Hallo,
ist der aktuelle Stand immer noch der, dass eine Festnetzrufnummer ausschließlich durch die Umschreibung eines aktiven Festnetzvertrags (und i.d.R. anschließender Neustart der MVL) möglich ist?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Hallo,
ist der aktuelle Stand immer noch der, dass eine Festnetzrufnummer ausschließlich durch die Umschreibung eines aktiven Festnetzvertrags (und i.d.R. anschließender Neustart der MVL) möglich ist?
Bei nach aktueller Lesart "zu kurzen" Nummern wird das wohl in alle Ewigkeit so bleiben. Nummern aktueller (m.E. Über)länge auf einen Nachmieter zu übertragen, dürfte bei gleichem Provider allerdings zwar formell keine große Sache sein, aber vermutlich dennoch an darauf nicht eingestellten Prozessen scheitern.
Man kann aber auch kurze Nummern noch nachträglich (bis zu sechs Monaten nach Abschaltung, aber leider Goodwill) übernehmen, wenn man Geschäftsnachfolger des bisherigen Inhabers ist. Also z.B. ein Gasthofpächter gibt auf, dann wird umgebaut, und danach sind einige Monate vergangen, wenn der neue Pächter eröffnen will.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!