem gleichsetzen kann.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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