Problem mit AirBerlin - falscher Betrag abgebucht, jetzt Hinhaltetaktik an Hotline

  • Ich frag jetzt nur mal ganz naiv:
    Hat der Threadersteller hier ein Rücktrittsrecht? Beziehungsweise ist, mangels übereinstimmender Willenserklärungen, überhaupt kein Vertrag zu Stande gekommen?

    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Er wollte den flug aber nur buchen wenn er AirBerlin dabei übers Ohr hauen kann.
    Nun haut Airberlin ihn übers Ohr und er weint rum.


    Der kleine aber feine Unterschied dürfte sein, dass man Air Berlin als ordentlichem Kaufmann eine grössere Sorgfalt im Geschäftsverkehr unterstellen - und auch von diesen erwarten - kann als von Moerlin als (mutmassliche) Privatperson.


    In diesem Falle wüsste ich auch nicht, wieso er die Flugesellschaft "übers Ohr hauen" sollte? Der Flugpreis scheint zwar ziemlich günstig, aber nicht objektiv in so krassem Missverhältnis zur Leistung zu stehen, dass man da objektiv einen Fehler annehmen muss. Und an komplexen - und für Laien sowohl unlogischen wie auch undurchschaubaren - Preissystemen sind die Fluggesellschaften ja selbst schuld.


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Die Frist für SEPA-Lastschriftrückgabe beträgt acht Wochen, sofern dem Einziehenden ein SEPA-Mandat vorliegt.


    Ah danke. Nehme an, das geht auf die SEPA-Einführung (in deutsches Recht) zurück?


    Zitat

    Original geschrieben von Moerlin
    Meine Sorge ist halt nur, dass ich im schlimmsten Fall die Lastschriftrückgabe mache und die mir dann stur 'ne Mahnung schreiben...


    Das könnte schon passieren. Mahnungen von der Firma kannst du grundsätzlich ignorieren, wenn du im Recht bist. Das ist natürlich hier ein bisschen die Frage, ob du das ausreichend belegen kannst (Das Paypal-Mail in Verbindung mit der Auftragsbestätigung ist zumindest mal ein Indiz).

  • Ich denke mal, dass das Problem bei der Nutzung des "Zurück"-Buttons liegt. Der Browser hat die Buchungsseite aus dem Cache angezeigt, beim zweiten Versuch der Buchung per Lastschrift hat das System jedoch einen aktualisierten Preis genommen.


    Dieser Sachverhalt wäre in der Tat einmal klärenswert, welcher Preis denn nun gilt. Prinzipiell müsste es technisch möglich sein, dass in diesem Fall vor der Ausführung der Buchung der dem Kunde sichtbare Preis noch einmal gegengeprüft wird. Aber ob und was da nun dahinter steckte, bleibt eine Mutmaßung.


    Man sollte grundsätzlich innerhalb einer Buchungsstrecke (egal wo) zur eigenen Sicherheit niemals den "Zurück"-Button verwenden.


    Im obigen Fall kann ich nur sagen: Er hätte sofort stornieren sollen. Darauf zu hoffen, dass der Anbieter freiwillig einen falschen Preis einräumt, ist naiv. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

  • Er hat doch weiter oben geschrieben das er nie den zurück Button genutzt hat sondern von Paypal automatisch zurück geleitet wurde und dort dann die Zahlung per Bankeinzug veranlasst hat weil ihm dann immer noch vom System der für ihn richtige Betrag angezeigt wurde, also nix mit Cache und dadurch sein Fehler.

  • Zitat

    Original geschrieben von Moerlin
    Ich hoffe diese Möglichkeit zur Schadenfreude konnte dir diesen tristen Tag etwas versüßen. :)

    Och doch.
    Es freut mich halt zu sehen wenn Leute die versuchen andere zu Übervorteilen damit auf die Nase fallen und nun zumindest einiges an Arbeit haben. :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von khaos
    Er hat doch weiter oben geschrieben das er nie den zurück Button genutzt hat....

    Brrr. Vergiss, was ich schrieb. Das hatte ich überlesen. :apaul:

  • Der "Kundenservice" von AB ist - mit Verlaub gesagt - immer unter aller Kanone. Da kannst Du E-Mails schreiben bist Du schwarz wirst, passieren tut nichts.


    Insofern (mal davon ab das man zukünftig also lieber die Finger von error fares lassen sollte ;) ) - finales Schreiben (ja richtig "old School" als Einschreiben) mit dem Hinweis, dass man das Angebot von AB den Flug für 627,- € zu buchen nicht angenommen hat und deswegen einen kostenfreien Storno des gesamten Betrages innerhalb von 10 Tagen erwartet - ansonsten geht es an den Anwalt.


    Wenn sich dann nichts rührt (was sehr wahrscheinlich ist) bleibt Dir im Endeffekt nur noch zu entscheiden:


    a) Anwalt einschalten, zu den Chancen kann man hier schlecht was sagen, die Art und Weise ist sehr ungewöhnlich, normalerweise hätte man - sofern denn während des Buchungsprozesses der Fehler geändert wurde - eigentlich eine Fehlermeldung bekommen müssen. Da kein Nachweis über den geringeren Preis vorliegt (die E-Mail von Paypal ist zwar ganz nett aber nur bedingt hilfreich) kann es im Streitfall in beide Richtungen ausgehen.


    b) Stornokosten "runterhandeln" und als Lehrgeld verbuchen


    c) Flug zum höheren Preis antreten und AB zukünftig meiden

  • Ich würde machen:


    - Schreiben aufsetzen, alles erklären und letzte Frist zur Rückzahlung setzen.
    - wenn keine Reaktion, dann Lastschrift zurückgehen lassen (Frist beachten! wenn die 8 Wochen rum sind, wirst du so schnell dein Geld nicht wieder sehen!) und abwarten was passiert. Dann ist erstmal Airberlin am Zug und die müssen sehen, wie sie zu ihrem Geld kommen.


    Du hast zum Preis von 307€ gekauft. Kannst dies mit den Paypal-Buchungen beweisen und zudem gibt es bestimmt zig Seiten im Internet, die belegen, dass in deinem Buchungszeitraum das Buchungssystem von Airberlin einen Fehler hatte, wodurch man billiger buchen konnte...
    Ich sehe da bei der Beweislage keine großen Schwierigkeiten.


    Um das ganze jedoch künftig einfacher zu gestalten, würde ich in Zukunft Screenshots anfertigen bzw. die Seite ausdrucken.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Du hast zum Preis von 307€ gekauft.

    Um genau zu sein: "Gekauft" hat er nicht, sondern ein bindendes Angebot abgegeben, den Flug für 307 Euro kaufen zu wollen.


    Air Berlin hat dieses Angebot scheinbar angenommen, jedoch einen anderen Preis eingesetzt. Damit ist der Vertrag nichtig, da er nicht dem erklärten Willen und Inhalt des Angebots des Kunden entspricht.


    Allerdings kann ich nicht sagen, wie das Geplänkel danach zu beurteilen ist. Da er eine sofortige Stornierung abgelehnt hat, könnten die das vielleicht so drehen, als hätte er dem höheren Preis zugestimmt. Keine Ahnung.

  • Nicht ganz richtig, nicht ganz falsch. Siehe Abstraktionsprinzip.


    Die Willensbekundung bezog sich auf die Zahlung via PayPal und die 307 Euro. Daher beweist diese Zahlung nichts. Er hat aber eine erneute Willensbekundung abgegeben, und den Flug gebucht. Das dort tatsächlich jedoch nur 307 Euro stand, wird das Problem sein. Auch wir kennen ja nur die Erzählung des TE. Ob das beweisbar ist, steht in den Sternen, da wie immer gilt im Zivilrecht: Wer behauptet, beweist.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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