was hat das denn für einen sinn, wenn eine kleinere wohnung dann nicht billiger ist?
damit die allgemeinheit auch noch die umzugskosten bezahlen kann :confused:
Frage zu Vermietung und Wohngeld
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Mit der Frage nach dem Sinn bist Du bei Hartz IV völlig falsch :p
Habe ein wenig gesucht und noch folgendes gefunden:
Ein-Personenhaushalt = max.45qm
Personen unter 25 Jahren haben überhaupt keinen Anspruch, da die Eltern noch in der Pflicht sind.
Ein Mietnachlass ist eine geldwerte Zuwendung, die dem H4-Empfänger auf seine Ansprüche angerechnet werden kann - der Gebende kann dies dabei allerdings von der Steuer absetzen, muss im Gegenzug aber die ehemalige volle Miete zur Versteuerung anrechnen, was also nur Sinn macht, wenn man mehr als 25% EkSt zahlt.Auch sonst sollten die verwandschaftlichen Beziehungen bei einer Schwägerin nochmals genauer abgeklopft werden, da auch andere Verwandte in bestimmten Fällen zum Unterhalt herangezogen werden können.
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Schaue auf http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html die für den Ort festgesetzte Mietobergrenze nach. Je nach Kommune ist das ausschlaggebende Kriterium nur die Höhe der KdU.
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Zitat
Original geschrieben von Dr.Beer
Es gibt jedoch auch sozialversicherungspflichtige Ausbildungen
Eine Berufsausbildung ist immer sozialversicherungspflichtig. Die Frage ist nur, ob die erworbenen Ansprüche den Regelsatz übersteigen. -
Zitat
Original geschrieben von Gallium
...Ein-Personenhaushalt = max.45qm...In München sind es für eine alleinstehende Person um die 50qm.
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Offensichtlich wird das in den verschiedenen Städten/Landkreisen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Der Link in Gregus Post listet alle sehr übersichtlich auf und hält alles auch noch up-to-date.
Da hat sich jemand unglaublich viel Mühe gemacht :cool: :top:ZitatOriginal geschrieben von Gregu
Schaue auf http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html die für den Ort festgesetzte Mietobergrenze nach. Je nach Kommune ist das ausschlaggebende Kriterium nur die Höhe der KdU.Das sollte man sich wohl am besten dauerhaft im Browser verlinken, denn heutzutage kann irgendwann jeder davon betroffen sein. :apaul:
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Zitat
Original geschrieben von Gallium
Das sollte man sich wohl am besten dauerhaft im Browser verlinken, denn heutzutage kann irgendwann jeder davon betroffen sein. :apaul:Gute Einstellung, Gallium! :top:
GeizigerHund: Hat sich deine Frage hinreichend geklärt, oder hast du noch Informationsbedarf?
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Also nach der Ausbildung gibt's für "normale" Azubis kein ALG1.
Habe so einen Fall in der Familie, da zahlt aber das Amt die Miete für eine 54m² Wohnung, weil ~400€ warm angemessen scheinen. Nach Aussage der zuständigen Bearbeiterin wäre aber bei 60m² Schluss, egal wie günstig. Sie hat eindeutig klargemacht, dass sie es verantworten muss und daher drauf achtet was sie für vertretbar angemessen hält.Sprich 59m² gibt Zuschuss, auch wenn der ggf nicht reicht um die Miete komplett zu zahlen, ab 60m² gibt's nix, angeblich unangemessen.
Kommt aber auf Gemeinde und Befinden der Bearbeiterin an. Wenn sie nen guten Tag hat klappts, hat sie nen schlechten darf man sich was bis 45m² suchen (Wie es in diesem Fall in den örtlichen Regelungen steht).
Nun kann man natürlich dagegen protestieren und sonstwas machen, dann gibt's halt die 45m²-Keule für alle in Zukunft. Die ich mit 44,75m² als Azubi wegen Wohngeld auch aussitzen musste zuvor.
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Was ist für dich ein "normaler" Azubi? Jeder Azubi, der eine betriebliche/duale Berufsausbildung macht, zahlt von seiner Ausbildungsvergütung in die Arbeitslosenversicherung ein. Nach 12 Monaten Beitragszeit besteht grundsätzlich Anspruch auf ALG 1.
Als Friseuse bekommt man in der Ausbildung allerdings so wenig, dass der Anspruch auf ALG 1 niedriger als 399 € sein wird. Da müsste man sein ALG 1 mit ALG 2 aufstocken oder eben gleich ALG 2 kassieren.
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Naja schwammig, die meisten arbeitslosen EX-Azubis in Brandenburg werden sofort in Hartz fallen.
Bekommste jedoch ALG1, weil "so viel" dann wird dein Wohngeld Anspruch ja ggf. gekürzt und Du stehts genauso oder schlechter da.
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