Steuervorauszahlung - Fragen

  • Hallo,


    ich werde am Montag direkt beim Finanzamt anrufen, möchte mich aber vorher schon mal informieren.


    Ich (nicht Selbstständig), habe meine Steuererklärung für 2014 gemacht.


    Eine einmalige Bonuszahlung meiner Krankenkasse in Höhe von 160€ habe ich ebenfalls korrekt angegeben und kam damit auf eine Nachzahlung von 66€.


    In den Jahren davor musste ich noch nie Steuern nachzahlen. Wenn überhaupt mal, dann war das ein Betrag unter 10€.


    Nun möchte das Finanzamt, dass ich 264€ Steuern pro Quartal im Voraus bezahle. Ab 2016 dann 189€ pro Quartal.


    Ich verstehe nicht annähernd was dieser Betrag soll, nur weil ich einmal Steuern nachzahlen musste und das nur wegen einer einmaligen Bonuszahlung. Ich finde das recht unverhältnismäßig.


    Ist das normal? Kann man da was gegen machen?


    Vielleicht kann mir hier schon jemand helfen, bevor ich am Montag mit jemandem dort rede.


    Danke und Gruß
    Sebastian

  • Du hast die 160€ wohl als "Einnahmen" oder "Dividende" verbucht und nicht als Ermässigung des Beitrages?


    Widerspruch einlegen. Dienstweg einhalten. Das sind Beamte, da geht das nicht anders.

  • Re: Steuervorauszahlung - Fragen


    Zitat

    Original geschrieben von avalox
    Nun möchte das Finanzamt, dass ich 264€ Steuern pro Quartal im Voraus bezahle. Ab 2016 dann 189€ pro Quartal.


    Ich habe die Vorauszahlung auch schon häufiger erfolgreich nach unten verhandelt. Die Software schlägt einen Betrag sehr großzügig vor, der Steuerbeamte übernimmt die in der Regel unreflektiert.


    Wenn man mit dem Sachbearbeiter fundiert bespricht, warum man die Vorauszahlung für zu hoch hält, wird er die in der Regel entsprechend anpassen.


    Aber irgendetwas ist da merkwürdig. Der Lohnsteuerabzug ist doch in der Regel so hoch, dass die 160 Euro lässig drin sein sollten. Wenn Du wirklich einen Fehler bei der Angabe gemacht hast, ist der Widerspruch für 2014 erforderlich, damit die Steuer neu berechnet wird. Kannst Du aber gleich Montag mit besprechen ob die Erklärung und der Bescheid korrekt oder inkorrekt sind.

  • Für den Fall, dass du Kinder hast.
    Die Kinderfreibeträge werden bei der Berechnung der Lohnsteuervorauszahlung leider nie mitberechnet.
    Hier müsstest du dann Einspruch einlegen und darauf verweisen. Gelingt normalerweise auch.

  • Konnte da heute anrufen. Die Dame konnte sich selber nicht erklären, warum das System der Meinung ist, ich müsste meine Steuern im voraus bezahlen. Sie hat das nun auf "0" geändert.


    Das Thema sollte damit hoffentlich erledigt sein :) Danke für Die Ratschläge

  • OT, aber trotzdem:


    Zitat

    Widerspruch einlegen. Dienstweg einhalten. Das sind Beamte, da geht das nicht anders.


    Zitat

    Konnte da heute anrufen. Die Dame konnte sich selber nicht erklären, warum das System der Meinung ist, ich müsste meine Steuern im voraus bezahlen. Sie hat das nun auf "0" geändert.Das Thema sollte damit hoffentlich erledigt sein Danke für Die Ratschläge


    Soviel dazu, aber erstmal pauschal über "die Beamten" urteilen...


    Gruß Wenny

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    Das Thema sollte damit hoffentlich erledigt sein :) Danke für Die Ratschläge


    Schön, dass es auch bei Deinem Finanzamt so läuft.

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