ZitatOriginal geschrieben von Smover
Dann bin ich anscheinend im Nachteil.
Ich wollte doch nur wissen ob es für die Presse feste Regeln gibt wie mit Namen und Photos zu verfahren ist.
Nochmal:
Der Name wurde in der Pressekonferenz von der StA öffentlich genannt.
Die Fotos stammen von einem sozialen Netzwerk aus Amerika,dessen Nutzungsbedingungen zwar klar angekreidet werden,aber innerhalb der EU und deutschen Rechts als Urherberverletzung in die Grauzone laufen.
Inwieweit man die Bilder der amerikanischen Plattform eingekauft/missbraucht hat,möge mich doch bitte einer aufklären!
Mit den Nutzungsbedingungen verwirkt man dort das Recht am eigenen Bild.
Das ist zumindest in Deutschland höchst umstritten und enthebelt unmittelbar ein Grundrecht aus.
Aber ich bin dort schon lange kein Mitglied mehr und kenne die aktuellen AGB nicht im Wortlaut.....