Germanwings Maschine (A320) von BCN nach DUS abgestürtzt

  • Zitat

    Original geschrieben von Smover
    Dann bin ich anscheinend im Nachteil.


    Ich wollte doch nur wissen ob es für die Presse feste Regeln gibt wie mit Namen und Photos zu verfahren ist.


    Nochmal:


    Der Name wurde in der Pressekonferenz von der StA öffentlich genannt.


    Die Fotos stammen von einem sozialen Netzwerk aus Amerika,dessen Nutzungsbedingungen zwar klar angekreidet werden,aber innerhalb der EU und deutschen Rechts als Urherberverletzung in die Grauzone laufen.


    Inwieweit man die Bilder der amerikanischen Plattform eingekauft/missbraucht hat,möge mich doch bitte einer aufklären!


    Mit den Nutzungsbedingungen verwirkt man dort das Recht am eigenen Bild.
    Das ist zumindest in Deutschland höchst umstritten und enthebelt unmittelbar ein Grundrecht aus.


    Aber ich bin dort schon lange kein Mitglied mehr und kenne die aktuellen AGB nicht im Wortlaut.....

  • Zitat

    Zitat: Original geschrieben von polli
    Wurde doch schon erklärt - das wäre technisch gar nicht möglich gewesen da instabile Fluglage.


    Zitat

    Original geschrieben von Daniel_23
    Natürlich geht das.


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Zur Bedienphilosophie in Verkehrsflugzeugen:
    ...
    Airbus hingegen argumentiert, dass Unfälle heute nicht mehr durch mangelhafte Technik passieren, sondern in ordentlich gewarteten und fehlerfrei konstruierten Maschinen sind es statistisch überproportional viele Bedienirrtümer, also Pilotenfehler. Dementsprechend wandern alle Steuereingaben der Piloten zunächst in einen Rechner, der die Eingaben auf Plausibilität prüft und nur die ungefährlichen Manöver passieren lässt und zu den Steuerflächen weiterleitet. Alles, was gefährlich/außerhalb der Limits liegt, gelangt nicht zur Ausführung. Damit ist der Computer letzte Eintscheidungsinstanz, nicht mehr der Pilot.


    ...


    BTW, hier könnte auch eine weitere Erklärung für den einprogrammierten Sinkflug der Germanwings-Maschine liegen: mittels "ALT Sel" rechnergesteuert innerhalb der akzeptablen Betriebsgrenzen bis zur Kollision mit dem Berg zu sinken, geht. Einfach den Sidestick maximal nach vorne drücken um das Flugzeug abzustürzen geht, zumindest im normalen Bedienmodus, nicht weil die FEP das schlicht verhindern würden. Man kann den Stick zwar dergestalt bewegen, der Rechner würde aber nur eine Neigung und Beschleunigung innerhalb der erlaubten Betriebsgrenzen zulassen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Bei Abschluss bestimmter privater Versicherungen muss man einen Wisch unterschreiben musste, den die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Ansonsten gibt es keinen Versicherungsschutz.


    Sowas gibt es nicht, wenn man Pilot werden will?


    den Fliegerarzt entbindet man gegenüber dem Luftfahrtbundesamt komplett von der Schweigepflicht. Hier als Beispiel der Antrag für das Medical:


    http://www.lufthansa-aero-medi…Tauglichkeitszeugniss.pdf


    Der "Genehmigungsbehörde", also dem LBA muß also der Fliegerarzt alle Unterlagen zur Verfügung stellen.


    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Die Fotos stammen von einem sozialen Netzwerk aus Amerika,dessen Nutzungsbedingungen zwar klar angekreidet werden,aber innerhalb der EU und deutschen Rechts als Urherberverletzung in die Grauzone laufen.


    das Foto von der Laufveranstalltung wird evtl ein offizielles Agenturfoto sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek



    das Foto von der Laufveranstalltung wird evtl ein offizielles Agenturfoto sein.


    Mag natürlich sein.
    Das Foto auf der Felsenwand aber wohl kaum,das unmittelbar veröffentlicht worden ist.


    Nicht umsonst sind auch die offiziellen sozialen Netzseiten von der Person abgeschaltet worden.
    Momentan gibt es nur Fakes mit (Hass-) Parolen eben dieser.

  • Zitat

    Original geschrieben von Smover
    Mal ne Frage bezüglich der Berichterstattung. Kann mir einer erklären warum zu Anfang der volle Name des Piloten und sein Photo gezeigt wurde, dann nur Vorname + L. und verpixeltes Photo und jetzt doch wieder voller Name + unverpixeltes Gesicht? Gibt es da eine feste Regel für die Presse in welchen Fällen was erlaubt ist?

    Das ist eigentlich relativ einfach: Auch für die Presse gilt die Unschuldsvermutung. Insofern ist die Privatsphäre von Verdächtigen ebenso zu schützen.
    Gilt eine Schuld als erwiesen, dann stellt sich die Frage, ob das öffentliche Interesse größer ist als der Schutz der Privatsphäre.


    Dass das Schmierblatt aus Hamburg schon am ersten Tag den vollen Namen und Foto vorgeprescht ist, kann man hier wieder einmal nur als eklatanten Verstoß gegen den Pressekodex ansehen.


    Der Pressekodex erlaubt die Nennung des vollen Namens, wenn das öffentliche Interesse höher wiegt als die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. Das ist z.B. dann gegeben, wenn es sich um eine besonders schwere Tat handelt (z.B. Amok-Lauf), der Täter ohnehin bekannt ist (z.B. seit Jahren gesuchter Schwerverbrecher) oder die Tat z.B. im Widerspruch mit seinem Amt steht (z.B. Politiker, der Kinderpornos besitzt).


    Einige Presseorgane haben ab dem Moment, wo seitens der Staatsanwaltschaft es als erwiesen galt, dass der Copilot den Absturz verursacht hat, für sich entschieden, dass damit die o.g. Gründe gegeben sind. Das Ereignis ist von solch großer Dimension, dass eine Nennung gerechtfertigt ist. Durch die im Zuge der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse gilt die Täterschaft als erwiesen. Daher sehen sie es als gerechtfertigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt


    Dass das Schmierblatt aus Hamburg schon am ersten Tag den vollen Namen und Foto vorgeprescht ist, kann man hier wieder einmal nur als eklatanten Verstoß gegen den Pressekodex ansehen.


    Aus Berlin.

  • Zitat

    Original geschrieben von polli


    Kannst dich gerne hier anmelden und nachlesen was die Spezifikationen für den A320 sind.

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    Aus Berlin.

    Da siehste mal, wie sehr die mir achtern vorbei gehen, dass mir das völlig entgangen ist... Früher war Springer in Hamburg. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    ...
    Einige Presseorgane haben ab dem Moment, wo seitens der Staatsanwaltschaft es als erwiesen galt, ...
    Durch die im Zuge der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse gilt die Täterschaft als erwiesen. Daher sehen sie es als gerechtfertigt.

    Seit wann legt eine Staatsanwaltschaft die Schuld oder Unschuld einer Person fest. Ich dachte immer das dürfen nur Gerichte und keine Ermittlungsbehörden.


    Im übrigen gilt genauso wie für den behandelnden Arzt, auch für Ermittlungsbehörden die Verschwiegenheitspflicht, sollten sie Einsicht in Patientenunterlagen bekommen.


    Quelle: Interview Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery - Ärztliche Schweigepflicht innerhalb der Sendung "Sprechstunde" im DLF am 31.03.

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