Brief oder Paket, Rückruf möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    als ob es in deiner Macht liegt, den Kauf "bleiben zu lassen"

    :confused:
    Sagen wir mal so, nach so vielen Lügen von ihrer Seite werde ich mit sicherheit keine Vorkasse in dieser Höhe leisten. Ich glaube deshalb auch nicht, dass sie die Vorkasse einklagen kann.

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Hallo gehts noch? :flop:
    Ich habe keinen Vertrag vorsätzlich gebrochen, sie hat aber mich ständig angelogen und vertröstet und Fragen nach der Einlieferungsnummer nicht beantwortet. Nachdem die Überweisung nicht raus ging, war ich erst mal erleichtert. :rolleyes:

    Und das die Überweisung nicht Rausging ist nicht deine Schuld?
    Für mich ist jemand der so handelt wie du ein Betrüger.:rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von yampel
    Bezweifele das das bei kleinanzeigen passieren sollte..


    aber eine Strafanzeige wegen Betrugs kann sicher noch kommen.


    Wie schon geschrieben, der aus Sicht des Verkäufers gefakte Screenshot in Verbindung der ständigen Nachfragen obwohl bekannt war dass das Geld nicht raus ist wird zumindest schon mal die Polizei dazu bewegen eine Strafanzeige aufzunehmen.


    Und bei der Staatsanwaltschaft wird das ganze sicher nicht sofort eingestellt. Wirkt zumindest auf Außenstehende wie ein Betrugsversuch.


    Ich persönlich würde mich bei der Verkäuferin schnellstmöglich entschuldigen und meinetwegen etwas mit finanziellen Problemen vorlügen um einigermaßen sauber aus der Sache zu kommen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960 ich werde den Kauf bleiben lassen.
    :rolleyes:


    Das geht leider nicht: Verträge wie z.B. Kaufverträge können nur von allen Vertragspartnern einvernehmlich aufgehoben werden, aber nicht einseitig wie von Dir getan nicht erfüllt werden.


    Das sollte man in Deinem Alter aber wissen.


    Wie schon geschrieben besteht das Risiko, dass die z.B. rechtsschutzversicherte Verkäuferin auf Erfüllung des Vertrages klagt, und Du hast 0 Chancen, zu gewinnen.

  • Zitat

    Original geschrieben von tobiwankenobi80
    Und das die Überweisung nicht Rausging ist nicht deine Schuld?
    Für mich ist jemand der so handelt wie du ein Betrüger.:rolleyes:


    Sei mal mit solchen Äußerungen etwas vorsichtig. :flop:
    Betrug ist es u. a. nur bei Vorsatz, bei mir war es ein Versehen.
    Es ist anscheinend für Dich in Ordnung, wenn man ständig von der Verkäuferin angelogen wird? :confused:
    Das könnte man schon eher als Betrug ansehen. :mad:
    Bisher hatte ich ordentliche Geschäfte abgewickelt, u. a. auch hier bei TT.


    Um noch mal zum Thema zurückzukommen, Briefe oder Pakete kann man vermutlich nicht zurückrufen, oder?

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Sei mal mit solchen Äußerungen etwas vorsichtig. :flop:
    Betrug ist es u. a. nur bei Vorsatz, bei mir war es ein Versehen.


    Bei Dir ist es zwar kein Betrug, aber ganz klar Vorsatz, denn Du brichst VORSÄTZLICH den Kaufvertrag, indem Du einfach mal so nicht bezahlst. Erst danach muss die Verkäuferin, wie vereinbart, liefern.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Das geht leider nicht: Verträge wie z.B. Kaufverträge können nur von allen Vertragspartnern einvernehmlich aufgehoben werden, aber nicht einseitig wie von Dir getan nicht erfüllt werden.


    Das sollte man in Deinem Alter aber wissen.


    Wie schon geschrieben besteht das Risiko, dass die z.B. rechtsschutzversicherte Verkäuferin auf Erfüllung des Vertrages klagt, und Du hast 0 Chancen, zu gewinnen.


    Du meinst, trotz ihrer ständigen Lügen dürfte sie gewinnen? Das kann doch wohl nicht sein. :mad:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Sei mal mit solchen Äußerungen etwas vorsichtig. :flop:
    Betrug ist es u. a. nur bei Vorsatz, bei mir war es ein Versehen.


    das Paket das im Auto der Verkäuferin schon seit Tagen "aus Versehen" rumliegt ist dann ebenfalls kein Betrug.

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    das Paket das im Auto der Verkäuferin schon seit Tagen "aus Versehen" rumliegt ist dann ebenfalls kein Betrug.


    Hmm, das wird wohl ausgehen, wie das berühmte Hornberger Schießen. :rolleyes:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    ... indem Du einfach mal so nicht bezahlst. Erst danach muss die Verkäuferin, wie vereinbart, liefern.

    Meistens ist es zwar so (erst die Bezahlung, dann die Ware - also Vorkasse), jedoch nicht unbedingt - Lieferung auf Rechnung kommt durchaus noch vor. Genauen Inhalt des Kaufvertrags hat der TE hier wohl noch nicht erläutert bzw. es ist mir entgangen.

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