Hinweis in rechtlicher Sache, betrifft u.a. Auszahlungen

  • Zitat

    Original geschrieben von DARKHALF
    19% :cool: ;) 300€uro -19% = 243€uro , nur soo als Beispiel



    [Klugscheiß]
    100€netto+19% bisher-> 119€ Auszahlung bisher
    Es gibt für den Händler ja weiterhin 100€ netto:
    100€ sind aber im Vergleich zu 119€ ca. 16% (119-119*0,16=99,96)weniger und nicht 19%(119-119*0,19=96)weniger.
    Am Netto verändert sich ja Nichts ;-)
    [/Klugscheiß]

  • Re: Hinweis in rechtlicher Sache, betrifft u.a. Auszahlungen


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Kleiner Reminder:


    Vielen Dank für die Mitteilung. Ich hätte ansonsten wohl darüber keine Kenntnis erlangt.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Zitat

    Original geschrieben von mobiyou
    ...wir lassen das Urteil und ggf. seine Auswirkungen gerade von unserer Rechtsabteilung prüfen.



    Hat die Prüfung schon etwas ergeben? ;)

  • Hinweis in rechtlicher Sache, betrifft u.a. Auszahlungen


    Hallo!
    Änliche Probleme mit den Auszahlungen,
    gab es doch auch schon zu früheren Zeiten!


    Nur die wurden damals, aber ganz clever gelöst!


    Stichworte: Handyrückkauf , Benzingutscheine,
    oder PayPal Gutschrift/Gutschein usw!


    Vielleicht sollten die Herrn Steuerberater,
    darüber nochmal nachdenken!


    Gruß pessimist83

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Hat die Prüfung schon etwas ergeben? ;)


    ...hast ja heute unser Auszahlungsangebot erhalten. ;)

    Tele-Planet GmbH & Co. KG - 79312 Emmendingen - Kirchstr. 2 - Telefon: 07641 - 936 71 75 - Telefax: 07641 - 936 71 76
    Telemedien Verwaltungs GmbH - HRB 261395 - Geschäftsführer: Armin Kastner, Holger Dries - AG Freiburg HRA 261134 - USt-Id. DE232451673
    Handyshop Mobileforyou - Anfragen: service@mobileforyou.de

  • Zitat

    Original geschrieben von mobiyou
    ...hast ja heute unser Auszahlungsangebot erhalten. ;)



    Ja,und ich habe mich schon für ein Gerät entschieden.....
    ....eigentlich entscheiden müssen. :D


    Vielleicht behalte ich es sogar; mal schauen,was OPO und Konsorten alsbald auf die Beine stellen (können). ;)

  • Re: Hinweis in rechtlicher Sache, betrifft u.a. Auszahlungen


    Zitat

    Original geschrieben von pessimist83
    Änliche Probleme mit den Auszahlungen, gab es doch auch schon zu früheren Zeiten! Nur die wurden damals, aber ganz clever gelöst! Stichworte: Handyrückkauf , Benzingutscheine oder PayPal Gutschrift/Gutschein usw! Vielleicht sollten die Herrn Steuerberater, darüber nochmal nachdenken!

    Wenn die bisherigen Auszahlungen aber einen Vorteil hatten durch die umsatzsteuerliche Bezuschussung, dann ist nach Wegfall dieses Vorteil kein Ersatz möglich, leider.

    Je suis Charlie

  • Re: Re: Hinweis in rechtlicher Sache, betrifft u.a. Auszahlungen


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Wenn die bisherigen Auszahlungen aber einen Vorteil hatten durch die umsatzsteuerliche Bezuschussung, dann ist nach Wegfall dieses Vorteil kein Ersatz möglich, leider.


    genau, leider.


    Auch Preisnachlässe, die dem Telefonkunden vom Vermittler des Telefonanbietervertrages gewährt werden, mindern nicht die Bemessungsgrundlage des Umsatzes der vom Vermittler dem Telefonunternehmen gegenüber erbrachten Vermittlungsleistungen. Da der vom Vermittler gewährte Preisnachlass nicht das Entgelt für die Leistung des Vermittlers an seinen Auftraggeber mindert, führt dieser auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus der vermittelten Leistung beim (End-) Kunden (BFH-Urteil vom 3. 7. 2014, V R 3/12, BStBl 20XX II S. XXX).


    Kunde bestellt direkt bei Vodafone, Vodafone gewährt Rabatt : ok


    Kunde bestellt bei mir (also nur einem Vermittler zwischen Vodafone und Endkunden)
    Vodafone gäbe direkt Rabatt an den Endkunden : ok
    Ich zahle an den Endkunden aus (->Preisnachlässe, die dem Telefonkunden vom Vermittler des Telefonanbietervertrages gewährt werden) mindern nicht die Bemessungsgrundlage des Umsatzes der vom Vermittler dem Telefonunternehmen gegenüber erbrachten Vermittlungsleistungen (->ich muss also die vereinnahmte MwSt aus der Provisionszahlung voll abführen , die Auszahlung mindert nicht die Bemessungsgrundlage.


    So sieht das auch mein Steuerberater.


    ---------------------------------


    Mögliche Lösung :


    Ich vermittel Handy mit Vertrag.
    Früher konnte ich, sagen wir mal, 200 Euro auszahlen. Jetzt ja nur noch 168 Euro.
    Kunde bekommt ein 168 Euro + MwSt Handy zum Vertrag. - fertig
    Jetzt kaufe ich das Handy zurück. ABER der Kunde kann mr ja keine Rechnung dafür ausstellen, die inkl MwSt ist.


    Also bliebe im Prinzip nur ein Ankauf über einen "An-und Verkauf Shop", der differenzbesteuert ist. Den habe ich z.B. nicht.

  • Re: Re: Re: Hinweis in rechtlicher Sache, betrifft u.a. Auszahlungen


    Zitat

    ...
    Mögliche Lösung :


    ABER der Kunde kann mr ja keine Rechnung dafür ausstellen, die inkl MwSt ist.


    Und was ist, wenn der Kunde eine Rechnung stellen könnte? Hilft das weiter?

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Re: Re: Re: Re: Hinweis in rechtlicher Sache, betrifft u.a. Auszahlungen


    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Und was ist, wenn der Kunde eine Rechnung stellen könnte? Hilft das weiter?


    dann wäre der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt.
    Dann kann ich ihm auch gleich die Auszahlung plus MwSt geben, wobei der Kunde, ein Unternehmer, diese MwSt auch wieder an sein Finanzamt abführen muss, bzw natürlich andere Rechnungen und die monatlichen Telefonrechnungen dagegensetzen kann.

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