Frage zu Immobilienkredit Widerruf Berechnung der Rückabwicklung

  • Hallo zusammen,
    ja ich weiß, dass das hier kein Rechtanwälteforum ist, aber es sind doch einige Häuslebauer und RA hier.
    Also vielleicht andere Betroffene und auch Involvierte.


    Wir haben letztes Jahr unseren Kredit zur Hausfinanzierung durch die Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen und dabei festgestellt, daß der Widerruf des Darlehns weiterhin möglich ist bzw. sein sollte.
    Daraufhin haben wir den Widerruf selber an die Bank geschickt und (wie sollte es anders sein) eine Ablehnung von denen erhalten.


    Nun haben wir einen Anwalt eingeschaltet und harren der Dinge.
    In der Zwischenzeit wollte ich ganz gerne herausfinden wo ich bei einer Rückabwicklung liegen würde.
    Ausgehend von der Kreditaufnahme (2009) wüsste ich gerne wie hoch der finanzielle Unterschied zwischen einer Rückabwicklung und eines jetzigen Endes der Kredites ist.
    Also wer mir da gute Tips oder Links geben kann oder die Berechnung machen kann, einfach hier posten oder ne PN an mich.
    Danke und einen schönen Tag,
    Michael


    :confused:



    Zum Beispiel:
    wie zuverlässig sind Berechnungen via eClaim

    iphone 15 Pro max 1tb, apple watch ultra und ein ipad pro 9,7 cellular; was will man mehr?

    Meine Lieblingsmeldung:
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    24 mal in der Vertrauensliste Nr. 4 namentlich erwähnt.

  • Hi Erbes,


    so ähnlich habe ich das gerade hinter mir, letzen Freitag habe ich die neuen Darlehensverträge abegschickt.


    Ich habe komplett ohne Verbraucherzentrale und Anwalt agiert. Ich hatte 2007 ein Forwarddarlehen abgeschlossen welches 2009 zu laufen begann. Bei der Recherche zu den Bearbeitungsgebühren bin ich dann auf das Thema Widerruf bei Immobiliendarlehen gestoßen und habe sogleich meine Verträge überprüft und diese als Laie für falsch befunden (fand genau meine Widrerrufsbelehrung als falsch in einem Forum).


    Darauf hin habe ich eine relativ freundliche Mail an meinen Darlehensgeber verfasst und hatte keine zwei Wochen später ein Schreiben im Briefkasten in dem man mir mitgeteilt hat das sie meine Auffassung nicht teilen, mich jedoch als langjährigen Kunden gerne zufrieden sehen möchten bla bla bla und gleich einen geänderten Darlehensvertrag beigefügt. Abgeschlossen hatte ich 2007 mit 5,37% auf 20 Jahre fest der neue Vertrag sollte auf 2,35% für die Restlaufzeit festgeschrieben werden. Dummerweise hatte die Bank die Tilgung aus dem alten Vertrag übernommen und so ging es ca 4 Wochen hin und her als plötzlich letzten Freitag ein neuer Darlehensvertrag mit 1,67% ins Haus geflattert ist. Diesen habe ich angenommen.


    Ich denke die Bank war sich ihrer misserablen Widerrufsklausel bewusst und wollte es ohne Klage schnell über die Bühne bringen.


    Natürlich hätte ich auch auf komplette Rückabwicklung klagen können und die Aussicht auf Erfolg wäre gegeben, da ich aber eh gerdade Förderdarlehen usw ablöse war mit da die Wartezeit zu lang und das Honorar des RA zu hoch.
    Scheinbar tut man sich auch als Widerrufer realtiv schwer eine neue Bank zu finden.


    Die Rückabwicklung sollte doch realtiv einfach sein, Du bekommst alles was Du bisher an die Bank bezahlt hast zurück also Tilgung und Zins, muss allerding im gegenzug das Darlehen binnen 30 Tagen voll tilgen. Wenn man es darauf anlegt könnte man noch Zinseszins geltend machen.


    100000€ 5% und ca 4,5% Tilgung hast in etwa 47000€ bezahlt und 25000€ getilgt
    Zahlt dir die Bank alles zurück hast Du noch 53000€ Schulden die Du neu aufnehmen musst.
    Die kannst über 10 jahre bei angenommenen 1,7% auf einer Arschbacke abzahlen.
    Setzt allerdings den Klageweg vorraus.


    Hein

  • Leider wird es nicht ganz so einfach sein.
    Immerhin wird das Geld für die Zeit, die ich es Beansprucht habe auch noch in Rechnung gestellt.
    Das muss natürlich auch berücksichtigt werden. Deswegen ja meine Fragen.
    Wir haben knapp das doppelte aufgenommen.
    Zu 4,15 Prozent.
    Mit einem Prozent tilgung.
    Jetzt im sechsten Jahr also knapp 10k pro jahr.



    Deswegen ja meine Fragen.
    Aber danke für deine Ausführungen und schön, dass deine Bank da direkt so einsichtig war.


    Gruß,
    Michael

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  • Das Geld wird eben nicht für die Zeit die Du es beansprucht hast in Rechnung gestellt, der Widerruf gilt rückwirkend.
    Es wird, solltest Du mit dem Widerruf durchkommen alles zurückgezahlt. Die Widerrufsfrist hat ja aufgrund der Fehler nie zu laufen begonnen. Allerdings wird sich der RA die Hände Reiben bei der Summe. Die 10000€ mehr an Ersparniss war mir keinen Rechtsanwalt wert. Meine Devise war hier eher leben und leben lassen, auch wenn das bei Banken schwierig ist , aber gäbe es diese Lücke im Widrrufstext nicht, müsste ich mit den hohen Zinsen weiterleben.


    BTW 200k mit 1% ist schon ein heißer Ritt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Saint Hein
    Das Geld wird eben nicht für die Zeit die Du es beansprucht hast in Rechnung gestellt, der Widerruf gilt rückwirkend.
    Es wird, solltest Du mit dem Widerruf durchkommen alles zurückgezahlt. Die Widerrufsfrist hat ja aufgrund der Fehler nie zu laufen begonnen. Allerdings wird sich der RA die Hände Reiben bei der Summe. Die 10000€ mehr an Ersparniss war mir keinen Rechtsanwalt wert. Meine Devise war hier eher leben und leben lassen, auch wenn das bei Banken schwierig ist , aber gäbe es diese Lücke im Widrrufstext nicht, müsste ich mit den hohen Zinsen weiterleben.


    BTW 200k mit 1% ist schon ein heißer Ritt.


    Hat nie jemand gesagt, dass es einfach wird.
    Aber mit damals drei, jetzt vier Kindern ist mit einem Verdiener zur Zeit nicht viel mehr möglich.
    Danach (also nach den ersten zehn Jahren, also 2019) wird alles einfacher.
    Frau geht arbeiten und dann wirds besser. Jetzt also schon 2015.


    Gruß,
    Michael

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  • Kleines Update:


    Termin vor dem Landgericht unserer Anwälte mit der gegnerischen Partei liegt im nächsten Jahr August.
    Leider hab ich noch nicht erfahren, ob sich die Bank (Santander) grundsätzlich nicht vorher zwecks eines Angebotes bei uns oder unserem Anwalt meldet.
    Im worst-case gibt es halt nächstes Jahr eine Entscheidung.


    Im Idealfall zu unseren Gunsten, wovon ich zur Zeit eigentlich ausgehe, da auch unsere Rechtschutz bisher komplett mitspielt. Wenn es gegen uns aus gehen sollte, hat es uns "nur" die 150 euro Eigenbeteiligung gekostet.


    Gruß,
    Michael

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  • Ist nur bedingt relevant. Erbes hat ja schon widerrufen, daher ist die geplante Frist von 12 Monaten ja egal!

  • Das hoffe ich für uns auch.
    Ich hab halt die Bedenken, dass aufgrund der neuen Gesetzeslage auch die Richter dann in die Richtung der Bank tendieren.
    Erst recht wenn die Gesetzeslage bald geändert wird.



    Gruß,
    Michael

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