Kabelbruch zwischen APL und TAE bei Fremdanbieter, wer zahlt ?

  • Ist das nicht die Leistung, die durch den Punkt "Anschlussgebühr (Neuanschluss)" i.H.v. 69,95 € abgegolten ist?


    So hatte ich das bisher jedenfalls verstanden.


    Die privaten Anbieter haben m.W. auch jeweils eine Pauschale als Anschlussgebühr.



    Edit:
    Hier und hier noch ins Einzelne gehende Preislisten, wonach über 69,95 € hinausgehende Bereitstellungskosten nur für Zusatzleistungen anfallen.


    Zitate aus den Fußnoten:
    "Die Installation einer Telekommunikations-Anschluss-Einheit (1. TAE) bzw. einer Glasfaser-Anschalteeinrichtung (Optic Network Terminal – ONT –) während der Regelarbeitszeit bei der Telekom in den Räumen des Kunden ist, sofern dort noch nicht vorhanden, im Bereitstellungsentgelt enthalten." bzw.


    "Die Installation einer Telekommunikations-Anschluss-Einheit (1. TAE) während der Regelarbeitszeit bei der Telekom in den Räumen des Kunden ist, sofern dort noch nicht vorhanden, im Bereitstellungsentgelt enthalten."

  • Klar, die TAE wird installiert. Von der Strippe dahin steht da nix. ;)


    Das mein ich ja. Das kann man jetzt verstehen wie man will. Wirklich klare Aussagen gibt's von der Telekom da nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Klar, die TAE wird installiert. Von der Strippe dahin steht da nix. ;)
    ...


    Gab es jemals einen Telekom-Kunden, der für die Leitung zur 1. TAE zahlen sollte?


    Zeige mir denjenigen und ich teile Deine Bedenken. :p

  • Da findet man im Netz genug Beispiele, wo sich die Telekom für nicht zuständig erklärte für die Leitung zwischen APL und 1. TAE.


    http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=99756
    http://www.dsl-forum.de/endlei…kom_kuendigen_t22624.html


    Im Übrigen sollte es auch keinen Unterschied machen, ob Telekom-Kunde oder Kunde bei einem anderen Anbieter. Wenn die 1. TAE der Netzabschlusspunkt ist und alles bis dahin im Verantwortungsbereich der Telekom wäre, dann müsste auch die TAL-Miete alles bis zu 1. TAE umfassen. Bei Drittanbietern stellt sich die Telekom aber noch viel häufiger quer.

  • Hallo in die Runde!


    In diesem Fall lässt sich kein "schwarz-weiß-Prinzip" anwenden. Es gibt durchaus Gebäude-Verträge, die nur bis zum APL (Anschlusspunkt) gelten. Wir installieren beim Kunden dann zwar noch die erste Telefondose kostenfrei, aber übernehmen die Kosten für die Leitung zur Telefondose nicht mehr. Ausschlaggebend sind immer die Vereinbarungen vor Ort. Es ist vollkommen unabhängig davon, wo der Kunde seinen Anschluss hat.


    Ich wünsche noch eine schöne Woche.


    Viele Grüße
    Natalie P. von Telekom hilft

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