Germanwings Maschine (A320) von BCN nach DUS abgestürtzt

  • Zitat

    Original geschrieben von KX250
    So extrem ungewöhnlich scheint das nicht zu sein. Habe in Foren in denen LH-Piloten unterwegs sind, bei Mittel- & Kurzstrecke für Piloten von 500-650h / Jahr gefunden. Wobei es auch da Ausreißer nach unten und oben gibt.


    In den Foren wird tatsächlich von 500-800 Stunden/Jahr als Normalwert gesprochen.


    Allerdings auch,dass bei den Billigairlines der Wert eher im oberen Mittelfeld anzusetzen ist.
    Zudem sollen bei den Airbusfliegern die Flugstunden anders berechnet werden,so dass der Wert von vornherein höher ausfällt.
    (Warum auch immer => Spekulationen erspare ich mir)


    Der Co-Pilot hatte 630 Stunden in 18 Monaten.
    Folgerichtig 420 Flugstunden im Jahr.


    Mal schauen,was die Ermittlungen dazu ergeben.

  • Mal ne Frage bezüglich der Berichterstattung. Kann mir einer erklären warum zu Anfang der volle Name des Piloten und sein Photo gezeigt wurde, dann nur Vorname + L. und verpixeltes Photo und jetzt doch wieder voller Name + unverpixeltes Gesicht? Gibt es da eine feste Regel für die Presse in welchen Fällen was erlaubt ist?

    Klicke hier für ein nerviges Klick-Geräusch

  • Smover:


    Schaue dir mal an,was in den sozialen Netzwerken dazu geschehen ist.
    Die offiziellen Seiten der Person sind down und NEUE wurden erschaffen mit den Originalfotos UND den bisherigen Statements.


    Einfach nur grauenhaft......


    (Und da solle doch einer schreiben hier wäre eine Hetzjagd am gange). ;)


    P.S:
    Der volle Name ist aus den Ermittlungen der StA Marseille hervorgegangen "vorsätzliche Tötung" und die Fotos eben von FB (das Rechtemanagement ist selbst für einen Volljuristen nicht ergründbar). ;)


    Zum verpixelten Foto:
    Ein Fernsehersender hat zuerstmal "einen auf den Deckel" gekriegt,als er sofort nach der Pressekonferenz der StA Marseille das Wohnhaus der Eltern des Piloten gezeigt hat.


    Ich nehme an wegen des Shitstorms backen die Herrschaften jetzt dort kleinere Brötchen. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Smover
    Mal ne Frage bezüglich der Berichterstattung. Kann mir einer erklären warum zu Anfang der volle Name des Piloten und sein Photo gezeigt wurde, dann nur Vorname + L. und verpixeltes Photo und jetzt doch wieder voller Name + unverpixeltes Gesicht? Gibt es da eine feste Regel für die Presse in welchen Fällen was erlaubt ist?


    Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht (auch ärztliche Schweigepflicht oder Arztgeheimnis) endet nach § 203 Abs.4 StGB NICHT mit dem Tod des Patienten (Geheimnisherr).


    Gilt dies nicht für den besagten Co - Piloten? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von a101


    Gilt dies nicht für den besagten Co - Piloten? :confused:



    Natürlich gilt das!
    Wie kommst du zu der Frage?


    Man kann nur persönlich den Artzt davon entbinden.


    Und was hat dies mit der Frage von "smover" zu tun?

  • Glaube kaum, dass der Co - Pilot senen ARZT :D vom § 203 Abs. 4 StGB entbunden hat oder wieso wird landauf landab von seinen psychischen Erkrankungen medial berichtet? :confused:


    apropos Smover:


    "Mal ne Frage bezüglich der Berichterstattung ..."


    Wer lesen (und verstehen) kann, ist klar im Vorteil! ;)

  • Dann bin ich anscheinend im Nachteil.


    Ich wollte doch nur wissen ob es für die Presse feste Regeln gibt wie mit Namen und Photos zu verfahren ist.

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  • Richtig!


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil!


    Es geht um die jeweiligen Krankschreibungen,die die StA ermittelt hat!
    Zudem die Personalakte und nuneinmal der Aussagen der Verwandten in der Presse.Leider,hier bezüglich!


    Nur eins steht fest:
    Die Erkenntnisse daraus sind erdrückend.

  • Wem gegenüber gilt die Schweigepflicht?

    Zitat

    Original geschrieben in Wikipedia
    Die Schweigepflicht gilt gegenüber jedem. Das sind z. B. auch Angehörige eines Betroffenen (auch von Minderjährigen, wobei hier Alter und Einsichtsfähigkeit zu berücksichtigen sind), Berufskollegen und Vorgesetzte des Schweigepflichtigen, soweit diese nicht selbst mit der Bearbeitung des konkreten Falles des Betroffenen befasst sind, die eigenen Freunde und Familienangehörige des Verpflichteten, die Massenmedien und abhängig von gesetzlichen Regelungen: Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.


    Wann darf oder muss dennoch Auskunft gegeben werden?


    http://de.wikipedia.org/wiki/V…lt_die_Schweigepflicht.3F

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