Hallo,
hätte mal eine Frage bezüglich Bauen bzw. allgemein zum Vertragsrecht:
Mal angenommen der Fall, ein Haus soll verklinkert werden. Der Eigentümer ist der Vater und ein erwachsenes Kind unterschreibt den Vertrag, weil dieses auch die Kosten tragen möchte.
Der Eigentümer ist natürlich einverstanden gewesen.
Gibt es irgendeine gesetzliche Grundlage, dass der Vertrag nichtig ist, weil ihn nur der Eigentümer unterschreiben durfte?
Wäre mal auf eure Meinungen gespannt....