ZitatOriginal geschrieben von JnieffoC
Habe ich auch schon gedacht, aber ich denke, das wird auch nicht funktionieren, da der Händler bei einer Steuerprüfung wohl irgendwie nachweisen müsste, dass die 1000 Kameras, 2000 Laptops und 5000 Spielkonsolen tatsächlich in seinem Besitz sind.
Das ist doch kein Problem... Der Händler darf Handys, Kameras, Laptops, Autos, Flugzeuge u.s.w. weiterhin mit einem Handyvertrag auch kostenfrei rausgeben.
Das Urteil bezieht sich aber auf "Nicht-Hardware", wie z.B. Bargeld, Gutscheine, etc.. Da wird es "schlechter"