Datensicherung beim Händler: Rechtlich verboten?

  • Wenn ich mein Handy zur Reparatur abgebe und eine Datensicherung der gespeicherten Rufnummern verlange, so wird dies ja meist kostenfrei/kostenpflichtig für mich erledigt. Allerdings unterliegen die gespeicherten Rufnummern ja dem Datenschutz. D.h. ohne das Einverständnis des Rufnummerninhabers darf diese Nummer nicht auf einem fremden PC gespeichert werden! Aber welcher Händler ruft schon 200 oder 300 Kontakte an und bittet um Erlaubnis, ob seine Rufnummer gesichert werden darf!


    Anders verhält es sich, wenn ich die Rufnummern auf meinem privaten PC speichere, das ist erlaubt, da ich die Rufnummer ja von dem Inhaber erhalten habe.


    Was meint Ihr dazu? Kann man das Datenschutzgesetz so "auslegen", oder darf man als Händler auf Kundenwunsch die Daten sichern?

  • Hallo. Erstmal eine interessante Frage. Schau doch mal bei deutschen Internetadressbuchanbietern, was die in den AGBs drinstehen habe. Weil wenn ich dort ein Adressbuch anlege wird das ja letztendlich auch bei Yahoo oder sonstwo gespeichert.


    CU

  • Hallo!


    IANAL, aber ich denke, daß _Du_ die Einwilligung Deiner Kontakte einholen mußt. Wenn sich also einer Deiner Kontakte gestört fühlt, wird er sich dann an Dich halten müssen. Analog zu den Free-SMS Diensten. Da mußt Du versichern, daß der Empfänger der SMS mit dieser einverstanden ist.
    Allerdings ist dieses Problem IMHO nur theoretischer Natur, da die Kontakte ja nur für eine sehr kurze Zeit auf dem Rechner verbleiben und nur für die Datensicherung genutzt werden.
    Wenn natürlich die Reparaturwerkstatt die Nummern benutzt um zu spammen, sich das natürlich anders aus.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Vielleicht eine Lösung für euer Problem, was spricht denn dagegen dass der Händler welche die Daten via PC sichert diese auf Diskette anstelle Festplatte sichert?
    Also, wenn der das beim abgeben gleich macht und ich die Diskette mitnehme?
    Oder hab ich das Problem falsch verstanden?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Datensicherung


    Ich denke nicht, dass es ein problem darstellt.
    Denn der Händler würde sich nur strafbar machen, wenn er die Nummern nicht wieder löscht und oder sie weiterverarbeitet.

    Signature sux

  • Re: Datensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von Kallebauhelm
    Ich denke nicht, dass es ein problem darstellt.
    Denn der Händler würde sich nur strafbar machen, wenn er die Nummern nicht wieder löscht und oder sie weiterverarbeitet.


    Eben, bei Phone House wird das Sichern der kompletten Sim-Karte ja als Service für Jedermann angeboten.
    Und ich fände es auch äußerst lächerlich, wenn jemand wegen soetwas klagen würde (ausser er würde wirklich davon Schaden nehmen, oder jemand spammt ihn wirklich übelst zu).


    Ich meine, wenn ich z.B. jemandem eine Nummer aus meinem Telefonbuch weitergebe, was ja schon einmal vorkommt, verklagt mich der Inhaber der Nummer doch auch nicht, oder? ;)


    Könnte man die Nummer im Handy nicht einfach auch als eine Nummernfolge, einen Teil des Handys ansehen, wodurch diese Nummernfolge (nur im Handy gespeichert) dann Eigentum des Handybesitzers ist?
    Oder zumindest, dass der Handybesitzer damit machen kann, was er will (meine das nicht allgemein, sondern eher auf den Fall bezogen)?
    Wenn ich eine Nummer aus dem Telefonbuch lösche, sagt ja auch keiner was ;)

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Das Problem sind ja immer Personenbezogene Daten. Wie z.B. das Geburtstdatum. Ich weiß nicht wie das jetzt ist, ob das als personenbezogen angesehen wird, wenn der Händler Max Mustermann 0171-123456 gespeichert hat. Ich denke, da wird es zu keinem Problem kommen. Die andere Sache ist, wenn irgendwie komplette Adressen mit allem drum und dran gespeichert werden. Nicht das Speichern ist das schlimme, sondern wenn das irgendjeman knackt und dann Werbung usw. verschickt...


    CU

  • Wir handhaben Datensicherungen bei uns immer so:


    Der Kunde gibt das Gerät ab. Nach möglichkeit wird im Beisein des Kundne die Sciherung auf Diskette/CD-Rom durchgeführt. Diese erhält der Kunde dann. Keine daten auf unserem PC, das wars :)

  • ...Zumal die Datensicherung während des Softwareupdates die Daten ja auch nur in einer temporären Datei ablegt. diese Datei wird vom Updateprogramm automatisch dann gelöscht, wenn das Update erfolgreich beendet wurde.
    Auch liegen diese Daten dann nihct in einer "lesbaren Form" vor, sondern in exat dem Bitmuster, wie sie im Speicher des Gerätes liegen.
    Sollte sich ein NSC mal die mühe machen wollen, so eine Datei zu lesen, ist das nicht so einfach, wie die .csv-BackupDateien einer PC-Suite zu öffnen.
    Deas einzig nachteilige beim Datenspeichern während des Softwareupdates ist die Dauer: das Datenspeichern läuft i.d.R. per PC-Suite 5-10x schneller ab.
    Da in der Zeit des Updates/ Datenhandling der PC völlig blockiert ist, Ein Techniker in dieser Zeit also (mit diesem Fall + mit diesem PC) nicht weiterarbeiten kann, möchte das NSC schon seine zusätzliche Zeit vergütet haben.
    Andererseits kann ein 1:1 Restore auch einen bemängelten und zwischenzeitlich behobenen Defekt wiederherstellen, z.B. "Gerät Hängt bei Aufruf des Telefonbuchs", weil die im Gerät gespeicherten Daten defket sind. In diesen Fall wird sich aber das NSC mit dem Kunden auf eine Lösung einigen.


    Ich persönlich kann mir nicht vortellen, das ein NSC sich auf diese Art Adressbestände aneignen will. Die meissten Mitarbeiter schmunzeln höchstens über eine lustige Einschaltmeldung, ansonsten ist ihnen der Dateninhalt relativ egal.


    Gruß
    Bakaroo

    Vorsicht in dem Zoo da draußen!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!