ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
Bzw. wenn er die Nummer eine gewisse Zeit nicht nutzt, fällt sie irgendwann in den Rufnummernpool zur Wiedervergabe an andere Kunden. Evtl. kannst du die Rufnummer dann als "Wunschrufnummer" bekommen. Wobei ich das bezweifle, da die Rufnummer wohl recht kurz ist und diese werden von der Telekom "einkassiert" und nicht wieder vergeben.
eine dreistellige Nummer ist für sich allein schon ein zRNB und fließt sogar an die BNetzA ab.
ZitatOriginal geschrieben von benni1
telthies: wieder sehr realitätsnah - nicht nur der Gastronom, auch der Gast ist ein Problem.
das Problem entsteht erst durch ihr Zusammentreffen: es knallt nicht grundsätzlich weil der Querverkehr dieselbe Kreuzung überfährt, sondern erst wenn er es gleichzeitig tut
ZitatOriginal geschrieben von benni1
@Goyalestanglwirt: ich denke das gilt bei private Rufnummerübernahme so bürokratisch.
da irrst Du wohl recht grundlegend: der Goodwill, den die BNetzA den Netzbetreibern betreffend Rufnummernübernahmen bei Geschäftsübergaben nahelegt, bezieht sich nicht auf die Portierung im allgemeinen, sondern speziell auf den Aspekt der Übertragung einer nach aktueller Lesart "zu kurzen" Teilnehmerrufnummer. Eine generelle Verfahrenserleichterung für Portierungen zwischen Geschäftsleuten ist nicht vorgesehen, da gilt derselbe Prozeß wie sonst auch, mit derselben Konsequenz: ein nicht gesetztes Häkchen und die ganze Chose scheitert.