Ich frag jetzt nur mal ganz naiv:
Hat der Threadersteller hier ein Rücktrittsrecht? Beziehungsweise ist, mangels übereinstimmender Willenserklärungen, überhaupt kein Vertrag zu Stande gekommen?
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Er wollte den flug aber nur buchen wenn er AirBerlin dabei übers Ohr hauen kann.
Nun haut Airberlin ihn übers Ohr und er weint rum.
Der kleine aber feine Unterschied dürfte sein, dass man Air Berlin als ordentlichem Kaufmann eine grössere Sorgfalt im Geschäftsverkehr unterstellen - und auch von diesen erwarten - kann als von Moerlin als (mutmassliche) Privatperson.
In diesem Falle wüsste ich auch nicht, wieso er die Flugesellschaft "übers Ohr hauen" sollte? Der Flugpreis scheint zwar ziemlich günstig, aber nicht objektiv in so krassem Missverhältnis zur Leistung zu stehen, dass man da objektiv einen Fehler annehmen muss. Und an komplexen - und für Laien sowohl unlogischen wie auch undurchschaubaren - Preissystemen sind die Fluggesellschaften ja selbst schuld.
ZitatOriginal geschrieben von Louvain
Die Frist für SEPA-Lastschriftrückgabe beträgt acht Wochen, sofern dem Einziehenden ein SEPA-Mandat vorliegt.
Ah danke. Nehme an, das geht auf die SEPA-Einführung (in deutsches Recht) zurück?
ZitatOriginal geschrieben von Moerlin
Meine Sorge ist halt nur, dass ich im schlimmsten Fall die Lastschriftrückgabe mache und die mir dann stur 'ne Mahnung schreiben...
Das könnte schon passieren. Mahnungen von der Firma kannst du grundsätzlich ignorieren, wenn du im Recht bist. Das ist natürlich hier ein bisschen die Frage, ob du das ausreichend belegen kannst (Das Paypal-Mail in Verbindung mit der Auftragsbestätigung ist zumindest mal ein Indiz).