Mietwohnung fristgemäß gekündigt - Nachmieter selber suchen

  • Hallo,


    unser Haus wird demnächst fertiggestellt. Daher haben wir unsere Mietwohnung fristgemäß gekündigt.


    Da wir für unser Haus eine neue Küche gekauft haben bzw. unsere aktuelle Küche nicht passt, möchten wir diese (zusammen mit unserem Schlafzimmer), gegen Abstand, an den Nachmieter übergeben/verkaufen.


    Entsprechend möchten wir selbst einen Nachmieter suchen und dann dem Vermieter (Eigentümer wohnt im selben Haus) vorstellen, wenn wir jemanden gefunden haben, der unsere Küche und unser Schlafzimmer übernimmt.


    Allerdings scheint es, dass der Vermieter lieber selbst einen neuen Mieter suchen will und es ihm egal ist, ob wir die Küche und Schlafzimmer verkaufen können, oder nicht.


    "Verkaufen Sie die Küche und das Schlafzimmer separat." Das ist allerdings so gut wie unmöglich: 1. handelt es sich um eine Maßgeschneiderte Küche, die woanders kaum passen würde und 2. müsste die Küche genau am letzten Miettag ausgebaut und abgeholt werden, da wir bis zuletzt auf diese angewiesen sind, weil wir zwei Kleinkinder im Haushalt haben.


    Kann der Vermieter darauf bestehen, dass er selbst einen Nachmieter sucht (der dann auch nicht unsere Küche und unser Schlafzimmer übernehmen würde) bzw. kann er einen, von uns vorgestellten Nachmieter ablehnen/verweigern?


    Gruß

    "Also machen wir es kurz." - "Den Zeitpunkt haben wir längst verpasst."

  • Klare Rechtslage: Nachmietersuche geht Dich nichts an, solange der Vermieter das so will.


    Wenn es nicht so wäre, könntest Du ihn ja zwingen, einen von Dir gestellten Nachmieter zu akzeptieren... Auch das geht gar nicht.


    Und natürlich musst Du Dein Eigentum beim Auszug komplett mitnehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    Wenn Du das nicht machst, riskierst Du eine kostenpflichtige Entsorgung durch den Vermieter, und Regress für evtl. Mietausfall.

  • Der Vermieter darf selbstverständlich den Nachmieter selbst aussuchen und auch jede von euch vorgeschlagene Person einfach ablehnen. Küche und Schlafzimmer habt ihr dann auszubauen. Der Vermieter muss da keine Rücksicht nehmen.

  • Nachmieterrechte hat man außer bei entsprechenden Mietvertragsklauseln nur bei unfreiwilligem Umzug, also beruflicher Veranlassung, Familienzuwachs deutlich jenseits der Wohnungskapazität oder eigenem Pflegebarf. Dann allerdings ist auch ein Wegfall der Kündigungsfrist oder die vorzeitige Beendigung eines Zeitmietvertrages möglich. Anderweitiger Wohnungskauf, Hausbau oder finanzielle Gründe, wie der Verbleib einer Einbauküche gehören keinesfalls dazu.


    Vielleicht könnt ihr euch ja doch mit dem Vermieter einigen. Falls er nicht schon jemand im Auge haben oder eventuell sogar auf die kostenfreie Übernahme wertiger Einrichtung spekulieren sollte, dann nähmt ihr ihm ja Aufwand ab mit der Nachmieterstellung. Ablehnen kann er sowieso jeden Interessenten und fristgemäß und unabwendbar gekündigt ist ja auch.


    Das eigene Haus wird ja hoffentlich nicht erst am letzten Miettag beziehbar werden, sodaß man Umzug, Abbau und Verkauf/Einlagerung dann auch ein paar Tage vorziehen kann.

    Je suis Charlie

  • In Großstädten wie insbesondere München, Berlin, Hamburg etc. mit großer Nachfrage bei geringem bzw. hochpreisigem Mietwohnungs-Angebot gebärden sich viele Mieter so, als seien sie Makler oder sogar Vermieter/Eigentümer - sprich: BEVOR sie ihre Mietwohnung kündigen, schalten sie eine (Online-)Anzeige nach dem Motto "Anschrift meiner in 4-6 Monaten freien *günstigen* Mietwohnung gegen Abstandszahlung".
    Allerdings "vergessen" solche Mieter dann mal gerne, dass der Vermieter - zumal nach vielen Jahren des Aussetzens einer Erhöhung - die Miete durchaus bei einer Neuvermietung mal kräftig erhöht.
    Wofür dann noch "Abstand" gezahlt werden soll, bleibt fraglich - zumal so manch ein Mieter meint, abgewohnte - um nicht zu sagen: schrottige - Möbel überteuert losschlagen zu können ;-)


    Aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein,
    weder in Sachen "Timing" noch hinsichtlich der Möbel.. :-)


    PS: chung77,
    wenn das bei euch zeitlich so knapp kalkuliert ist und (kleine) Kinder zum Haushalt gehören,
    würde ich vorsorgen und ein kurzfristig beziehbares Ausweichquartier *mit* Küche (z.B. "Boarding-House"-artiges Hotel mit günstig aushandelbaren Raten auf Wochenbasis..) für den Fall einer Verzögerung bei eurem Haus vorhalten -
    und sei es "nur" ein Zimmer im Haus(halt) der [Schwieger-]Eltern wie im Falle meiner Eltern, als ich selbst noch ein Kleinkind war :-)

  • Natürlich ist es dem Eigentümer egal was mit euren Möbeln und der Küche passiert. Er will verständlicherweise einen solventen Mieter dessen Nase ihm passt und nicht irgendwen nur weil der eure "Holzmüll" übernimmt.


    Und selbst wenn Interesse seitens des Nachmieters besteht (Küche wohl noch eher als Schlafzimmer):
    Viel wirst Dundafür eh nicht mehr bekommen - egal was das vor X Jahren mal gekostet hat.

  • Naja, ganz so krass ist es häufig auch nicht. Des öfteren hat auch ein vom Vermieter gesuchter Nachmieter Interesse an einer maßgeschneiderten Küche. Am wichtigsten ist, dass alle Parteien miteinander REDEN, und nicht jeder für sich überlegt, was A muss, B darf und C nicht muss.


    Und wenn ein Mieter auf bestimmte 'Rechte' besteht (z.B. unwirksame Klauseln im Mietvertrag) dann darf er sich nicht wundern wenn der Vermieter auf bestimmte (wirksame) Klauseln besteht. Das nur als Hinweis.


    Respektvoll und vernünftig miteinander umgehen und nicht gegeneinander arbeiten.


    Grüße, Jörg

  • Threads im Geplauder, wo die Stichwörter : Küche, Mieter, Abstandszahlung, Kaution, Nachmieter auftauchen, sind immer ein Besuch wert..;)


    Erinnert mich an den alten Thread: Was ist eine Einbauküche noch wert?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Hi


    es gibt einen Zwischenweg.


    U. U. finden die Wohnungsbesichtigungen bereits statt, während Du noch dort wohnst.


    Dann kannst Du die Besichtigenden kurz beiseite nehmen, ihnen Deine Kontaktdaten geben und auf diese Weise evtl. einen Abnehmér für die Möbel finden.


    Aber auch dazu mußt Du den Vermieter mit ins Boot holen. Selbst wenn der Neumieter die Küche nimmt, geht das alles nicht gegen den Willen des Vermieters.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Ich frage mich, wann wir in Deutschland Wohnungen/Häuser direkt mit Küche ausgestattet mieten werden können. Sowohl für Vermieter (höhere Miete, keine Schäden) als auch Mieter (keine Einmalige Investition, kein Aufwand/Verkauf) vorteilhaft.

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