jof & phonefux
1.Zitat:
Interessanterweise schreibt O2 auf seinen eigenen Seiten: Vertragslaufzeiten: Falls sich die Mindestvertragslaufzeit durch den Wechsel verlängert, werden Sie selbstverständlich vor der Ausführung darauf aufmerksam gemacht. (Quelle: http://hilfe.o2online.de/t5/Tarife-...ick/ta-p/234995)" Ende
EIn Schreiben oder dergleichen bekam ich nicht. Jedoch wird hier wohl Aussage gegen Aussage stehen?!?
2. Klartext:
Ich kann GAR nichts machen? Und muss es "gottgegeben" hinnehmen?
p.s.
3.@ Phonefux:
Zitat"Ansonsten finde ich es wie gesagt logisch und nicht zu beanstanden. Wenn ich zuerst einen Vertrag kündige und danach am Vertrag Änderungen vornehme, gebe ich zu erkennen, dass ich doch am Vertrag festhalten will. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das irgendein Anbieter anders macht."Ende
Bsp:
D.h. wenn ich eine Wohnung miete, diese zum "xy" kündige, und 2 Tage später den Vermieter bitte noch die Fenster für die nächsten Monate abzudichten, bedeutet diese Anfrage an den Vermieter, dass ich die Kündigung ZURÜCKgenommen habe? :confused: DAS kann es ja wohl echt nicht sein?!?