Kleiner Reminder:
http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=1
De facto seit heute (richtiger: 01.03.15) wirkt das obenstehende Urteil des EuGH und des BFH aus 2014, das jetzt gerichtlich festgestellt besagt, dass eine (Vermittler)Provision an den Endkunden nicht mehr mit(!) "Mehrwertsteuer*" angeführt bzw. aufgerechnet werden darf.
D.h., das Mobilfunkhändler nur noch in Netto rechnen (können) und das davon auch alternatives Guthaben, wie Gutscheine ala Amazon und Co. betroffen sind. Bei Hardware wird es anders aussehen; aber die Zeit der sehr guten Auszahlungsangebote dürfte (wahrscheinlich) vorbei sein; wenn das bei den Netzbetreibern/Resellern beachtet wird.
* aka Umsatzsteuer