Brief oder Paket, Rückruf möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    das Paket das im Auto der Verkäuferin schon seit Tagen "aus Versehen" rumliegt ist dann ebenfalls kein Betrug.


    Natürlich nicht, denn im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass erst geliefert wird, wenn das Geld da ist. Die Verkäuferin hat den Vertrag nicht gebrochen.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Meistens ist es zwar so (erst die Bezahlung, dann die Ware), jedoch nicht unbedingt - Lieferung auf Rechnung kommt durchaus noch vor. Genauen Inhalt des Kaufvertrags hat der TE hier wohl noch nicht erläutert.


    Wir hatten uns zunächst ausgetauscht, wie wir das Ganze sicher abwickeln können und ich hatte vorgeschlagen, unmittelbar nach Erhalt der Ware zu überweisen. Dann wollte sie einen Bildschirmausdruck der Überweisungs-Seite. Den hatte sie bekommen. Damit hatte ich meine Pflicht zunächst erfüllt. Jetzt hat sie mich ständig angelogen und an der Nase herumgeführt. Da ist es doch wohl klar, dass bei mir alle Alarmklocken geklingelt haben. :rolleyes:
    Übrigens, die Verbraucherzentrale Hamburg hatte mal ein Urteil erstritten, nach dem Vorkasse rechtswidrig ist. Allerdings gegen ein Möbelhaus. Damit dürfte das hier jedoch nur sehr bedingt anwendbar sein. :rolleyes:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Bei Dir ist es zwar kein Betrug, aber ganz klar Vorsatz, denn Du brichst VORSÄTZLICH den Kaufvertrag, indem Du einfach mal so nicht bezahlst. Erst danach muss die Verkäuferin, wie vereinbart, liefern.


    nicht nur das, er täuscht sogar mit irgendwelchen Screenshots vor dass er bezahlt hat. Also sogar eine Stufe höher wie "nicht bezahlt"

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Wir hatten uns zunächst ausgetauscht, wie wir das Ganze sicher abwickeln können ...

    Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Wenn es eine Ersteigerung bei eBay war (wie man anhand eines deiner Postings vermuten könnte), dann ist dort üblicherweise Vorkasse vereinbart.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Wenn es eine Ersteigerung bei eBay war (wie man anhand eines deiner Postings vermuten könnte), dann ist dort üblicherweise Vorkasse vereinbart.


    Ich hatte bereits geschrieben, dass es keine Versteigerung, sondern ein Kauf über ein ähnliches Portal wie ebay Kleinanzeigen (Quoka.de) war. Da kann man die Abwicklung frei vereinbaren. Der Vorschlag mit dem Bildschirmausdruck war nicht von mir. :rolleyes:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    ... Dann wollte sie einen Bildschirmausdruck der Überweisungs-Seite. Den hatte sie bekommen. Damit hatte ich meine Pflicht zunächst erfüllt. ...


    Genau das hast du aber nicht. Du hast ihr einen Screenshot geschickt, aber nicht von einer an sie ausgeführten Überweisung.


    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Übrigens, die Verbraucherzentrale Hamburg hatte mal ein Urteil erstritten, nach dem Vorkasse rechtswidrig ist. Allerdings gegen ein Möbelhaus. Damit dürfte das hier jedoch nur sehr bedingt anwendbar sein. :rolleyes:


    Vorkasse ist in deinem Fall nicht rechtswidrig. Das Urteil ist hier überhaupt garnicht anwendbar.

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Ich hatte bereits geschrieben, dass es keine Versteigerung, sondern ein Kauf über ein ähnliches Portal wie ebay Kleinanzeigen (Quoka.de) war. Da kann man die Abwicklung frei vereinbaren.

    Dann wird es darauf ankommen, ob euer Mailaustausch als Kaufvertrag gewertet werden kann und wenn ja mit welchen Bedingungen...



    Setz dich mal in die Lage der Verkäuferin: so wie du ungern 1200€ per Vorkasse leistest, so liefert sie ungern Ware in dem Wert ohne Vorab-Bezahlung. Einfach mal "Nigeria-Connection" googeln, darauf sind schon viele Verkäufer reingefallen und haben dafür teuer bezahlt...

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    Genau das hast du aber nicht. Du hast ihr einen Screenshot geschickt, aber nicht von einer an sie ausgeführten Überweisung.


    Vorkasse ist in deinem Fall nicht rechtswidrig. Das Urteil ist hier überhaupt garnicht anwendbar.


    Naja, ich hatte ihr geschrieben, dass die Überweisung erst montags rausgeht, da ich diese erst am Freitag abend eingegeben hatte. Damit wußte sie, dass es eine eingegeben Überweisung ist. OK, vielleicht ist sie mit Onlinebanking nicht so fit und hat auch keinen PC, denn sie machte alles mit einem Smartphone mit kleinem Bildschirm.
    Wie gesagt, das Vorkasseurteil bezieht sich auf eine Firma. Bei Privatverkäufen kann man die Abwicklung individuell festlegen.

    Herbert

  • Jeder von Euch beiden hat -- aufgrund m.E. nachvollziehbarer, subjektiver überlegungen -- den verdacht, es mit einem nicht ganz koscheren vertragspartner zu tun zu haben. Blöde situation, die sich wohl nur durch annullierung oder persönliche übergabe lösen lässt.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    ....
    Setz dich mal in die Lage der Verkäuferin: so wie du ungern 1200€ per Vorkasse leistest, so liefert sie ungern Ware in dem Wert ohne Vorab-Bezahlung. Einfach mal "Nigeria-Connection" googeln, darauf sind schon viele Verkäufer reingefallen und haben dafür teuer bezahlt...


    Das ist mir schon klar, was meinst Du, warum bei mir die Alarmglocken geklingelt haben, als am Dienstag immer noch nichts da war, auch kein Einlieferungschein. Sie hatte mir lediglich eine ungültige Nummer gemailt.

    Herbert

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